Sanierung von Lehrschwimmbecken, Projekt EFRE/DISKO - KG 430 Gewerk Lüftung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-07 OGM - SL EFRE/DISKO-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ogm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung von Lehrschwimmbecken, Projekt EFRE/DISKO - KG 430 Gewerk Lüftung
Sanierung der Lehrschwimmbecken an Oberhausener Schulen - Lüftungsanlagen (an 5 Standorten)
Lehrschwimmbecken an 5 Schulen / Standorten Oberhausen Die Sanierung der raumlufttechnischen Anlagen / Lüftung hat an den nachfolgend genannten 5 Standorten zu erfolgen:, Schule am Froschenteich Hausmannsfeld 14 46047 Oberhausen, Erich-Kästner-Schule Rothebuschstraße 21 46117 Oberhausen, Schmachtendorf-Schule Oranienstraße 57 46147 Oberhausen, Grundschule Alsfeld Försterstraße 29 46149 Oberhausen, Ruhrschule Oberhausen Bebelstr. 182 46049 Oberhausen
Im Rahmen des Förderprojekts DISKO (Digitalisierung als Schlüssel zum Klimaschutz - intelligentes Energiemanagement von Lehrschwimmbädern - Das Oberhausener Modell) werden technische und weitere energetische Sanierungsmaßnahmen an allen sieben Lehrschwimmbädern Oberhausens umgesetzt. Die Maßnahmen umfassen die Erneuerung der Schwimmbadtechnik und der raumlufttechnischen Anlagen, den Einbau solarthermischer Anlagen zur Heizungsunterstützung, den Austausch veralteter Leuchtmittel durch LED-Beleuchtung sowie die ökologische Dämmung der Gebäudehülle mit Stroh. Weiterhin werden Dachflächen teilweise begrünt.
Zentraler Bestandteil des Projekts sind Maßnahmen zur Digitalisierung und Vernetzung der technischen Anlagen. Neben Fernwartung und -steuerung wird so auch eine dauerhafte Energieverbrauchserfassung möglich.
Abgesehen von dem enormen Potenzial zur Reduktion von CO2-Emissionen zielt das Projekt darauf ab, am Beispiel der Lehrschwimmbäder Best-Practice-Vorgehensweisen für ein digitales Energiemanagement an öffentlichen Gebäuden zu entwickeln.
Für das Projekt DISKO werden Fördergelder der nachfolgenden Richtlinie in Anspruch genommen:
Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Zielbereich Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (EFRE) in der Förderperiode 2014-2020 im Land Nordrhein-Westfalen (EFRE-Rahmenrichtlinie - EFRE RRL). In Ansehung des Bewilligungszeitraums sind die Projektmaßnahmen sämtlich bis zum 31.12.2022 umzusetzen.
An 5 der 7 Schulen werden die lüftungstechnischen Anlagen erneuert. Diese Sanierung hat an den nachstehenden Standorten zu erfolgen:
Schule 1: Erich-Kästner-Schule
Die Stadt Oberhausen beabsichtigt eine energetische Sanierung der Erich Kästner- Schule durchzuführen. Dabei wird der Bereich des Lehrschwimmbades und die angrenzenden Umkleide und Duschbereiche sowie die Turnhalle betrachtet. Diese Bereiche sollen jeweils mit zentralen Lüftungsanlagen ausgerüstet werden. Die Lüftungsgeräte werden an der Gebäudekante der Turn-/ bzw. Schwimmhalle im Freien aufgestellt. Die Zu- und Abluftkanäle sollen über Durchbrüche in den Außenwänden und Fenster- Blindpaneele in die Gebäude.
Schule 2: Hauptschule Alstaden / GS Ruhrschule
Die Stadt Oberhausen beabsichtigt eine energetische Sanierung der Ruhrschule durchzuführen. Dabei wird der Bereich des Lehrschwimmbades mit den Duschbereichen betrachtet. Hier soll die zentrale Lüftungsanlage ausgetauscht werden. Das Lüftungsgerät wird auf dem Flachdach des der Schwimmhalle angrenzenden Umkleidebereiches im Freien aufgestellt. Die Zu- und Abluftkanäle sollen über Durchbrüche in den Außenwänden der Schwimmhalle in das Gebäude geführt werden.
