Totalunternehmerleistung für den Erweiterungsbau Chirurgie, Ostflügel in Modulbauweise Referenznummer der Bekanntmachung: 844-P01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Totalunternehmerleistung für den Erweiterungsbau Chirurgie, Ostflügel in Modulbauweise
Totalunternehmerleistung für den Erweiterungsbau Chirurgie, Ostflügel in Modulbauweise
Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5 48149 Münster Chirurgische Klinik, Gebäude 2170, Waldeyerstraße 1, 48149 Münster
Der Ostflügel der Chirurgischen Klinik soll einen Erweiterungsbau erhalten. Eine ähnliche Erweiterung wurde bereits im Bereich des Westflügels mit Standardmodulen als dreigeschossige Erweiterung errichtet. Wie in den bestehenden Modulanbauten wird auch für dieses Gebäude eine Fassadenbekleidung mit HPL-Platten vorgesehen.
Der Erweiterungsbau wird 3-geschossig errichtet und soll eine Bruttogrundrissfläche von ca. 2115 m2 erhalten.
Die Geschosshöhen des Bestandes werden übernommen. Dies bedingt eine Distanzkonstruktion um das überhöhte 1. Obergeschoss zu ermöglichen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise/optional und steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden Fördermittelzuweisung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYZ2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.