Aktivierungsprozess Ressourcenlandschaft Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0247-01-VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Ausschreibungen/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Aktivierungsprozess Ressourcenlandschaft
Aktivierungsprozess Ressourcenlandschaft - Transformation zu einer regionalen, grünen Wirtschaft im Bergischen RheinLand - Umsetzung Prozess, Formate und Wissensplattform
Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg
Gesucht wird ein Fachbüro/ eine Arbeitsgemeinschaft, um die Vorbereitung und Durchführung der folgenden Formate in enger Abstimmung mit der REGIONALE 2025 Agentur und den Nachbarkreisen Rheinisch-Bergischer Kreis und Oberbergischer Kreis durchzuführen:
- Digitale Plattform
- Akteurswerkstätten
- Ressourcencamps
- Themenabende
- Fachexkursionen
- Fallwerkstätten
Die Formate bauen aufeinander auf und sind demnach eng miteinander verzahnt durchzuführen. Sie sollen eine strukturierte Lösungssuche und ein Wissensaustausch über eine regionale, grüne Wirtschaftsweise sowie Themen der Ressourceneffizienz, Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft leisten und breit verankern. Der vernetzende und zentrale Baustein der Aktivierungsstrategie ist die digitale Plattform (Wissensplattform als Website), auf der Erkenntnisse zugänglich gemacht werden und die gleichzeitig aktivierend wirken soll. In diesem Prozess sind die Akteure "aufzusuchen" und für den Prozess zu begeistern. Dazu gilt es, die willigen Akteure im Bergischen RheinLand zu finden und einzubinden. Unter Einbindung von entsprechender Fachexpertise sollen mit diesen Akteuren Lösungsansätze für die Nutzung regionaler, erneuerbarer Ressourcen und bestenfalls Projektansätze entwickelt werden.
Folgende Themenfelder sind inhaltlich leitend:
- Ressourcenpotenziale für dezentrale Versorgungssysteme
- Produktion und Nutzung von grünem Wasserstoff aus regionalen Ressourcen
- Regionale (Bau-)Materialien und Produkte
- Wasser und Klimawandel(-anpassung) - Strategien für Extremereignisse/Nutzung statt Abwehr
- Wertschöpfungsketten für regionale Lebensmittel
- Zirkuläre Wertschöpfung im Bergischen RheinLand
Die genannten Themenfelder sind handlungsleitend für die Ausarbeitung und Durchführung der o.g. Formate des Aktivierungsprozesses. Sie sollen innerhalb des hier ausgeschriebenen Auftrags im engen Austausch mit der REGIONALE 2025 Agentur und den beteiligten Kreisen für die unterschiedlichen Formate präzisiert und methodisch aufbereitet werden.
Der Auftraggeber vereinbart kurzfristig nach Beauftragung einen Kick-Off Termin mit dem Auftragnehmer. Mit der Auftragsausführung muss unverzüglich begonnen werden.
Verschiebungen im Prozessverlauf können nicht ausgeschlossen werden. Die Durchführung aller beschriebenen Formate/Bausteine des Auftrags müssen aus förderrechtlichen Gründen Ende 2022 abgeschlossen sein.
Projekt Aktivierung Ressourcenlandschaft - Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 - "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung":
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Bestandteil des Angebotsformulars) zu erklären. Bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben.
Bietergemeinschaften haben auf Anforderung der Vergabestelle eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachangebote von Einzelbietern und/oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebotes in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen. Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft wird die Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes "Bietergemeinschaftserklärung" empfohlen.
Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (nur vom vorgesehenen Auftragnehmer bzw. den in der engeren Auswahl befindlichen Bietern). Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben.
Zur Bearbeitung der Aufgabe sind Fachkenntnisse unterschiedlicher Disziplinen erforderlich, insbesondere der Prozessgestaltung und -moderation, der Projektentwicklung, der nachhaltigen Ressourcennutzung und der Regional-, Stadt- und Landschaftsplanung und der Webseitenerstellung und -pflege notwendig.
Fehlende Kompetenzen können durch Bietergemeinschaften bzw. Nachunternehmer (Experteneinbindung oder ähnliches) ausgeglichen werden.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind die vorgesehenen Mitglieder des Projektteams namentlich unter Angabe der Funktion im lfd. Projekt sowie ihrer beruflichen Qualifikation anzugeben.
Ferner sind mindestens 2 Referenzen unter Angabe des Auftraggebers mit den Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners, zu den ausgeführten Leistungsbausteinen, Benennung der beteiligten Projektmitglieder, zum Ausführungszeitraum und einer kurzen Projektbeschreibung nachzuweisen.
Für alle Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
- Durchführung von Aufträgen mit vergleichbarer Aufgabenstellung wie die hier geforderte Leistung
Es sind grundsätzlich Referenzen anzugeben, in denen sämtliche Leistungsbausteine dieser Vergabe erbracht wurden. Sofern einzelne Leistungsbausteine durch eine eigene Referenz nicht vollständig abgedeckt werden können, sind hierfür eigenständige oder ergänzende Referenzprojekte des vorgesehenen - namentlich zu benennenden - Nachunternehmers anzugeben.
- Referenzzeitraum: 01.07.2016 - 30.06.2021
Es werden nur Referenzen bewertet, an denen die Projektleitung bzw. die Stellvertretung und mindestens ein Mitglied des Projektteams aktiv mitgearbeitet hat.
Es wird die Verwendung des Formblattes "Personal" empfohlen. Der Auftraggeber wird die Angaben zu den Referenzen prüfen und geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat.
Die Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen ist nicht zulässig.
Der Abschluss des Integritätsvertrags ist zwingende Voraussetzung für die Auftragserteilung.
Eintragungen bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW und im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Bieterkreis beschränkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
- ausgefülltes Angebotsformular
- Ausführungskonzept unter Bezug auf die Leistungsbausteine sowie die Buchstaben a) - e) der Wertungsmatrix
- Formblatt "Personal" (Benennung der verantwortlichen Mitarbeiter*innen, Referenzangaben)
- Darstellung Projektorganisation
- Bietergemeinschaftserklärung (nur von Bietergemeinschaften auszufüllen, Textform ausreichend)
- Formblatt "Unteraufträge" (nur beim beabsichtigen Nachunternehmereinsatz)
2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
- Eigenerklärung "Ausschlussgründe"
3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert)
- Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
- unterschriebene Ausfertigung des Integritätsvertrags
- Verpflichtungserklärungen und Nachweise für Nachunternehmer
Fehlende wertungsrelevante Erklärungen (z.B. Konzeptbestandteile) werden nicht nachgefordert - das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet.
Die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von sonstigen Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungs- und die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind. Ferner kann auf bereits der Vergabestelle vorliegende Eignungsnachweise verwiesen werden.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB wird per Telefax sowie über das Vergabeportal versendet.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 25.08.2021 über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDRZX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der obengenannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.