Planungsleistungen Kita Spellen -Tragwerksplanung- Referenznummer der Bekanntmachung: S-VOERDE-2021-0022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Voerde
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46562
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.voerde.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Kita Spellen -Tragwerksplanung-
Planungsleistungen Tragwerk Kita Voerde - Spellen
Rathausplatz 20, 46562 Voerde
Die Kindertagesstätte soll im Voerder Ortsteil Spellen errichtet werden. Das Baugrundstück liegt südöstlich des Grundstücks Weseler Str. 16 und südwestlich der Grundschulgebäude der "Astrid-Lindgren-Grundschule", Weseler Str. 18.Das mögliche Baufenster ist aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Es ist eine zweigeschossige Bauausführung vorgesehen.Der Zugang zu der Kindertagesstätte erfolgt über den Parkplatz der Astrid-Lindgren-Schule. Hierfür ist ein Rückbau einer überdachten Fahrradabstellanlage erforderlich. Das Baufenster ermöglicht eine gute Ausrichtung der Aufenthaltsräume nach Süden, Westen und Osten und ist nicht verschattet. Der Außenbereich liegt süd-östlich des bestehenden Schulgebäudes, die Planung der Außenanlagen und Spielgeräte erfolgt nebst Ausschreibung und Begleitung der Umsetzung durch den Fachdienst Tiefbau der Stadt Voerde. Eine historische Nutzung dieses Grundstücksbereiches ist nicht bekannt, auch ist kein Bodendenkmal bekannt. Bei der baulichen Realisierung sind die LVR-Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen und den speziellen Raumbedürfnissen für U3- und Ü3-Kinder zu beachten, wobei ein erster Entwurf für die KiTa über das Mindestraumprogramm des LVR hinausgeht. In dem Entwurf sind die Mindestraumgrößen des LVR überschritten und zusätzliche Räume für Technik (Hausanschluss, Aufzug, Lüftung) oder zum Abstellen eingeplant. Außerdem entsteht ein räumlicher Mehrbedarf durch die Umsetzung von barrierereduzierenden Elementen wie dem Aufzug und der zusätzlichen Innen- und Außentreppe durch die zweigeschossige Ausführung. Ziel der Planung ist es, dass das Mindestraumprogramm des LVR umgesetzt wird. Zusätzlich benötigte Räume und Flächen sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
Ein weiteres Ziel der Planung ist eine schnellstmögliche Umsetzung der wirtschaftlichsten Ausführungsart, weswegen eine Ausführung in Massivbauweise in Betracht zu ziehen ist. Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind Fachplanungsleistungen des HOAI-Leistungsbildes Tragwerksplanung. Beauftragt werden die Planungsleistungen Leistungsphase 1-6 (Grundleistungen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsvoraussetzung ist die Berufsqualifikation als Ingenieur/
in der Fachrichtung Tragwerksplanung oder einer
vergleichbaren Fachrichtung.
Zum Nachweis der Berufsqualifikationen ist eine Bescheinigung
über die Kammermitgliedschaft oder ein sonstiger geeigneter
Nachweis einzureichen. Juristische Personen haben den
entsprechenden Nachweis für die von ihnen benannte
verantwortliche berufsangehörige Person einzureichen. Es
genügt zunächst die Vorlage einer entsprechenden Kopie. Das
Original ist auf Verlangen vorzulegen.
Der Bieter hat für die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre den jeweiligen Jahresgesamtumsatz
anzugeben. Bietergemeinschaften haben entsprechende
Umsatzangaben für alle Mitglieder zu machen; es genügt die
entsprechende Summenangabe für alle Mitglieder zusammen
Es werden die angegebenen Umsätze aller Teilnehmer einer
Bewerbung
(Mitbewerber und Unterauftragnehmer) berücksichtigt. Die
finanzielle und
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird als voll gegeben
angesehen, wenn der zweifache
Jahres-Netto-Umsatz der letzten drei Jahre jeweils mindestens
dem geschätzten
Auftragsvolumen entspricht. Das Auftragsvolumen wird mit
ca. 70.000,00 € netto
angenommen. Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt
Referenzen des Büros:
Gewertet werden nur Projekte aus den letzten drei Jahren
(2018, 2019, 2020),
gerechnet ab 01.01.2018 (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als
wertungsrelevant wird
dabei ein Projekt betrachtet, dass im Referenzzeitraum
zumindest begonnen
(Beginn Leistungsphase 1 i.S.d. HOAI) und noch nicht
vollständig
abgeschlossen (Abschluss der Leistungsphase 6 i.S.d. HOAI)
war, also in diesem
Zeitraum noch durch den Bewerber bearbeitet worden ist.
Als gleichwertig werden Projekte mit Gesamtkosten
(Kostengruppe 300 bis 400)
von min. 1,5 Mio. EUR brutto betrachtet.
Es werden nur Gebäude zur vorübergehenden oder
dauerhaften Betreuung von
Menschen (z.B. KiTa, Kindergarten, Schulen, Alten- und
Pflegeheime)
berücksichtigt, an denen Neu-, Umbau- oder Anbauleistungen
durch den Bieter
als Planer begleitet wurden, wobei die Tragwerksplanung durch
den Bewerber
erbracht worden sein muss.
Angabe zur Anzahl der Ingenieure/Ingenieurinnen:
Der Bieter hat anzugeben, wie viele Ingenieure /innen bzw.
Techniker/innen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 im Bereich
Tragwerksplanung jeweils durchschnittlich bei ihm beschäftigt
waren und aktuell bei ihm beschäftigt sind. Die Mitarbeiterzahl
ist als Vollzeitstellenäquivalent anzugeben.
Bietergemeinschaften haben entsprechende Angaben für alle
Mitglieder zu machen; es genügen jeweils entsprechende
Summenangaben für alle Mitglieder zusammen.
Mindestanforderungen an die Eignung sind Mitarbeiterzahlen
(jeweils Vollzeitstellenäquivalente) im Bereich von nicht unter
2,00 Ingenieuren/-innen und nicht unter 3,00 Mitarbeiter/innen
mit entweder der Berufsqualifikation Ingenieur/in oder der
Berufsqualifikation Techniker/in, jeweils sowohl im Durchschnitt
der Jahre 2018 bis 2020 als auch aktuell.
Eignungsvoraussetzung ist die Berufsqualifikation als Ingenieur/
in der Fachrichtung Tragwerksplanung oder einer
vergleichbaren Fachrichtung.
Zum Nachweis der Berufsqualifikationen ist eine Bescheinigung
über die Kammermitgliedschaft oder ein sonstiger geeigneter
Nachweis einzureichen. Juristische Personen haben den
entsprechenden Nachweis für die von ihnen benannte
verantwortliche berufsangehörige Person einzureichen. Es
genügt zunächst die Vorlage einer entsprechenden Kopie. Das
Original ist auf Verlangen vorzulegen.
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1)
genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen
Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame
Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die
unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des
Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform
informiert hat und seit
6 /6
der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand
per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage)
vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund
dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er
einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber
oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen
Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de