Rahmenvertrag Schädlingsbekämpfung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-KBK-B2-50-DoP-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de/kbk
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Schädlingsbekämpfung
Rahmenvertrag zur Schädlingsbekämpfung (Ratten, Hornissen, Hummeln, Wespen oder Wildbienen) im Stadtgebiet Krefeld.
- Kanalnetz (Hauptbelegung, Kontrolle und eventuelle Nachbelegung). Zu belegende Schächte: ca. 9.000 Stück/Jahr.
- Sonderbelegung öffentliche Anlagen (Hauptbelegung, Kontrolle und eventuelle Nachbelegung): ca. 200 Stück/Jahr.
-Entfernung oder ggf. Umsiedlung von Nestern von Hornissen, Hummeln, Wespen oder Wildbienen: ca. 5 Stück/Jahr
Der geplante Rahmenvertrag wird zunächst über eine Laufzeit von 24 Monaten ausgeschrieben. Dieser beginnt zum 01.01.2022 und endet am 31.12.2023. Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag einmalig um 12 weitere Monate zu verlängern.
Kommunalbetrieb Krefeld AöR Ostwall 175 47798 Krefeld Krefelder Stadtgebiet
Rahmenvertrag zur Schädlingsbekämpfung (Ratten, Hornissen, Hummeln, Wespen oder Wildbienen) im Stadtgebiet Krefeld.
- Kanalnetz (Hauptbelegung, Kontrolle und eventuelle Nachbelegung). Zu belegende Schächte: ca. 9.000 Stück/Jahr.
- Sonderbelegung öffentliche Anlagen (Hauptbelegung, Kontrolle und eventuelle Nachbelegung): ca. 200 Stück/Jahr.
-Entfernung oder ggf. Umsiedlung von Nestern von Hornissen, Hummeln, Wespen oder Wildbienen: ca. 5 Stück/Jahr
Die im Leistungsverzeichnis hinterlegten Mengenangaben basieren auf Schätz- /Erfahrungswerten und entsprechen keiner verbindlichen Zusicherung des Gesamtumfangs.
Mehr- oder Mindermengen berechtigen nicht zu Anpassung der Einheitspreise.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag einmalig um ein weiteres Jahr (01.01.2024 bis 31.12.2024) unter Gewährung des angebotenen Preisindex zu verlängern.
Die Entscheidung über die optionale Verlängerung des Rahmenvertrags wird vom Auftraggeber bis zum 30.06.2023 getroffen und dem Auftragnehmer bis dahin schriftlich mitgeteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- entsprechende Haftpflichtversicherung
- Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme i.H.v. [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), zweifach maximiert pro Jahr (aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers) oder Eigenerklärung, im Auftrags-fall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
- Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen)
- Sachkundenachweis zur Rattenbekämpfung
Im Rahmen der Rattenbekämpfungsmaßnahme sind die einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten.
Insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.05.2012 über die Bereitstellung auf dem Markt (in der Fassung vom 21.11.2015) und die Verwendung von Biozidprodukten i.V.m. der delegierten Verordnung (EU) Nr. 736/2013 der Kommission vom 15.05.2013 zur Änderung der Verordnung (EU) NR. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Laufzeit des Arbeitsprogramms zur Prüfung alter biozider Wirkstoffe.
Ebenso sind die Risikominderungsmaßnahmen (RMM) vom Umweltbundesamt sind zu beachten.
Nach den technischen Regeln gefährlicher Stoffe (TRGS 523) in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung § 15e Anhang V Nr. 6.3.2 Abs. 5 darf nur Derjenige in der Schädlingsbekämpfung tätig werden, der in dem Teilbereich der Schädlingsbekämpfung sachkundig nach Anhang 1 Nr.3.4 Gefahrstoffverordnung ist.
Für die Bekämpfung von Ratten ist ein entsprechender Sachkundenachweis für das einzusetzende Personal vorzulegen.
Ferner sind die anerkannten Regeln der Schädlingsbekämpfung/ Rattenbekämpfung und folgende Regelungen zu beachten:
- DGUV Vorschrift 21 (BGV C5); Regional- / Gemeindeverordnungen
- Tierschutzgesetz § 4
- Infektionsschutzgesetz §18;
- Liste der Verfahren und Mittel ((IfSG); TRGS 523).
- Bestimmungen der Gift- und Gesundheitsgesetzgebung über die Anwendung von Rattenbekämpfungsmitteln
- gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften
- Sicherheitsregeln für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (RSA 1995)
- Biozid Verordnung
Abschnitt IV: Verfahren
Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Raum 104
Ostwall 175
47798 Krefeld
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 Abs. 2 VGV von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist.
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ohne optionale Verlängerung: 2023
Mit optionaler Verlängerung: 2024
Bekanntmachungs-ID: CXPTYRLDRA1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/