Schule 3: Grundschule Schmachtendorf
Die Stadt Oberhausen beabsichtigt eine energetische Sanierung der Schule an der Oranienstraße
(Schmachtendorfschule) durchzuführen. Dabei wird der Bereich des Lehrschwimmbades und die angrenzenden Umkleide und Duschbereiche sowie die im Geschoss darüber gebaute Aula betrachtet. Diese Bereiche sollen jeweils mit zentralen Lüftungsanlagen ausgerüstet werden. Die neuen Lüftungsanlagen erhalten Hocheffizienzmotoren, Luftqualitätssensorik, eine Einrichtung zur Wärmerückgewinnung (WRG) und eine Einrichtung zum geregelten Umluftbetrieb (Lehrschwimmbad). Es werden Luftqualitätssensoren installiert, die den Ist-Wert für eine variable Volumenstromregelung liefern. Alle Aktoren und Sensoren werden gemäß der Maßnahme Digitalisierung mit der Gebäudeleittechnik und der Verbrauchserfassung vernetzt.
Die Entfeuchtung der Schwimmbäder wird mittels Außenluftanteil dargestellt. Hier werden zur Reinigung der Luft Feinfilter ePM1 70% eingesetzt. Der Luftwechsel der Aula wird zu 100% über Außenluft sichergestellt. Die Lüftungsgeräte werden auf dem Dach der Aula im Freien aufgestellt. Die Zu- und Abluftkanäle sollen über Durchbrüche im Dach in die Gebäude geführt werden.
Schule 4: Alsfeldschule
Die Stadt Oberhausen beabsichtigt eine energetische Sanierung der Schule Alsfeld durchzuführen. Dabei wird der Bereich des Lehrschwimmbades und die angrenzenden Umkleide und Duschbereiche sowie die Turnhalle betrachtet. Diese Bereiche sollen jeweils mit zentralen Lüftungsanlagen ausgerüstet werden. Die Lüftungsgeräte werden auf dem Dach der Geräteräume der Sporthalle im Freien aufgestellt. Die Zu- und Abluftkanäle sollen über Durchbrüche im Dach (Lehrschwimmbad) und durch ein Fenster Blindpaneel (Sporthalle) in die Gebäude geführt werden.
Schule 5: Schule am Froschenteich
Die Stadt Oberhausen beabsichtigt eine energetische Sanierung der Schule am Froschenteich durchzuführen. Dabei wird der Bereich des Lehrschwimmbades und die angrenzenden Umkleide und Duschbereiche sowie die Turnhalle betrachtet. Diese Bereiche sollen jeweils mit zentralen Lüftungsanlagen ausgerüstet werden. Die Lüftungsgeräte werden an der Gebäudekante der Abseite Turn-/ bzw. Schwimmhalle im Freien aufgestellt. Die Zu- und Abluftkanäle sollen über Durchbrüche in den Außenwänden und Fenster- Blindpaneele in die Gebäude geführt werden.
Die Einzelheiten der Leistungserbringung ergeben sich aus dem beigefügten Leistungsverzeichnis.
In Umsetzung des § 13 (4) 2. VOB/B ist ein Wartungsvertrag zu schließen. Die Wartung ist gemäß Leistungsverzeichnis jeweils pauschal/jahresbezogen für die Jahre 1 - 4 anzubieten.
Eine Angebotsabgabe ist nur gesamthaft für alle 5 Standorte zugelassen.
Um Synergien bei der Wartung zu nutzen und den Schulungsaufwand für das städtische Personal auf die neuen Gerätschaften
so gering wie möglich zu halten, sind für alle aufgeführten Schulen Geräte des gleichen Fabrikats anzubieten.
Es ist ein Leistungsverzeichnis für alle 5 Schulen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Zielbereich Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (EFRE) in der Förderperiode 2014-2020 im Land NRW (EFRE-Rahmenrichtlinie - EFRE RRL).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Vogt GmbH
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gem. § 39 Abs. 6 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu Veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung
1. den Gesetzesvollzug behindern,
2. dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen,
3. den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden
oder
4. den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RYYCD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]