FE 06.0120/2020/FGB - Einsatz von Asphaltgranulat als Tragschichten ohne Bindemittel (ToB) Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 06.0120/2020/FGB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 06.0120/2020/FGB - Einsatz von Asphaltgranulat als Tragschichten ohne Bindemittel (ToB)
FE 06.0120/2020/FGB "Einsatz von Asphaltgranulat als Tragschichten ohne Bindemittel (ToB)"
Die Wiederverwendung von Asphaltgranulat (RA) in Asphaltschichten des Straßenbaus hat in Deutschland ein hohes Niveau erreicht. Seit einigen Jahren werden jedoch, bedingt durch den Rückgang von Neubaumaßnahmen, vorwiegend Asphaltmischgüter für Asphaltdecken benötigt, bei denen die möglichen Zugabemengen von RA geringer sind bzw. bei einigen Mischgutsorten eine Zugabe (noch) nicht möglich ist. Zunehmend ergibt sich so ein Überangebot an Ausbauasphalt mit z.B. verhärtetem Bindemittel für das derzeit alternative Verwendungsmöglichkeiten gesucht werden. Ziel des Forschungsprojektes ist es, Möglichkeiten zu untersuchen, wie Ausbauasphalt so verarbeitet und eingebaut werden kann, dass in der Zukunft eine möglichst „unverdünnte“ Wiedergewinnung des RA möglich ist. Beim Einsatz von Asphaltgranulat in ToB (RA-ToB) ist in erster Linie das mechanische Verformungsverhalten der ToB von Interesse, welches über Laborversuche unter triaxialen Bedingungen untersucht und bewertet werden soll. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, mit welchem maximalen RA-Anteil die RA-ToB konzipiert werden kann, welche Korngrößenverteilung das Baustoffgemisch haben sollte und für welche Beanspruchungen (Belastungsklassen und Art der Schicht) solche ToB geeignet wären. Aus den Ergebnissen sind die Verwendungskriterien für RA-ToB abzuleiten und die Forschungsergebnisse anhand von Probefeldern zu verifizieren. Weiterhin soll der Einsatz von Asphaltgranulat in ToB hinsichtlich des Nachhaltigkeitspotentials analysiert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 06.0120/2020/FGB - Einsatz von Asphaltgranulat als Tragschichten ohne Bindemittel (ToB)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.