Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges inkl. Fahrgestell mit Mannschaftskabine, feuerwehrtechnischem Auf- und Ausbau und feuerwehrtechnischer Beladung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/21/010
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges inkl. Fahrgestell mit Mannschaftskabine, feuerwehrtechnischem Auf- und Ausbau und feuerwehrtechnischer Beladung
Die Feuerwehr der Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF20 als Frontlenker nach DIN 14530-27:2011-11 inkl. Fahrgestell mit Mannschaftskabine, feuerwehrtechnischem Auf- und Ausbau und feuerwehrtechnischer Beladung in zwei Losen europaweit aus.
Die Anforderungen ergeben sich aus den Anforderungen an Feuerwehr Fahrzeuge nach DIN EN 1846-2, 1846-3 DIN 14502 und DIN 14530-27:2011-11, dieser Leistungsbeschreibung sowie den Leistungsverzeichnissen der Lose 1 und 2.
Das vollständig ausgestattete Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug wird nach der Beladung mit den Geräte/Produkte aus Los 2 auch "Komplettfahrzeug" genannt.
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm Die Abholung und Übernahme des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (Komplettfahrzeug) erfolgt durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer zu Los 1.
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges nach DIN 14530-27:2011-11 inkl. Fahrgestell mit Mannschaftskabine und feuerwehrtechnischem Auf- und Ausbau. Der Auftragnehmer zu Los 1 hat das Fahrzeug mit der aus Los 2 beigestellten Beladung auszustatten. Das vollständig ausgestattete Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug wird auch Komplettfahrzeug genannt.
Im Leistungsverzeichnis sind optionale Ausstattungspositionen I. bis V. aufgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor einzelne, mehrere oder alle Postiotionen zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung dieser optionalen Positionen besteht nicht.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 01.07.2021 (frühestmöglicher Liefertermin) sowie einem voraussichtlichen Ende: 03.03.2023 (spätester Liefertermin Übergabe Komplettfahrzeug) definiert.
Vereinbart werden zwei Termin:
1. Fertigstellungstermin Fahrgestell mit Mannschaftskabine:
Spätester Fertigstellungstermin ist die Kalenderwoche 16/2022. Der tatsächliche Termin bestimmt sich anhand des im Leistungsverzeichnis zu Los 1 vom Bieter verbindlich zugesagten Fertigstellungstermins.
2. Übergabetermin Gesamtfahrzeug:
Das Komplettfahrzeug muss bis spätestens Kalenderwoche 09/2023 an den Auftraggeber ausgeliefert und mangelfrei übergeben sein. Der tatsächliche Termin bestimmt sich anhand des im Leistungsverzeichnis zu Los 1 vom Bieter verbindlich zugesagten Übergabetermins.
Beladung
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm Der Auftragnehmer zu Los 2 liefert die Beladung an den Ort des Auftragnehmers zu Los 1.
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung zur Ausstattung des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 nach DIN 14530-27:2011-11
Im Leistungsverzeichnis ist eine optionale Beladungsposition I. aufgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor diese Postiotion zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung dieser optionalen Position besteht nicht.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 01.07.2021 (frühestmöglicher Liefertermin) sowie einem voraussichtlichen Ende: 26.11.202 (spätester Liefertermin) definiert.
Der tatsächliche Termin bestimmt sich anhand der im Leistungsverzeichnis zu Los 2 vom Bieter verbindlich zugesagten Lieferzeit nach Auftragserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herbolzheim
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79336
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse: www.wiss-feuerwehrfahrzeuge.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.2.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.2.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3) Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Leistungsverzeichnis Los 1 und Los 2 (Vordruck)
(1.6) Zusammenfassung der Lose (Vordruck)
(1.7) Ggf. Anlage mit Erläuterungen zum Angebot
(1.8) Ggf. Nachweis zur Gleichwertigkeit
(1.9) Nur Bieter des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges Los1:
(1.9.1) Beschreibung Serienfahrgestell
(1.9.2) Beschreibung Mannschaftskabine
(1.9.3) Nachweis Sicherheitstest nach ECE-R29/3 für den Fahrer- und Mannschaftsraum
(1.9.4) Beschreibung über den Kofferaufbau
(1.9.5) Angaben Basisfahrzeug
- ggf. zusätzliche Beschreibung der Schnittstellen
- ggf. Hinweise zu erforderlichen Ausnahmegenehmigungen
(1.9.6) Technische Datenblätter
(1.9.7) Beschreibung der Schwerlastauszüge
(1.9.8) Vorläufige Gewichtsbilanz
(1.9.9) Vorläufige Energiebilanz
(1.9.10) Angaben Aufbauten
- Aufbaubeschreibung und aussagefähige Unterlagen zum Aufbau, insbesondere der Kommunikationstechnik und Sondersignalanlage
- Ggf. Hinweise zu erforderlichen Ausnahmegenehmigungen, technische Beschreibung mit bildlichen Darstellungen (Fotografien o.ä.)
- Konstruktionszeichnungen von den einzelnen Baugruppen
- Vorläufiger Beladeplan
- Pumpentechnik
(1.9.11) Erläuterungen zum Gewährleistungs-/Garatieumfang und zu den Wartungsintervallen sowie zu den ggf. angebotenen verlängerten Garantiezeiten
(2) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(2.2) Nur Bieter des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges Los1:
(2.2.1) Beschreibung der Einstiege
(2.2.2) Nachweis des Reifenherstellers zur Wintertauglichkeit der Bereifung
(2.2.3) Liste der Serienausstattungen ab Werk
(2.2.4) Beklebevorschläge in Form einer Grafik
(2.2.5) Lösung der Lagerung der Entnahmehilfen für die tragbaren Leitern
(2.2.6) technische Beschreibung der Feuerlöschkreiselpumpe
(2.2.7) technische Beschreibung und Skizze des Pumpenbedienfeldes
(2.2.8) Beschreibung der Lagerung für einen Stromerzeuger
(2.2.9) Nachweis der Zertifizierung / Zulassung für den Einbau in Fahrtrichtung
(2.2.10) Nachweis einer gültigen Zertifizierung über den Einbau von Digitalfunkgeräten
(2.2.11) Nach Zuschlagserteilung: Name und Kontaktdaten zum des eingesetzten Projektleiters
(2.3) Nur Bieter der Beladung Los2:
(2.3.1) Erläuterungen zum Gewährleistungs-/Garatieumfang und zu den Wartungsintervallen sowie zu den ggf. angebotenen verlängerten Garantiezeiten
(3) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 10 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(3.1) Nur Bieter des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges Los1:
(3.1.1) Vorführung eines vergleichbaren Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges
(3.1.2) Benennung eines Kunden inkl. Angabe der Organisationseinheit mit einem vergleichbaren Fahrzeug
(4) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktp
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD6E8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html