Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ladungssicherungsausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: 21/Ladungssicherung/04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ladungssicherungsausstattung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner zur Lieferung von Ladungssicherungsausstattung für handelsübliche (hü) Fahrzeuge mit und ohne militärische Sonderausstattung (hümS), wie PKW, TRAPO, LKW, KOM, Anhängern und Sonderfahrzeugen.
Die Ladungssicherungsausstattung muss durch den Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in Deutschland geliefert werden. Die Standorte des Auftragsgebers sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. In Ausnahmefällen kann auch eine Auslieferung an die Standorte des Auftraggebers im Ausland (via Feldpost oder Materialschleusen) erfolgen. Auslieferungen an militärische Materialschleusen können auch mit anderen Paketdienstleistern / Speditionen durchgeführt werden. Der Standort der Feldpost als auch die Standorte der Materialschleusen befinden sich alle im Inland.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört
- Lieferung von Ladungssicherungsausstattung und deren Ersatzteile,
- Bereitstellen von technischen Unterlagen,
- Rücknahme von unbenutzter und original verpackter Ware,
- technische Betreuung sowie ein Informationsdienst mit Bezug auf Neuerungen oder Änderungen.
Die Ladungssicherungsausstattung muss sowohl den Bestimmungen der Straßenverkehrsgesetzen entsprechen als auch den jeweils zutreffenden und aktuell gültigen DIN/EN-Normen bzw. zumindest den DIN/EN-Normen angelehnt gefertigt sein.
Dies ist auch entsprechend auf den Kennzeichnungen zu bestätigen. Die einzelnen zu liefernden Ladungssicherungselemente müssen eine normgerechte Kennzeichnung (Typenlabel) aufweisen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist bis zum 31.07.2025 befristet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ladungssicherungsausstattung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.dolezych.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHURMZ9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der BwFuhrparkService GmbH.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BwFuhrparkServiceGmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.