055-21-00570 – Technische Hochschule OWL, Campus Lemgo – Ersatzneubau Laborgebäude 1 + 2, HKOP-Projekt, Generalunernehmer-Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 055-21-00570
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do
Abschnitt II: Gegenstand
055-21-00570 – Technische Hochschule OWL, Campus Lemgo – Ersatzneubau Laborgebäude 1 + 2, HKOP-Projekt, Generalunernehmer-Leistungen
Generalunternehmer-Leistung für die Errichtung von 2 Labor-Ersatzneubauten der Technischen Hochschule OWL am Campus Lemgo.
Technische Hochschule OWL, Campus Lemgo
Campussallee 12
32657 Lemgo
Durchführung eines zweistufigen EU-Vergabeverfahrens unter der Verfahrensart "Nicht Offenes Verfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbwerb" (NOVmTW).
Auf dem Campus der Technischen Hochschule in Lemgo sollen 2 Labor-Ersatzneubauten
Errichtet werden.
Gebäude 0010 das auf dem Baufeld 8 errichtet wird, wird den Fachbereich 5 (Labor für Elektrotechnik) und den Fachbereich 6 (Maschinenbau) unterbringen.
Gebäude 0011 das auf dem Baufeld 4 errichtet wird, wird den Fachbereich 4 (Labore für Lebensmitteltechnologie und
Hörsäle) unterbringen.
Das Gebäude 0010 ist als freistehendes Gebäude im Süd-Westen des Campus Gelände geplant.
Beide Laborneubauten werden nicht unterkellert. Lediglich einige Technikräume werden z.T. tiefer erstellt als die Nutzungsflächen im EG.
Das Gebäude 0011 ist ebenfalls als freistehendes Gebäude, jedoch mit einem Verbindungsbauwerk zum Nachbargebäude (Gebäude 0008 FB 4 Grüner Würfel) geplant.
Während der gesamten Bauzeit sind die Schwierigkeiten zu berücksichtigen, die sich im Umfeld der Hochschule unter laufendem Betrieb, insbesondere auch bei den Tiefbau-arbeiten und der Baustellenlogistik ergeben, wie z. B.
— die unmittelbare Nähe des FB 4 auf dem Baufeld 4,
— die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs in sämtlichen Bestandsgebäuden auf dem Campus. Insbesondere bei Herstellung des Verbindungsganges an das Gebäude 0008, ist äußerste Vorsicht unabdingbar. Der Betrieb muss vollumfänglich aufrechterhalten werden. Somit ist auch auf den Lautstärkepegel beim Bauen zu achten und diesen so gering wie möglich zu halten.
Das Gebäude 0010 hat höchste Hygiene Vorgaben betreffend der Laborräumlichkeiten. Dies in Kombination mit hohen Schallschutz- Anforderungen und architektonischen Vorgaben wie dem herzustellenden Sichtbeton oder der Faserzement-Vorhangfassade, zeigen ein anspruchsvolles und interessantes Bauvorhaben.
Bei den Neubauten handelt es sich jeweils um dreigeschossige Bauwerke, wobei bei Gebäude 0011 die Laborbereiche und der Hörsaal 01 über 2 Geschosse reichen. Beide Gebäudehöhen betragen ca. 12 m.
Auf den Dachflächen befindet sich jeweils ein zurückgesetztes Technikgeschoss.
Die Gesamthöhen betragen somit ca. 15,70 m.
Abmessungen Gebäude 0010:
B / L = ca. 39 m / 46 m
H max. = ca. 15,70 m
Abmessungen Gebäude 0011:
B / L = ca. 30 m / 31 m
H max. = ca. 15,70 m
Der Leistungsumfang beinhaltet die schlüsselfertige Herstellung der beiden Laborneubauten.
Alle direkt an die Gebäude angrenzenden Rinnen inkl. deren Anschluss, sind seitens des GUs herzustellen.
Nicht im Leistungsumfang befindet sich jeweils die eigentliche Laboreinrichtung, diese wird gesondert vergeben.
Die Laboreinrichtung, einschl. deren Fachplanungen sind jedoch über den gesamten Projektzeitraum vollumfänglich zu koordinieren und in den Terminablauf zu integrieren, sowie mit der eigenen Planung abzustimmen und in diese zu integrieren.
Alle notwendigen Tiefbauarbeiten für die Ver- und Entsorgung der Neubauten sind vom GU zu erbringen (Herstellung von Leitungstrassen, Entwässerungsleitungen, Schachtbauwerke etc.).
Die Schnittstelle zum nachträglich beauftragten GaLaBau-Unternehmen wird bei -25 cm unter OK Gelände Planung definiert.
