Teilsanierung mit Teilrückbau und Teilneubau des Schulzentrums Brilon Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-081
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brilon
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59929
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.brilon.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Teilsanierung mit Teilrückbau und Teilneubau des Schulzentrums Brilon
Teilsanierung mit Teilrückbau und Teilneubau des Schulzentrums zur Jakobuslinde in Brilon: Die Stadt Brilon beabsichtigt, das Schulzentrum zu sanieren, zu erweitern und zu modernisieren. Sie beabsichtigt, Aufgaben der Projektsteuerung sowie der Generalplanung an jeweils geeignete Auftragnehmer zu vergeben.
Generalplanung
Schulzentrum "Zur Jakobuslinde" Zur Jakobuslinde 59929 Brilon
Die gegenwärtige Vorzugsvariante beinhaltet eine Teilsanierung mit Teilrückbau und Teilneubau. Während Mensa und Aula darin erhalten werden sollen, werden Freiflächen um die Schule herum für ergänzende Neubauten genutzt. Das stark belastete Obergeschoss beider Schulen sowie der Verwaltungstrakt des Gymnasiums wird zurück gebaut. Die zu erhaltenden Bereiche des Bestandes einschließlich der Untergeschosse werden saniert und modernisiert.
Die Sanierung beinhaltet Bestands- und Gefahrstoffsanierungsmaßnahmen. Dies sind nach gegenwärtigem Planungsstand unter anderem die Demontage und Erneuerung PCB-belasteter Bauelemente, beispielsweise Fenster- und Türanlagen, Brüstungselemente, Gebäudedehnfugen, Abhang- und Rasterdecken, Trockenbauwände, Vorsatzschalen, Metall-Glas-Wände, Anlagen der technischen Gebäudeausstattung, Bodenbeläge sowie Rückbau und Be- und Entschichtungsmaßnahmen an Stahldeckenträgern, Wänden und Decken. Weitere Maßnahmen zur Minderung der PCB-Raumluftwerte werden bei Bedarf in die Maßnahmen aufgenommen.
Neben dem bereits in Bau befindlichen MINT-Anbau (im Bild links) erhält das Schulzentrum zwei Anbauten für das Gymnasium Petrinum (PET) und einen Anbau für die Heinrich-Lübke-Sekundarschule (HLS). Die Anbauten werden jeweils in zweigeschossiger Bauweise geplant und durch das Schulzentrum als Cluster zusammengefasst. Die allgemeinen Flächen wie Aula und Pausenhalle finden sich zentral im Gebäudebestand und bilden den Mittelpunkt. Der vordere Anbau des Gymnasiums teilt dabei den derzeitigen Vorplatz und schafft eine eigenständige Eingangssituation für beide Schulen. In städtebaulicher Hinsicht lockern die einzelnen Baukörper die Fassade und damit das Erscheinungsbild des Schulzentrums auf.
Die Anbauten verfügen nach gegenwärtigem Planungsstand über eine Bruttogebäudefläche von ca. 12.410 m2.
Eine detaillierte Beschreibung der Vorzugsvariante kann der Anlage entnommen werden. Die Anlagen sind dabei lediglich als mögliche Raumstruktur zu verstehen. Durch Konstruktionen, die offene Raumstrukturen und flexible Grundrisse ermöglichen, soll das Schulzentrum den Anforderungen an das "Lernen von Morgen" gerecht werden. Grundsätzlich sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen.
Darüber hinaus wird derzeit die Idee eines gemeinsamen Lern- und Bildungszentrum mit Bibliothek und Selbstlernzentrum am Schulstandort mit Öffnung in das umliegende Wohnquartier entwickelt. Für diese Funktionen sind im derzeitigen Konzept bereits Flächenansätze berücksichtigt. Eine Präzisierung soll im Laufe der Planung erfolgen.
Im Zuge der vorgesehenen baulichen Maßnahmen am Schulzentrum wird eine Neuentwicklung des Schulstandorts mit dem Ziel einer hohen Akzeptanz bei Schulen und Bevölkerung angestrebt. Daher ist unter Federführung der städtischen Verwaltung beabsichtigt, einen Beteiligungsprozess mit unterschiedlichen Interessensgruppen aus Pädagogen, Eltern- und Schülervertretern, städtischen Einrichtungen der Bildung und Kultur, Politik und der Verwaltung zu initiieren. Die Ergebnisse dieses partizipativen Planungsprozesses sollen dabei in der weiteren Planung Berücksichtigung finden.
