Rahmenvereinbarung Integrator Audiovisuelle Kommunikationstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 101344
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Integrator Audiovisuelle Kommunikationstechnik
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Lieferung audiovisueller Kommunikationstechnik sowie, nach Bedarf, die zugehörigen Montage- und Instandhaltungsleistungen inklusive einer Einweisung in die Hard- und Software. Die Rahmenvereinbarung soll die Ausstattung der TH Köln mit audiovisueller Kommunikationstechnik sicherstellen. Nähere Einzelzeiten regelt die Anlage 10_EVB-IT Systemvertrag (Rahmenvereinbarung) der Vergabeunterlagen.
Technische Hochschule Köln - Campus Deutz Betzdorfer Str. 2 50679 Köln Die Leistung bezieht sich auf die Lieferung, Montage- und Instandhaltungsleistungen audiovisuelle Kommunikationstechnik an allen Standorten der TH Köln.
Die Leistung bezieht sich auf die Sanierung, Revitalisierung bzw. Erneuerung der Bestandsausstattung der audiovisuellen Kommunikationstechnik an allen Standorten der TH Köln (Köln, Gummersbach, Leverkusen).
Es ist geplant, innerhalb der zweijährigen Laufzeit (mit maximal zweimaliger jährlicher Verlängerung) Räumlichkeiten der Technischen Hochschule Köln mit audiovisueller Kommunikationstechnik für ca. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr auszustatten bzw. zu modernisieren. Zudem besteht eine unverbindliche Planung in dieser Zeit weitere [Betrag gelöscht] EUR für weitere Modernisierungsmaßnahmen zu investieren. Das hier definierte Investitionsvolumen der Technischen Hochschule Köln ist als Mindestabnahmerahmen zu verstehen.
Bedingt durch mögliche zusätzliche Anforderungen an die AV-Ausstattung z.B. durch technische Anpassungen auf Grund der Pandemie oder auch durch zusätzliche Forschungsaktivitäten und die damit ggf. verbundene zusätzliche Anmietung von Räumen od. Gebäuden oder die Nutzungsänderung von Räumen könnte ein signifikanter Anstieg des Bedarfs von AV-Kommunikationstechnik innerhalb der geplanten Laufzeit des Rahmenvertrags erfolgen. Um flexibel auf diese, zurzeit noch nicht absehbare Veränderung der Rahmenbedingungen reagieren zu können, wird das maximal mögliche Investitionsvolumen innerhalb der Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrags von vier Jahren auf maximal vier Millionen Euro festgelegt.
Eine Abnahmeverpflichtung seitens der TH Köln existiert allerdings nicht.
Die Rahmenvereinbarung wird zunächst befristet auf zwei Jahre abgeschlossen. Es besteht eine zweimalige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre.
Im Bedarfsfall werden Leistungen aus der Rahmenvereinbarung schriftlich abgerufen. Dies kann als Gesamtpakt, dh in Projektpaketen mit einer definierten Anzahl von Räumen, erfolgen. Der Umfang wird individuell definiert und in Form von Kurz-Leistungsverzeichnissen beschrieben.
Die Zeiten der Arbeiten werden im Planungsverlauf projektspezifisch abgestimmt. Dabei sind lärmintensive Arbeiten explizit zu benennen. Vorbegehungen, Abstimmungen mit verschiedenen Organisationseinheiten der TH Köln sowie den jeweils projektbeteiligten Fakultäten und dem beauftragten Fachplaner sind Bestandteil des Auftrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. andersartiger, geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Bitte geben Sie dazu im Dokument "Unternehmensdaten" die Handelsregisternummer, das Registergericht und die vertretungsberechtigte Person bzw. vergleichbare Daten an.
2) Kurzdarstellung des Firmenprofils
Bitte stellen Sie im Dokument "Unternehmensdaten" kurz ihr Unternehmen vor und gehen dabei mindestens auf die dort vorgegebenen Punkte ein.
Erklärung zu Ihrem Gesamtumsatz und dem Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei Jahre, sowie über das Vorhandensein bzw. die Bereitschaft zum Abschluss einer Industriehaftpflichtversicherung. Bitte nutzen Sie dazu das Dokument "Unternehmensdaten".
Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" um eine Erklärung zu folgenden Aspekten abzugeben:
1) Angabe der Anzahl der Beschäftigten der letzten drei Jahre inkl. deren Aufgaben und Qualifikation
2) Benennung des Projektteams für die Realisierung der Maßnahme, inkl. Angabe zur Berufsausbildung und Berufserfahrung der benannten Personen
Bitte nutzen Sie das Dokument "Referenzliste" für
3) mindestens fünf Projektreferenzen vergleichbarer Art, Umfang und eingesetzter Technologie aus den letzten fünf Jahren. Der Projektumfang je Referenz muss > [Betrag gelöscht] EUR netto betragen. Drei dieser Refernzen müssen aus dem Bereich Hochschule oder Universität stammen.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Referenzen werden durch die TH Köln vertraulich behandelt und nur zu Zwecken der Referenzprüfung genutzt. Die Nicht-Vorlage von Referenzen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
1. Ausführungszeiten sind grundsätzlich die vorlesungsfreien Zeiten. In Abstimmung mit dem Auftraggeber können auch abweichende Zeiten definiert werden.
