Rahmenvereinbarung über Vermessungs- und Dokumentationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Iserlohn
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58638
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Vermessungs- und Dokumentationsarbeiten
Rahmenvereinbarung über Vermessungs- und Dokumentationsarbeiten im Netzgebiet der Stadtwerke Iserlohn GmbH
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Rahmenvereinbarung umfasst Vermessungs- und Dokumentationsarbeiten im Netzgebiet (Stadtgebiet Iserlohn, Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde und das Gebiet Ostsümmern auf Mendener Stadtgebiet) der Stadtwerke Iserlohn GmbH.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach 36 Monaten um weitere 12 Monate, sofern sie nicht von einer Partei gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage T.6).
(2) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 [sechs] Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
(3) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
(1) Vorlage der Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Bereich, der mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar ist, jeweils bezogen auf die 3 (drei) letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage T.7).
(1) Aufstellung von Referenzen über in den letzten 3 (drei) Jahren (2018, 2019 und 2020) ausgeführte Aufträge, die mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind, unter Benennung (a) der Auftragssumme; (b) des Leistungszeitraums; (c) des Auftraggebers; (d) des Auftragsgegenstands nebst Benennung von (e) Ansprechpartner(n) mit (f) Telefonnummer(n) und (g) E-Mail-Adresse(n) sowie (h) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Unterauftragnehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie Angabe des Eigenleistungsanteils bei einer Zusammenarbeit mit derartigen Dritten (Anlage T.8).
Hinweise:
Eine Referenz ist mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar, wenn Vermessungs- und Dokumentationsleistungen für Ver- und Entsorgungsunternehmen erbracht werden.
Als Referenzen können alle Aufträge herangezogen werden, die im Laufe der letzten 3 (drei) Jahre (2018, 2019 und 2020) (Referenzzeitraum) begonnen, abgeschlossen oder sich in Ausführung befanden.
Es wird mindestens eine Referenz mit zuvor beschriebenen Inhalt gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung seines Teilnahmeantrags elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe (https://www.deutsche-evergabe.de) darauf hinzuweisen.
Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind ebenfalls elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe (https://www.deutsche-evergabe.de) an den Auftraggeber zu stellen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht zulässig und wird nicht beantwortet.
(B) Der Teilnahmeantrag der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften besteht aus den ausgefüllten Teilnahmeunterlagen entsprechend den Anlagen T.1 - T.8.
(C) Der Teilnahmeantrag sowie das nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs und Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichende Angebot sind elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe (https://www.deutsche-evergabe.de) einzureichen und müssen mit allen geforderten Angaben und Nachweisen in einem unveränderlichen Format (PDF, JPG oder ähnlich) eingereicht werden.
(D) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen (Anlage T.2). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden;
(E) Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i. S. d. § 34 SektVO vorsehen. In diesem Fall hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage T.3) und die unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Verpflichtungserklärung i. S. d. § 34 Abs. 1 S. 2 SektVO vor Zuschlagserteilung einzuholen. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem D) entsprechend.
(F) Ein Bewerber /eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die techn. und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i. S. d. § 34 SektVO – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 SektVO). In diesem Fall hat der Bewerber /die Bewerbergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage T.4) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.2) und Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Ferner hat der der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine unterschriebene Verpflichtungserklärung i. S. d. § 47 Abs. 1 SektVO (gemäß Anlage T.5) jeweils von den benannten Dritten beizubringen.
(G) Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW). Die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen“ werden im Falle der Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.