Der Anbau der MINT-Räume soll als Modellprojekt für die Anbauten dienen. Neue Bauelemente sollen in Hybridbauweise aus Holz und Stahlbeton hergestellt werden. Der Einsatz von Stahlbeton soll dabei auf die brandschutztechnisch relevanten Bereiche wie Treppenhäuser und Aufzugsschächte beschränkt werden. Die Konstruktion soll flexibel gestaltet werden, so dass eine hohe Flexibilität bzgl. des Ausbaus und der Lage der Innenwände gegeben ist. Bezüglich der Fassadengestaltung wird auf ein Fassadenkonzept der MINT-Räume zurückgegriffen und damit ein einheitliches Erscheinungsbild sichergestellt.
Die Planung von Maßnahmen am MINT-Anbau selbst sind jedoch nicht Gegenstand der hier beschriebenen Leistungen.
Der Schulstandort ist an das Nahwärmenetz der Stadtwerke Brilon angeschlossen. Die Dachflächen der Neubauten und des Bestands werden teilweise mit Photovoltaik ausgestattet. Die Neubauten sollen den Mindestenergiestandard KFW 55 erreichen, Ziel für den Bestand ist KFW 70. Anbauten und Bestand werden mit einer zentralen Lüftungsanlage ausgestattet. Da-bei kommt besonderes Augenmerk einer bedarfsgerechten Lüftungsanlage für die Aula zu, die auch für außerschulische Veranstaltungen genutzt wird. Das Schulzentrum erhält eine neue Elektrohauptverteilung, eine Ausstattung mit informationstechnischen Anlagen nach neuestem Stand der Technik einschließlich Vernetzung mittels LAN und W-LAN und Präsentationsmedienausstattung sowie elektroakustische Anlagen, Brand- und Einbruchsmeldeanlagen und Anlagen der Gebäudeautomation für Lüftung, Heizung und Sonnenschutz. Im Rahmen der Maßnahmen wird die Ausrüstung von zwei naturwissenschaftlichen Fachräume für die Heinrich-Lübke-Schule ergänzt. Jeder Baukörper erhält eine Aufzugsanlage. Ziel der Stadt Brilon ist es, die vorhandene Fachraumausstattung naturwissenschaftlichen Fachräume im Obergeschoss in den Neubau zu übernehmen. Gleiches gilt für den Umgang der Küchenausstattung der Mensa.
Die Maßnahmen erfolgen unter laufendem Betrieb und unter Nutzung der bereits aufgestellten Containeranlagen. Teile der Maßnahmen müssen zwingend in den Ferien erfolgen. Im Rahmen der Ausführung der Bauleistungen wird die Bildung verschiedener Bauabschnitte und Vergabeeinheiten erforderlich. Die Schadstoffsanierung erfordert besondere Schutzmaßnahmen in Teilbereichen oder einzelnen Räumen.
Im Rahmen der Leistungserbringung können Untersuchungen über verschiedene Varianten erforderlich werden.
Projektsteuerung
Schulzentrum "Zur Jakobuslinde" Zur Jakobuslinde 59929 Brilon
Die gegenwärtige Vorzugsvariante beinhaltet eine Teilsanierung mit Teilrückbau und Teilneubau. Während Mensa und Aula darin erhalten werden sollen, werden Freiflächen um die Schule herum für ergänzende Neubauten genutzt. Das stark belastete Obergeschoss beider Schulen sowie der Verwaltungstrakt des Gymnasiums wird zurück gebaut. Die zu erhaltenden Bereiche des Bestandes einschließlich der Untergeschosse werden saniert und modernisiert.
