Arbeitsmedizinische Dienstleistungen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmedizinische Dienstleistungen
Arbeitsmedizinische Dienstleistungen.
Arbeitsmedizinische Dienstleistungen (siehe LB).
Diese ist dem Rahmenvertrag zu entnehmen.
Für den Zutritt zum sensiblen Sicherheitsbereich ist eine Sicherheitsüberprüfung (Zuverlässigkeitsprüfung. nach § 7 LuftSiG) erforderlich. Insbesondere ist zu beachten, dass sich Personen mit deren Fahrzeugen beim Betreten des Sicherheitsbereich einer eingehenden Kontrolle durch Sicherheitskräfte (gemäß LuftSiG) unterziehen müssen. Warte-/ Kontroll-/ und Wegezeiten sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen (vgl. Ziffer III.1.8). Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
a) Scan des aktuellen Ausdrucks aus dem Berufs- oder Handelsregister (Ausnahme GbR) bzw. Gewerbeanmeldung;
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung kann zunächst durch die Abgabe des Formulars „CGN-2195-01150-NdB-BW zur Ziffer III.1.1b“ erbracht werden;
c) Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular „CGN-2195-01160-NdB-BW zur Ziffer III.1.1.c“ zu verwenden;
Die unter III.1.2) geforderten Nachweise sind von dem Bieter bzw. den jeweiligen Mitgliedern der Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise als Scann ist ausreichend. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
a) Eigenerklärung, dass der Bieter eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden (jeweils zweifach maximiert) hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird.
b) Scan der aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
c) Eigenerklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Jedes Jahr ist einzeln auszuweisen.
d) Eigenerklärung über den Netto-Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung „arbeitsmedizinische Dienstleistungen“ gemäß der Leistungsbeschreibung.
e) Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter des Bieters im Bereich der ausgeschriebenen Leistung „arbeitsmedizinische Dienstleistungen“ gemäß der Leistungsbeschreibung.
a) Die Mindeststandards gehen aus der Beschreibung selber hervor.
c) Der Jahresumsatz des Bieters muss im den zurückliegenden drei Jahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen haben.
d) Der Jahresumsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung „arbeitsmedizinische Dienstleistungen“ gemäß der Leistungsbeschreibung muss im den zurückliegenden drei Jahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen haben.
e) Die Anzahl der Mitarbeiter, entsprechend der ausgeschrieben Leistung (arbeitsmedizinische Dienstleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung), muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Summe mindestens 20 Mitarbeiter (Vollzeitbeschäftige, Teilzeitmitarbeiter sind auf Vollzeitköpfe umzurechnen), von diesen müssen mindestens 5 Ärzte sein, je Geschäftsjahr betragen haben. Die Mitarbeiteranzahlen sind je Qualifikation (Ärzte / übrige Mitarbeiter) und je Geschäftsjahr anzugeben.
Die unter III.1.3) geforderten Nachweise sind vom Bieter bzw. den jeweiligen Mitgliedern der Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied bezogen auf dasjenige Fachgebiet vorzulegen, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bietergemeinschaft ausführen wird. Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise als Scann ist ausreichend. Soweit ein Bieter für Leistungen Subunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist, hat er diese Leistungen unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen zu benennen.
Folgender Nachweis sind vorzulegen:
a) Nennung von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren bei der der Bieter zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vertraglich verpflichtet ist, arbeitsmedizinische Dienstleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung zu erbringen. Die Referenz ist inklusive einer aussagefähigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts, der Angabe des Namens des Auftraggebers inkl. Adresse, Name der Kontaktdaten des Ansprechpartners beim Auftraggeber inkl. vollständiger Telefonnummer und E-Mail-Adresse, des Leistungszeitraums, des Auftragswertes, des Umfangs des Personaleinsatzes zu belegen.
