RV Ladewagen mobile Endgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0576
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Ladewagen mobile Endgeräte
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Ladewagen für mobile Endgeräte
diverse Schulen im Stadtgebiet
Rahmenvereinbarung zur Lieferungen von ca. 1186 Ladewagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugs dieses Registers oder einer gleichwertigen Bescheinigung ggf. des Herkunftslandes, die den aktuellen Stand der Eintragung wiedergibt.
- Erklärung über geplante Betriebsferienzeiten für den Vertragszeitraum
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 2 Jahre)
- Produktdatenblatt
- Detaillierte Unternehmensdarstellung, aus der hervorgeht, durch welche Personal- und Geschäftsausstattung der Bieter in der Lage ist, die Ladewagen in der vorgeschriebenen Ausführungszeit zu liefern und einzubauen (z.B. Anzahl und Qualifizierung des für den evtl. Auftrag zur Verfügung stehenden Personals, Fuhrpark, Zusammenarbeit mit Drittfirmen etc.)
- Gegebenenfalls Zertifikate/Nachweise, die die in der Produktbeschreibung geforderten Normen und Vorschriften erkennen lassen.
- Eine Fachunternehmer- und Errichterbescheinigung soll vorhanden sein.
- Eine technische Explosionszeichnung ist dem Angebot beizufügen.
- Gegebenenfalls Unterlagen zum Nachweis der Gleichwertigkeit der Produkte (siehe Ziffer 4 der allgemeinen Leistungsbeschreibung)
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.