2. Bei der Sanierung, Revitalisierung bzw. Erneuerung der Bestandsausstattung ist oft die Netzwerkinfrastruktur betroffen, die von der Campus IT verwaltet und betreut wird. Hier ist eine enge Abstimmung notwendig. Bei Projekten, die bauliche Maßnahmen erfordern, ist eine entsprechende Abstimmung mit dem Hochschulreferat 10 "Bau- und Gebäudemanagement" unabdingbar. Darüberhinaus sind auch Abstimmungen mit den jeweils projektbeteiligten Fakultäten und dem beauftragten Fachplaner Bestandteil des Auftrages.
3. Es ist dem Auftraggeber eine zentrale Kontaktperson sowie dessen Stellvertretung zu nennen. Zusätzlich sind Service-, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten innerhalb der Gewährleistungsfrist zu dokumentieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühjahr 2025
1.
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang über den Vergabemarktplatz des Landes NRW gebührenfrei zur Verfügung (www.evergabe.nrw.de). Eine Registrierung ist nicht erforderlich um die Unterlagen einzusehen.
Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat das bietende Unternehmen die Vergabestelle hierüber umgehend zu informieren. Die dem bietenden Unternehmen nicht zugänglichen Vergabeunterlagen werden dann schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.
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2.
WICHTIGER HINWEIS: Die Kommunikation im Vergabeverfahren (z.B. Fragen zu den Unterlagen und die zugehörige Beantwortung) läuft ausschließlich über den Vergabemarktplatz. Um diesen Kommunikationsweg nutzen zu können, ist die Registrierung des Unternehmens erforderlich. Eine Registrierung bietet zudem den Vorteil, automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen, sowie über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren, die von allgemeiner Bedeutung sind, informiert zu werden.
Fragen zu den Unterlagen bzw. zum Verfahren sollten bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Spätere Anfragen können unberücksichtigt bleiben. Eine Beantwortung erfolgt i.d.R. innerhalb von drei Arbeitstagen. Die übermittelten Antworten werden Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind im weiteren Verfahren zu beachten.
Zur Abgabe eines Angebotes muss das bietende Unternehmen registriert sein.
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3.
Aus dem Angebotsschreiben und den abzugebenden, ggfls zu unterzeichnenden Unterlagen/Erklärungen muss eindeutig hervorgehen, dass es sich bei der dort genannten bzw. unterzeichnenden Person um vertretungsberechtigte Personen des Bieters handelt. Soweit sich die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ergibt, ist eine Originalvollmacht für die genannte/unterschreibende Person mit dem Angebot vorzulegen. Diese Vollmacht ist von einer Person zu unterzeichnen, deren Vertretungsberechtigung sich aus einem öffentlichen Register ergibt. Eine unbeglaubigte Kopie eines Registerauszugs o.ä., aus dem sich die Vollmacht der unterzeichnenden Person bzw. der Person, von dem die unterzeichnende Person ihre Vollmacht ableitet, ergibt, ist dem Angebot beizufügen.
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4.
Im Falle einer BIETERGEMEINSCHAFT nutzen Sie bitte das Formblatt 531. Dies ist zusammen mit dem Angebot einzureichen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen (es ist nicht notwendig, dass alle Mitglieder auf demselben Formblatt unterzeichnen, d.h. es können mehrere Formblätter eingereicht werden).
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5.
Bedient sich der Bieter bei der Darstellung seiner Eignung der Leistungsfähigkeit Dritter, indem er beispielsweise auf Referenzprojekte von Subunternehmen usw. verweist (EIGNUNGSLEIHE), ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass der Bieter über alle persönlichen und sachlichen Betriebsmittel dieses Dritten uneingeschränkt verfügen kann. Hierzu muss sich der Dritte unbefristet und mit einseitiger Bindungswirkung verpflichten, im Fall der Auftragserteilung dem Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen alle sachlichen und personellen Mittel einschließlich des erforderlichen Know-hows zur Verfügung zu stellen.
Hierfür ist von Ihnen bzw. dem Dritten das Formblatt
a) 532 (Erklärung Eignungsleihe/Unterauftrag) und
b) 533 (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungleiher)
zu nutzen. Bitte beachten Sie dabei die unter 2. genannten Maßgaben für die Unterzeichnung.
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6.
Das Projekt richtet sich nach den Vorschriften der VgV.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UD479
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3045
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer.
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3),
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4).
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
- Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
- Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3045
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de