Einbau von 2 MS-Transformatoren sowie weiterer elektrischer Anlagen auf dem Klärwerk Düsseldorf-Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2021-0029
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einbau von 2 MS-Transformatoren sowie weiterer elektrischer Anlagen auf dem Klärwerk Düsseldorf-Nord
Bauleistung
Einbau von 2 MS-Transformatoren sowie weiterer elektrischer Anlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Das Formblatt ZV2_Eigenerklärung_Ausschlussgründe ist zu beachten;
- Die beigefügte Verpflichtungserklärung zur Beachtung und Einhaltung von Datensicherheit und Wahrung der Verschwiegenheitspflicht ist unterschrieben beizufügen.
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden gemäß der Besonderen Teilnahmebedingungen.
- Name Bewerber mit vollständiger Anschrift, Bürobeschreibung, ggf. Büroprospekt;
- Bei Bewerbergemeinschaften: Beschreibung der Bewerbergemeinschaft (Aufgabenverteilung), Beschreibung der Mitglieder wie bei Einzelbewerbern, Beschreibung der Rechtsform und Haftungsverteilung inklusive Bewerber- erklärung;
- Erklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (incl. Angabe zur Anzahl der Führungskräfte), Anzahl der durchschnittlich beschäftigten elektrotechnischen Mitarbeiter - mind. 48;
- Angaben über Art und Umfang der Einschaltung von Nachunternehmern: Name der Nachunternehmer, es gelten die gleichen Nachweise wie beim Bewerber selbst. Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer zur Durchführung der Leistungen;
- Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
a) Umsatz der letzten drei Jahre im Bereich Elektrotechnik,
b) Entwicklung der Umsätze in den letzten drei Jahren;
- Eintragung ins das Berufsregister;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt;
- Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
- Mindestumsatz 4.800.000,00 €/Jahr;
- Vorlage mindesten 3 vergleichbarer abgeschlossener Referenzen (Auftragsvolumen > 750.000,00 €) im Bereich der Wasserwirtschaft innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre mit einer Projektbeschreibung und möglichst Referenzbestätigung des jeweiligen Auftraggebers.
Soweit erforderlich, sind ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
233 Nachunternehmerverzeichnis,
234 Erklärung der Bieter und Arbeitsgemeinschaft,
235 Verzeichnis Kapazitäten anderer Unternehmen.
Auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.