Neubau Wasserwerk Rasseln, Verfahrenstechnik (VT)
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]245
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.new.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wasserwerk Rasseln, Verfahrenstechnik (VT)
Die NEW NiederrheinWasser GmbH ist eine Tochtergesellschaft der NEW AG, die 2005 mit dem Auftrag gegründet wurde, die Wassergewinnung und Aufbereitung in den Versorgungsgebieten der Städte Mönchengladbach, Viersen, Korschenbroich und Schwalmtal sicherzustellen.
Nunmehr plant die NEW NiederrheinWasser GmbH ein neues Wasserwerk Rasseln (Stadt Mönchengladbach) zu bauen.
Die verfahrenstechnischen Komponenten umfassen 2 Filterstufen mit einer zwischengeschalteten Flachbelüfteranlage und einem erdüberdeckten Reinwasserbehälter bestehend aus 2 Kammern à ca. 500 m³.
Mönchengladbach
Das neue Wasserwerk Rasseln umfasst 2 Filterstufen mit einer zwischengeschalteten Flachbelüfteranlage und einem nachgeschalteten Reinwasserbehälter. Weiterhin werden neben einer Druckerhöhungsanlage Spülwasserpumpen, Drucklufterzeugungsanlagen, diverse Dosieranlagen und üblicher Messtechnik, verfahrenstechnische Rohrinstallationen für Roh- und Reinwasser und Zu- bzw. Abluft ausgeführt.
Die Filterkessel (5 Stück) und Flachbelüfter (2 Stück) sollen mit Hilfe eines Autokranes nach Fertigstellung des Betonbaues aber noch vor Errichtung der Stahlhalle, in die Filterhalle eingebracht und montiert werden oder, falls möglich, nach Schließen des Daches durch eine Montageöffnung mittels eines bauseitigen Krans. Die Lieferung ist für Mai 2022 terminiert.
Nach Fertigstellung aller Installationen erfolgt die Feinausrichtung und Inbetriebnahme aller installierten Komponenten in enger Abstimmung mit dem AG und anderen Gewerken. Es ist geplant, mit den baulichen Arbeiten zur Errichtung des Neubaus Wasserwerk Rasseln im Juli 2021 zu beginnen. Die Bauarbeiten sollen Juni 2023 beendet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Wasserwerk Rasseln, Gewerk Verfahrenstechnik (VT)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nellingen
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89191
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport (www.subreport-elvis.de). Interessierte Bieter werden gebeten, sich unter www.subreport.de/E51713268 zu registrieren (kostenlos) und die Vergabeunterlagen dort herunterzuladen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform seitens des Auftraggebers erfolgt nicht.
2. Die Angebote einschließlich der geforderten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich elektronisch über subreport einzureichen. Eine Einreichung des Angebotes per Post, E-Mail oder per Fax ist unzulässig. Anfragen von Bietern sind ebenfalls ausschließlich elektronisch über subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte werden seitens der ausschreibenden Stelle ebenfalls nur elektronisch über subreport erteilt. Die Vergabestelle behält sich vor, Anfragen, die nicht bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss ein Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.