Berufskolleg Dinslaken - Generalplanung Referenznummer der Bekanntmachung: BK DIN - GP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-wesel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufskolleg Dinslaken - Generalplanung
Der Kreis Wesel unterhält als Schulträger am Standort Dinslaken ein Berufskolleg, welches an zwei Standorten innerhalb der Stadt, der Wiesenstraße und der Konrad-Adenauer-Straße, untergebracht ist. Derzeit werden am Berufskolleg Dinslaken ca. 2.200 Schüler in den Bereichen, Gesundheit und Soziales, Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Wirtschaft und Verwaltung und Technik unterrichtet.Durch einen nunmehr möglichen Ankauf des Nachbargrundstücks zur Wiesenstraße von der Stadt Dinslaken, ergibt sich die Option, beide Standorte am Standort Wiesenstraße zusammenzuführen. Auf diesem Nachbargrundstück befindet sich derzeit eine städtische Realschule, welche jedoch aufgeben wurde. Nach Durchführung einer Machbarkeitsstudie und Kreistagsbeschluss im Juni 2020 werden die bestehenden Schulgebäude rückgebaut und durch Neubauten ersetzt.
Ziel der Zusammenlegung ist es, die durch die räumliche Trennung entstehenden Probleme im Schulbetrieb aufzulösen. Die Baumaßnahme gliedert sich im Wesentlichen in drei Teilprojekte, welche unterschiedlichen Vergabestrategien folgen.
Teilprojekt 1: Errichtung der 4-fach Sporthalle
Teilprojekt 2: Abriss der städtischen Realschule und der vorhandenen Sporthalle
Teilprojekt 3: Neubau des Berufskollegs einschließlich Abriss der Bestandsgebäude
Für das Bauvorhaben "Zentralisierung Berufskolleg Dinslaken" ist für Teilprojekt 1 und 3 eine Zertifizierung nach dem Leitfaden "Nachhaltiges Bauen" des BMUB und dem zu Grunde liegenden Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude BNB beabsichtigt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Generalplanung des
Neubaus des Berufskollegs Dinslaken einschließlich der erforderlichen Rückbaumaßnahmen in zwei Bauabschnitten als Teil-Generalunternehmervergabe im Kreis Wesel, Stadt Dinslaken, Wiesenstraße 45-47, Flurstücke 135, 136, 109 (Teilprojekt 3).
Die Planung und Begleitung der Rückbaumaßnahmen der sich zurzeit auf dem Gelände befindenden Gebäude sind Bestandteil der Generalplanerleistungen.
Hierzu zählen eine Kfz-Werkstatt, das Berufskolleg sowie ein Kindergarten. Die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen werden bis zu einer Leistungsgrenze ein Meter um den Neubau des Berufskollegs herum, durch den Kreis Wesel koordiniert und separat beauftragt.
Zu erbringende Leistungen:
+ Objektplanung für Gebäude
+ Fachplanung Tragwerksplanung
+ Fachplanung Technische Ausrüstung
+ Brandschutz
+ Bauphysik
+ Planung Freianlagen
+ Planung Ingenieurbauwerke
+ Planung Küchentechnik
+ Planung Fachraum- und Werkstatttechnik
Die geschätzten Baukosten (KG 200 bis 600) betragen ca. 75.906.999 Mio. EUR brutto.
siehe die Ausführungen oben unter "Kurze Beschreibung"
s. Vergabeunterlagen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Geplant sind derzeit 3 Stufen (1. Stufe: LPH 1-3; 2. Stufe: LPH 4-7; 3. Stufe: LPH 8 und 9).
Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche Beratungsleistungen einzeln oder im Ganzen optional stufenweise zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufhebung nach § 51 VgV; es wird unmittelbar eine Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb mit abgesenkten Anforderungen eingeleitet
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRMXP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.