Die Sanierung beinhaltet Bestands- und Gefahrstoffsanierungsmaßnahmen. Dies sind nach gegenwärtigem Planungsstand unter anderem die Demontage und Erneuerung PCB-belasteter Bauelemente, beispielsweise Fenster- und Türanlagen, Brüstungselemente, Gebäudedehnfugen, Abhang- und Rasterdecken, Trockenbauwände, Vorsatzschalen, Metall-Glas-Wände, Anlagen der technischen Gebäudeausstattung, Bodenbeläge sowie Rückbau und Be- und Entschichtungsmaßnahmen an Stahldeckenträgern, Wänden und Decken. Weitere Maßnahmen zur Minderung der PCB-Raumluftwerte werden bei Bedarf in die Maßnahmen aufgenommen.
Neben dem bereits in Bau befindlichen MINT-Anbau (im Bild links) erhält das Schulzentrum zwei Anbauten für das Gymnasium Petrinum (PET) und einen Anbau für die Heinrich-Lübke-Sekundarschule (HLS). Die Anbauten werden jeweils in zweigeschossiger Bauweise geplant und durch das Schulzentrum als Cluster zusammengefasst. Die allgemeinen Flächen wie Aula und Pausenhalle finden sich zentral im Gebäudebestand und bilden den Mittelpunkt. Der vordere Anbau des Gymnasiums teilt dabei den derzeitigen Vorplatz und schafft eine eigenständige Eingangssituation für beide Schulen. In städtebaulicher Hinsicht lockern die einzelnen Baukörper die Fassade und damit das Erscheinungsbild des Schulzentrums auf.
Die Anbauten verfügen nach gegenwärtigem Planungsstand über eine Bruttogebäudefläche von ca. 12.410 m2.
Eine detaillierte Beschreibung der Vorzugsvariante kann der Anlage entnommen werden. Die Anlagen sind dabei lediglich als mögliche Raumstruktur zu verstehen. Durch Konstruktionen, die offene Raumstrukturen und flexible Grundrisse ermöglichen, soll das Schulzentrum den Anforderungen an das "Lernen von Morgen" gerecht werden. Grundsätzlich sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen.
Darüber hinaus wird derzeit die Idee eines gemeinsamen Lern- und Bildungszentrum mit Bibliothek und Selbstlernzentrum am Schulstandort mit Öffnung in das umliegende Wohnquartier entwickelt. Für diese Funktionen sind im derzeitigen Konzept bereits Flächenansätze berücksichtigt. Eine Präzisierung soll im Laufe der Planung erfolgen.
Im Zuge der vorgesehenen baulichen Maßnahmen am Schulzentrum wird eine Neuentwicklung des Schulstandorts mit dem Ziel einer hohen Akzeptanz bei Schulen und Bevölkerung angestrebt. Daher ist unter Federführung der städtischen Verwaltung beabsichtigt, einen Beteiligungsprozess mit unterschiedlichen Interessensgruppen aus Pädagogen, Eltern- und Schülervertretern, städtischen Einrichtungen der Bildung und Kultur, Politik und der Verwaltung zu initiieren. Die Ergebnisse dieses partizipativen Planungsprozesses sollen dabei in der weiteren Planung Berücksichtigung finden.
Der Anbau der MINT-Räume soll als Modellprojekt für die Anbauten dienen. Neue Bauelemente sollen in Hybridbauweise aus Holz und Stahlbeton hergestellt werden. Der Einsatz von Stahlbeton soll dabei auf die brandschutztechnisch relevanten Bereiche wie Treppenhäuser und Aufzugsschächte beschränkt werden. Die Konstruktion soll flexibel gestaltet werden, so dass eine hohe Flexibilität bzgl. des Ausbaus und der Lage der Innenwände gegeben ist. Bezüglich der Fassadengestaltung wird auf ein Fassadenkonzept der MINT-Räume zurückgegriffen und damit ein einheitliches Erscheinungsbild sichergestellt.
Die Planung von Maßnahmen am MINT-Anbau selbst sind jedoch nicht Gegenstand der hier beschriebenen Leistungen.
