Einbau von Hardware-Automatisierungsstationen sowie Erstellung diverser Anwendersoftware für das Klärwerk Düsseldorf-Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2021-0030
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einbau von Hardware-Automatisierungsstationen sowie Erstellung diverser Anwendersoftware für das Klärwerk Düsseldorf-Nord
Bauleistung
Einbau von Hardware-Automatisierungsstationen sowie diverser Anwendersoftware.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Das Formblatt ZV2_Eigenerklärung_Ausschlussgründe ist zu beachten;
- Die beigefügte Verpflichtungserklärung zur Beachtung und Einhaltung von Datensicherheit und Wahrung der Verschwiegenheitspflicht ist unterschrieben beizufügen.
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden gemäß der beigefügten Besonderen Teilnahmebedingungen.
- Name Bewerber mit vollständiger Anschrift, Bürobeschreibung, ggf. Büroprospekt;
- Bei Bewerbergemeinschaften: Beschreibung der Bewerbergemeinschaft (Aufgabenverteilung), Beschreibung der Mitglieder wie bei Einzelbewerbern, Beschreibung der Rechtsform und Haftungsverteilung inklusive Bewerber- erklärung;
- Verpflichtungserklärung Personaleinsatz. Das im Teilnahmeantrag namentlich benannte Projektteam ist verbindlich für die Erbringung der Leistungen einzusetzen. Eine spätere Anpassung ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Für neue Projektteammitglieder sind zwingend und rechtzeitig die zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benötigten Unterlagen durch den Auftragnehmer vorzulegen;
- Erklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (incl. Angabe zur Anzahl der Führungskräfte), Anzahl der durchschnittlich beschäftigten SPS-/PLS-Programmierer in der Wasserwirtschaft mind. 12;
- Angaben über Art und Umfang der Einschaltung von Nachunternehmern: Name der Nachunternehmer, es gelten die gleichen Nachweise wie beim Bewerber selbst. Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer zur Durchführung der Leistungen;
- Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
a) Umsatz der letzten drei Jahre im Bereich Elektrotechnik,
b) Entwicklung der Umsätze in den letzten drei Jahren;
- Eintragung ins das Berufsregister;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt;
- Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
- Mindestumsatz 800.000,00 €/Jahr;
- Vorlage mindesten 3 vergleichbarer abgeschlossener Referenzen (Auftragsvolumen > 300.000,00 €) im Bereich der Wasserwirtschaft innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre mit einer Projektbeschreibung und Referenzbestätigung des jeweiligen Auftraggebers über Softwareleistungen mit Programmierung einer Mitsubishi-SPS;
- Schulungsnachweis für 3 Programmierer für die Programmierung einer Mitsubishi-SPS (Typ: iQR, Typ iQ und Typ Q), die Schulungsnachweise dürfen nicht älter als 5 Jahre sein
- Schulungsnachweis für 3 Programmierer für Programmierung eines Mitsubishi-PLS (Typ: PMSXpro), die Schulungsnachweise dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
Soweit erforderlich, sind ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
233 Nachunternehmerverzeichnis,
234 Erklärung der Bieter und Arbeitsgemeinschaft,
235 Verzeichnis Kapazitäten anderer Unternehmen.
Auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.