NPBK_Technische Ausrüstung: Stufe 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-dueren.de/
Abschnitt II: Gegenstand
NPBK_Technische Ausrüstung: Stufe 2
Der Kreis Düren beabsichtigt den Neubau des Nelly-Pütz-Berufskollegs in Düren.
Die Neubaumaßnahme wird im Zusammenhang mit dem Quartiersprojekt "Innovationsquartier / Innovation Center Düren" geplant.
Das Nelly-Pütz Berufskolleg besuchten im Schuljahr 2018/2019 insgesamt 1.216 Schülerinnen und Schüler in 15 Bildungsgängen. Dabei liegt der Bildungsschwerpunkt in sozialwirtschaftlicher Lehre.
Aufgrund stetig wachsender Schülerzahlen und hoher Anforderungen an Flexibilität bei der Raumnutzung der Bildungsgänge wurde 2019 als Ergebnis einer Machbarkeitsstudie ein Neubau empfohlen. Für den Neubau wurde eine weitere Machbarkeitsstudie durchgeführt, welche die Umsetzung auf der Fläche des Entwicklungsgebiets auf dem südlichen Bahnhofsgelände Düren vorsieht.
Die Neubaufläche des Berufskollegs beläuft sich auf 12.934 m² BGF. Zusätzlich gibt es eine Fläche für den Sport mit 2.695 m².
Das Budget beträgt ca. 38,5 Mio. EUR netto für KG 200-700.
Ziel ist es ein klimaneutrales Gebäude zu errichten. Es wird eine Zertifizierung gemäß DGNB/BNB angestrebt.
In der Leistungsphase 3 wird festgelegt, ob das Gebäude durch einen Generalunternehmer oder Einzelgewerke ausgeführt wird.
Im vorliegenden VgV-Verfahren werden die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 1-8 (§55 HOAI) vergeben.
Termine
Start der Planung: Juli 2021
Übergabe Gebäude: Sommerferien NRW 2024
Kreis Düren 52351 Düren
Gegenstand der Beschaffung sind folgende Planungsdisziplinen.
- Technische Ausrüstung (vgl. LP 1 bis 9 gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI)
Der Planerauftrag wird voraussichtlich eine stufenweise/optionale Beauftragung vorsehen.
Die Beauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag erfolgt stufenweise/optional, insbesondere in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der Förderung des Projekts:
1. Stufe: Leistungsphasen 1+2 (gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI)
2. Stufe: Leistungsphasen 3+4 (gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI)
3. Stufe: Leistungsphase 5 (gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI)
4. Stufe: Leistungsphasen 6+7 (gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI)
5. Stufe: Leistungsphasen 8+9 (gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI)
Bei Beauftragung eines Generalunternehmers werden in den Stufen 3 bis 5 nur Teilleistungen des Leistungsbildes der HOAI beauftragt.
Im Verfahren ergibt sich voraussichtlich folgende Terminschiene:
- Aufforderung zum Erstangebot 13.05.2021
- Bietergespräche Anfang/Mitte Juni 2021
- Zuschlag Mitte Juli
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
NPBK Technische Ausrüstung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50996
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Nutzungsspezifische Anlagen, Küchenplanung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD8YSMR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.