Rahmenvereinbarung Beraterleistungen Organisation & IT Governance - Los 3 - Bankaufsichtliche Anforderungen Referenznummer der Bekanntmachung: 324-101-79520-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Beraterleistungen Organisation & IT Governance - Los 3 - Bankaufsichtliche Anforderungen
Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen Organisation & IT Governance - Los 3 Bankaufsichtliche Anforderungen
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf, NRW.BANK AöR Friedrichstraße 1 48145 Münster
Auftragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über Beratungsdienstleistungen zur Unterstützung der Projektarbeit der Abteilung Organisation und IT Governance der NRW.BANK.
Hierbei geht es im Wesentlichen um Projekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Bankorganisation. Die Bandbreite der einzelnen Projektthemen variiert und erstreckt sich u.a. auf die Bereiche der Organisation und Reorganisation, der Bankenaufsicht, der Digitalisierung und des Prozessmanagements. Die erforderlichen externen Unterstützungsleistungen der Projektarbeit umfassen beispielsweise die Durchführung relevanter Analysen, die Entwicklung von Konzepten und Lösungsvorschlägen oder die Erstellung von Dokumentationen für Schulungen oder IT-Umsetzungen.
Die Rahmenvereinbarung besteht aus 5 Losen, die aus technischen Gründen jeweils gesondert im elektronischen Vergabeportal veröffentlicht werden. Jedes Los ist mit bis zu 6 Unternehmen besetzt. Jedes Unternehmen darf jeweils bis zu drei Berater anbieten. Die Vergabe der Einzelaufträge innerhalb der Lose (Dienstleistungen) erfolgt im Rahmen von Miniwettbewerben.
Die Rahmenvereinbarung verleiht keine Exklusivität und begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmegrenze wird nicht zugesagt. Die Höchstabnahmegrenze liegt für jedes Los Lose jeweils bei einem Nettohonorarvolumen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hochheim am Main
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65239
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe der Rahmenvereinbarung erfolgte an die sechs benannten Unternehmen. die jeweils Partei der Rahmenvereinbarung im Los 3 sind. Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung im Los 3 beruhenden Einzelaufträge erfolgt durch Miniwettbewerb. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Die mit einem Nettohonorarvolumen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR festgesetzte Höchstabnahmegrenze gilt übergreifend für sämtliche in diesem Los bezuschlagten Unternehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DB84
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein
bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten
Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten
sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.