Der Schulstandort ist an das Nahwärmenetz der Stadtwerke Brilon angeschlossen. Die Dachflächen der Neubauten und des Bestands werden teilweise mit Photovoltaik ausgestattet. Die Neubauten sollen den Mindestenergiestandard KFW 55 erreichen, Ziel für den Bestand ist KFW 70. Anbauten und Bestand werden mit einer zentralen Lüftungsanlage ausgestattet. Da-bei kommt besonderes Augenmerk einer bedarfsgerechten Lüftungsanlage für die Aula zu, die auch für außerschulische Veranstaltungen genutzt wird. Das Schulzentrum erhält eine neue Elektrohauptverteilung, eine Ausstattung mit informationstechnischen Anlagen nach neuestem Stand der Technik einschließlich Vernetzung mittels LAN und W-LAN und Präsentationsmedienausstattung sowie elektroakustische Anlagen, Brand- und Einbruchsmeldeanlagen und Anlagen der Gebäudeautomation für Lüftung, Heizung und Sonnenschutz. Im Rahmen der Maßnahmen wird die Ausrüstung von zwei naturwissenschaftlichen Fachräume für die Heinrich-Lübke-Schule ergänzt. Jeder Baukörper erhält eine Aufzugsanlage. Ziel der Stadt Brilon ist es, die vorhandene Fachraumausstattung naturwissenschaftlichen Fachräume im Obergeschoss in den Neubau zu übernehmen. Gleiches gilt für den Umgang der Küchenausstattung der Mensa.
Die Maßnahmen erfolgen unter laufendem Betrieb und unter Nutzung der bereits aufgestellten Containeranlagen. Teile der Maßnahmen müssen zwingend in den Ferien erfolgen. Im Rahmen der Ausführung der Bauleistungen wird die Bildung verschiedener Bauabschnitte und Vergabeeinheiten erforderlich. Die Schadstoffsanierung erfordert besondere Schutzmaßnahmen in Teilbereichen oder einzelnen Räumen.
Im Rahmen der Leistungserbringung können Untersuchungen über verschiedene Varianten erforderlich werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf Verlangen sind ferner insbesondere folgende Nachweise zur Eignungsprüfung zu erbringen:
- Nachweis der Zulassung als Landschaftsarchitekt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherer (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft)
- Auszug Handelsregister
- Auszug Handwerksrolle oder Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO NRW
- Anzahl / Qualifikation der Mitarbeiter der letzten drei Geschäftsjahre und zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe (ggf. gegliedert nach Berufsgruppen)
- Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualifikation der Beschäftigten des Bewerbers
- Angaben über erbrachte Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (inkl. Auftraggeber mit Namen, Ansprechpartner und Telefon-Nr.)
- Bestätigung des Versicherungsgebers zur Berufshaftpflichtversicherung
Die Anforderung weiterer Eignungsnachweise bleibt vorbehalten.
Folgende Eigenerklärungen sind zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen abzugeben:
- Erklärung, dass wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften keine Freiheitsstrafe von 3 Monaten und mehr oder keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder keine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR erfolgt ist
- Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Erklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- Erklärung darüber, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
- Eigenerklärung zur Korruptionsverhütung
- Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und mindestens für [Betrag gelöscht] EUR Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Folgende Erklärungen sind nur abzugeben, wenn der jeweilige Tatbestand erfüllt ist:
- Erklärung im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft
- Erklärung im Fall der Weitergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
Mindestanforderung an alle Referenzen ist:
- Es sind mindestens 2 ausgefüllte Referenzformulare mit Referenzen nach den nachfolgenden Mindestanforderungen vorzulegen.
- Los 1: Es wurde die Generalplanung oder Leistungen der Objekt- und Fachplanungen für die Sanierung oder den Umbau einer Bildungseinrichtung (z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen für Erwachsene) erbracht.
- Los 2: Es wurde die Projektsteuerung für die Sanierung oder den Umbau eines öffentlichen Gebäudes (z.B. Bildungseinrichtungen, Rathäuser) erbracht.
- Die Referenz darf nicht älter als 5 Jahre sein. Maßgeblich hierfür ist einerseits das Datum der Schlussrechnung und der Abgabeschluss für die Teilnahmeanträge andererseits.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Prozentuale Angabe zu den Zuschlagskriterien:
Preis: 40 %
Erfahrungen des Projektteams: 25 %
Schriftliches Konzept: 25 %
Präsentation: 10 %
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4JYYD4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland