Realisierungswettbewerb Neubau Gesamtschule Bockmühle in Essen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-227
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Neubau Gesamtschule Bockmühle in Essen
Die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen beabsichtigt auf dem bestehenden Schulareal an der Ohmstr. 32 in Essen-Altendorf den abschnittsweisen Neubau einer 6-zügigen Gesamtschule sowie voraussichtlich 5 Schulsporthallen. Der Neubau umfasst auch Nutzungen mit Stadtteilbezug. Der neue Schulbau ersetzt die bestehende 8-zügige Gesamtschule auf dem Grundstück und den bestehenden Sporthallenkomplex mit 7 Sporthallen. Die Umsetzung der Neubauten erfolgt bei laufendem Schulbetrieb. Durch eine abschnittsweise Realisierung kann auf Provisorien verzichtet werden. Beide Bestandsgebäude werden nach dem Umzug abgebrochen. Für die neu zu errichtenden Gebäude ist eine Gesamtbauzeit von ca. 5 Jahren geplant. Die benachbarte Grundschule und ihr Pausenhof sowie die bestehende Sportanlage sind in das Gesamtkonzept zu integrieren. Angestrebt wird zudem die städtebauliche Neuordnung der Flächen, die durch den Rückbau des Bestandsgebäudes resultieren. Dabei gilt es, die Ziele der städtebaulichen Voruntersuchung und des Mobilitätskonzepts zu validieren. Das Projekt soll den aktuellen Anforderungen an Nachhaltigkeit (BNB) gerecht werden. Das innovative pädagogische Konzept ist das Ergebnis einer umfangreichen Beteiligung der Schulgemeinde. In energetischer Hinsicht sollen die Neubauten den Passivhausstand umsetzen. Bereits in der frühen Planungsphase sind anspruchsvolle Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen. Die Wettbewerbsaufgabe sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen sind in der Auslobung ausführlich beschrieben. Der Neubau soll zertifiziert werden. Ein für den Standort und das Raumprogramm passgenaues, wirtschaftliches Energiekonzept wird vorab erarbeitet und im Wettbewerb vorgegeben. Die BGF der neuen Gesamtschule liegt in der Größenordnung von 20 000 m2. Die BGF des neuen Sporthallenkomplexes über 4 000 m2. Die Bauherrschaft beabsichtigt, den Generalplaner auch mit der Abbruchplanung für die Bestandsgebäude zu beauftragen. Im Zuge der Wettbewerbsbearbeitung werden auch Vorschläge zur städtebaulichen Anbindung der Schule im Stadtteil und die Gestaltung der Außenflächen erwartet. Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 300+400 für den Schulneubau und die Sporthallen werden mit ca. 40 Mio. EUR (ohne Abbruchkosten) veranschlagt. Das Verfahren wird als VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb umgesetzt. Der Planungswettbewerb wird als nichtoffener, anonymer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Vorgesehen sind 15 Teilnehmer: Generalplanerteams (Architekt*in als Generalplaner) mit Fachplaner*innen aus den Bereichen Landschaftsarchitektur, Technische Gebäudeausrüstung (AG 1-8 gem. HOAI 2013 oder gleichwertig), Tragwerksplanung und Bauphysik (Wärmeschutz/Energiebilanzierung, Raumakustik, Bauakustik). Die Bauherrschaft beabsichtigt die Umsetzung der Planungsleistungen mit der BIM-Methode. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Abschnitt IV: Verfahren
- Qualität des städtebaulichen Konzepts, auch unter Berücksichtigung des Stadtteilbezugs und der Nachbarschaftsverträglichkeit;
- Qualität der Bauabschnittsbildung, auch unter Berücksichtigung der Baulogistik und der Realisierung bei laufendem Betrieb;
- Qualität des Architekturkonzepts, insbesondere Angemessenheit des architektonischen und städtebaulichen Auftritts;
- Qualität des Freiraumkonzepts;
- Funktionalität und pädogogische Qualität des Raumkonzeptes;
- Wirtschaftlichkeit in Erstellung, Betrieb und Unterhalt;
- Qualität der Integration des vorgegebenen Energiekonzepts;
- Umsetzbarkeit des geforderten Nachhaltigkeitsstandards.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paris
NUTS-Code: FR101 Paris
Postleitzahl: 75011
Land: Frankreich
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.chartier-dalix.com
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT13 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.franzundsue.at
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auslober bzw. Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. Enthalten die Auslobungsunterlagen und/ oder die den Teilnehmern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Teilnehmers gegen geltendes
Recht, so hat der Teilnehmer den Auslober bzw. Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch mit Abgabe der Wettbewerbsarbeit bzw. sonstiger Unterlagen, schriftlich darauf hinzuweisen. Die Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn Teilnehmer – gleichgültig zu welchem Zeitpunkt – Fehler in den jeweiligen Unterlagen oder in der Abwicklung des VgV-Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem Planungswettbewerb erkennen oder zu erkennen glauben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]