b) Nennung von mindestens einer Referenz aus den letzten drei Geschäftsjahren bei der der Bieter zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vertraglich verpflichtet ist, arbeitsmedizinische Dienstleistungen an Mitarbeitern der Flugzeugabfertigung eines Flughafens im Geltungsbereich des LuftSiG zu erbringen. Die Referenz ist inklusive einer aussagefähigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts, der Angabe des Namens des Auftraggebers inkl. Adresse, Name der Kontaktdaten des Ansprechpartners beim Auftraggeber inkl. vollständiger Telefonnummer und E-Mail-Adresse, des Leistungszeitraums, des Auftragswertes, des Umfangs des Personaleinsatzes zu belegen. Hinweis: Diese Referenz kann auch eine aus „a)“ sein, wenn die Kriterien „b)“ auch erfüllt werden.
a) Der Vertrag muss eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung seit mehr als drei Monaten bestanden haben.
b) Der Vertrag muss eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung seit mehr als drei Monaten bestanden haben.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
a) Bieter oder Bietergemeinschaften (BG) müssen sich als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erklären. Hierfür ist das Formular BE „Erklärung für Bieter bzw. Bietergemeinschaft“ zu verwenden, dass den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
b) Bietergemeinschaften (BG) müssen das Angebot als Bietergemeinschaft einreichen. Hierbei hat eine Darstellung der Aufgabenbereiche (in Ziffer 4.1 bis 4.4 im Formular BE) das jedes Mitglied der BG im Auftragsfall übernimmt, zu erfolgen. Hierfür ist das Formular BE „Erklärung für Bieter bzw. Bietergemeinschaft“ zu verwenden, dass den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
c) Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines vertretungsberechtigten Mitglieds. Hierfür ist das Formular BE „Erklärung für Bieter bzw. Bietergemeinschaft“ zu verwenden, dass den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bewerber-/Bietergemeinschaften ist unzulässig (siehe auch Ziffer VI.3g).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach §§ 100 Abs. 1 Nr. 2, 102 Abs. 5 GWB.
b) Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
c) Die Vergabeunterlagen sind uneingeschränkt und vollständig sowie gebührenfrei abrufbar unter: https://www.subreport.de/E33464598 d) Für die Eignungsprüfung sind die Formulare bzw. Vordrucke für III.1.1.b und III.1.1.c in den erstellten Unterlagen vorhanden. Bei den restlichen Eigenerklärungen wird, außer dass pro Eignungskriterium jeweils ein separates Blatt zu verwenden ist, keine spezielle Form verlangt.
e) Die für die Eignungsprüfung erforderlichen Nachweise von III.1.1.a bis III.2.3.b sind gleich wie die Veröffentlichung III.1.1.a bis III.2.3.b durchzunummerieren. Jeder der mindestens 11 Eignungsnachweise (inkl. der zwei Formulare des Auftraggebers und zwei Referenzen gemäß III.2.3.a) sind einzeln als Datei (PDF), aber zusammengefasst in ein ZIP-Verzeichnis im Rahmen der Angebotsabgabe zuzusenden.
f) Die Kommunikation läuft ausschließlich über SUBREPORT/ELViS. Rückfragen, die diesen Weg nicht einhalten, werden nicht beantwortetet. Der Auftraggeber empfiehlt allen Bietern, täglich in SUBREPORT/ELViS nach aktuellen Informationen und Klarstellungen des Auftraggebers, sowie Antworten auf Bieterfragen oder Hinweise zum Vergabeverfahren zu schauen.
g) Die Beteiligung eines Unternehmens sowohl als Bieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters oder einer anderen Bietergemeinschaft ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht spätestens mit seinem/ihrem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters bzw. der anderen Bietergemeinschaft erhält. Dieser Nachweis der fehlenden Kenntnis muss von einem Bieter oder einer Bietergemeinschaft auch hinsichtlich gesellschaftsrechtlich verbundener Unternehmen erbracht werden können.
h) Die dem Auftraggeber vom Bieter mitgeteilten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens erhoben und in diesem Zusammenhang ggf. Dritten (technischen / rechtlichen Beratern) zur Verfügung gestellt. Diese Daten werden im elften Jahr nach Leistungsbeginn dieser Ausschreibung vernichtet.
i) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
j) Die Angebote sind digital, verschlüsselt, ohne Signatur abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 506367
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt