Stromlieferung 2022 - 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: S-SCHW-2021-0021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwalmtal
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41366
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-viersen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung 2022 - 2023
Energielieferung für die Liegenschaften der Gemeinde Schwalmtal und Schwalmtalwerke AöR
Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM)
Schwalmtal
Lieferung elektrischer Energie
Die Laufzeit des Stromliefervertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Wertung Ökostrom:
Der Zuschlag für das jeweilige Los wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Bei der Wertung kommt der Lieferung von Ökostrom eine besondere Bedeutung zu.
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten fiktiven Angebotspreis. Bei Preisgleichheit erhält das Angebot mit Ökostrom den Zuschlag. Bei Preisgleichheit von 2 Ökostromangeboten entscheidet das Los.
Angebotspreis: Es werden je Los für jedes Angebot die gesamten Energiepreiskosten für die Erstlaufzeit ermittelt. Grundlage dieser Ermittlung sind die vom Bieter angebotenen Energiepreise (Leistungsverzeichnis/Preisblatt) in Verbindung mit den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Verbrauchsdaten.
Fiktive Preisgutschrift: Angebote, die ausschließlich die Lieferung von Ökostrom beinhalten, erhalten für die Wertung eine fiktive Preisgutschrift von netto 0,2 Ct/kWh.
Wertungsrelevanter Angebotspreis: Der wertungsrelevante Angebotspreis ergibt sich aus dem Angebotspreis abzüglich der fiktiven Preisgutschrift der für die Erstlaufzeit ausgeschriebenen Strommenge. Der wertungsrelevante Angebotspreis und die fiktive Preisgutschrift dienen lediglich zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots und haben keinen Einfluss auf den für die Lieferung abzurechnenden Energiepreis.
Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP)
Schwalmtal
Lieferung elektrischer Energie
Die Laufzeit des Stromliefervertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Wertung Ökostrom:
Der Zuschlag für das jeweilige Los wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Bei der Wertung kommt der Lieferung von Ökostrom eine besondere Bedeutung zu.
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten fiktiven Angebotspreis. Bei Preisgleichheit erhält das Angebot mit Ökostrom den Zuschlag. Bei Preisgleichheit von 2 Ökostromangeboten entscheidet das Los.
Angebotspreis: Es werden je Los für jedes Angebot die gesamten Energiepreiskosten für die Erstlaufzeit ermittelt. Grundlage dieser Ermittlung sind die vom Bieter angebotenen Energiepreise (Leistungsverzeichnis/Preisblatt) in Verbindung mit den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Verbrauchsdaten.
Fiktive Preisgutschrift: Angebote, die ausschließlich die Lieferung von Ökostrom beinhalten, erhalten für die Wertung eine fiktive Preisgutschrift von netto 0,2 Ct/kWh.
Wertungsrelevanter Angebotspreis: Der wertungsrelevante Angebotspreis ergibt sich aus dem Angebotspreis abzüglich der fiktiven Preisgutschrift der für die Erstlaufzeit ausgeschriebenen Strommenge. Der wertungsrelevante Angebotspreis und die fiktive Preisgutschrift dienen lediglich zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots und haben keinen Einfluss auf den für die Lieferung abzurechnenden Energiepreis.
Abnahmestellen der Straßenbeleuchtung
Schwalmtal
Lieferung elektrischer Energie
Die Laufzeit des Stromliefervertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Wertung Ökostrom:
Der Zuschlag für das jeweilige Los wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Bei der Wertung kommt der Lieferung von Ökostrom eine besondere Bedeutung zu.
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten fiktiven Angebotspreis. Bei Preisgleichheit erhält das Angebot mit Ökostrom den Zuschlag. Bei Preisgleichheit von 2 Ökostromangeboten entscheidet das Los.
Angebotspreis: Es werden je Los für jedes Angebot die gesamten Energiepreiskosten für die Erstlaufzeit ermittelt. Grundlage dieser Ermittlung sind die vom Bieter angebotenen Energiepreise (Leistungsverzeichnis/Preisblatt) in Verbindung mit den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Verbrauchsdaten.
Fiktive Preisgutschrift: Angebote, die ausschließlich die Lieferung von Ökostrom beinhalten, erhalten für die Wertung eine fiktive Preisgutschrift von netto 0,2 Ct/kWh.
Wertungsrelevanter Angebotspreis: Der wertungsrelevante Angebotspreis ergibt sich aus dem Angebotspreis abzüglich der fiktiven Preisgutschrift der für die Erstlaufzeit ausgeschriebenen Strommenge. Der wertungsrelevante Angebotspreis und die fiktive Preisgutschrift dienen lediglich zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots und haben keinen Einfluss auf den für die Lieferung abzurechnenden Energiepreis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
- Bescheinigung Haftpflichtversicherung
- Referenzen und Zertifikat über die Ökostromlieferung
- Eigenerklärung insbesondere Angaben zum Umsatz (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren.
- Aktueller Jahresabschluss
- Eigenerklärung insbesondere im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Mitarbeiter
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
vor Ablauf des Vertrages, spätestens im 3.- 4. Quartal 2025 (bei Inanspruchnahme der einmaligen Verlängerungsoption).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).