Regiestelle „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ (im Folgenden kurz: ESF-Sozialpartnerrichtlinie) Referenznummer der Bekanntmachung: Zb1-04812-6/34
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regiestelle „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ (im Folgenden kurz: ESF-Sozialpartnerrichtlinie)
Das BMAS wird im Rahmen der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2021 - 2027 das Einzelprogramm „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ umsetzen. Die fachlich inhaltlichen Vorgaben gibt das BMAS vor. Die Umsetzung soll durch eine Regiestelle unterstützt bzw. in Teilen übernommen werden.
Die ESF-Sozialpartnerrichtlinie zeichnet sich durch einen konsequenten partnerschaftlichen Ansatz aus. Die Regiestelle spielt eine zentrale Rolle als fachliche Schnittstelle zwischen Zuwendungsempfängern, der umsetzenden Stellen zur fördertechnischen Abwicklung Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS), den politischen Verbänden und Gewerkschaften sowie dem BMAS als Zuwendungsgeber und muss deshalb über umfassende Kenntnisse der Branchen und vielfältige Erfahrungen in der Arbeit mit Sozialpartnern und Unternehmen verfügen.
siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02
Verlängerungsoption (01/26-12/28)
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 8 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Gleichzeitig ist darzulegen, wie sich die Einbindung in die sozialpartnerschaftlichen Strukturen und der Zugang zu Betrieben und Unternehmens/Branchennetzwerken gestalten. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Bedarfsorientierung der Projektskizze sein. Darüber hinaus wird die Einbindung in die sozialpartnerschaftlichen Strukturen und der Zugang zu Betrieben und Unternehmens/Branchennetzwerken bewertet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Verlängerungsoption - Weitere Informationen entnehmeen Sie bitte den beiliegenden Teilnahmeunterlagen
Der Auftrag steht im Zusammenhang mit dem ESF Plus Bundesprogramm und wird aus Mittel der Europäischen Union bezahlt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe hierzu beigefügte Teilnahmeunterlagen
siehe hierzu beigefügte Teilnehmerunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.