Damit befindet sich die Geländemodellierung sowie, im Bereich von befestigten Flächen, Teile des Einbaus der Schottertragschicht ebenfalls im Leistungsumfang des GUs.
Alle weiteren Maßnahmen im Außenbereich (Pflasterung, Pflanzung, Ausstattung etc.) sind nicht Teil des Leistungsumfangs.
Für die erste Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) ist mit der Bekanntmachung eine Eignungsmatrix und ein Bewerberbogen veröffentlicht.
Für die zweite Verfahrensstufe (Nicht Offenes Verfahren) sind mit der Bekanntmachung eine Zuschlagsmatrix und als Entwurfsfassung die Vergabeunterlagen veröffentlicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) Anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.blb.nrw.de/Downloads/Formblatt_124.pdf
Notwendige Unterlagen bei Vergaben an Unternehmen, die nicht präqualifiziert sind (Formblatt 124 VHB):
Bewerbungsbogen_ Abschnitt 2.1
Bewerbungsbogen_ Abschnitt 2.3.2
Bewerbungsbogen_ Abschnitt 3.1
Bewerbungsbogen_ Abschnitt 3.2
Bewerbungsbogen_ Abschnitt 3.4
(Hinweis: Die entsprechend einzureichenden Unterlagen stehen jeweils in der Fußnote unter dem Abschnitt als "Anlage beizufügen" aufgelistet.)
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht Präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Sofern Planungsleistungen auf Grundlage der funktionalen Leistungsbeschreibung
Erbracht werden, gilt folgendes:
Bewerbungsbogen_ Abschnitt 2.1
Zugelassen ist, wer eine abgeschlossene Fachausbildung (mindestens Dipl.-Ing. TH/FH oder Master TH/FH) und eine Berufserfahrung in der Projektleitung von Mindestens 5 Jahren und Erfahrung einer mindestens 3 jährigen Geschäftstätigkeit im Bereich des schlüsselfertigen Neubaus von Gebäuden mit laborspezifischen Innen-Ausbauten (Definition gemäß Abschnitt 2.2 des Bewerbungsbogens) mit Baukosten von mindestens 5,0 Mio.EUR netto verfügt.
Einzureichende Unterlage: Nachweis über eine abgeschlossene Fachausbildung (mindestsens Dipl.-Ing. TH/FH oder Master TH/FH).
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine entsprechende qualifizierte Person benennen.
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) Anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.blb.nrw.de/Downloads/Formblatt_124.pdf
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht Präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Bewerbungsbogen_ Abschnitt 2.2.1 / 2.2.2
Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020, soweit es die Leistungsbereiche Laborneubauten betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen gemäß § 6a Nr.2c VOB/A EU.
Der Nachweis ist zu führen durch die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierter Jahresabschlüsse oder testierter Gewinn- und Verlustrechnungen.
Bewerbungsbogen_ Abschnitt 2.2.3
— Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftplichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personenschäden 5,0 Mio. EUR, Sach-, Vermögensschäden uns sonstige jeweils 5,0 Mio. EUR bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Mit dem Teilnahmeantrag kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch die schriftliche Erklärung eines Versicherers vorlegen inkl. der Bestätigung im Auftragsfalle die Mindestdeckungssummen zu versichern.
Bewerbungsbogen_ Abschnitt 2.2.1 / 2.2.2
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft insgesamt mindestens einen Umsatz von größer 5 Mio. EUR netto in den GJ 2018-2020 als Mittelwert erwirtschaftet haben.
Siehe dazu auch die beiliegende Eignungsmatix mit entsprechenden Kriterien und Bepunktungen.
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) Anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.blb.nrw.de/Downloads/Formblatt_124.pdf
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht Präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Bewerbungsbogen_ Abschnitt 2.3.1
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (GJ 2018-2020)
Jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischem Leitungspersonal gemäß § 6a Nr. 3 g) VOB/A EU.
Dieser Nachweis ist nicht erforderlich, wenn der Bewerber präqualifiziert ist.
Bewerbungsbogen_ Abschnitt 2.3.3 / 2.3.4
— Anzugeben sind 3 Referenzen über schlüsselfertige Errichtung von Neubauten mit Kurzbeschreibungen des Projektes (Art der vom Bewerber ausgeführten Leistungen) unter Angabe des Ausführungsortes, des Auftragsgegenstandes:
Erbrachte Leistung, Projektgröße, Leistung Sichtbeton, Komplexität des Gebäude, Umfang der Leistung, Baukosten und Planungsleistungen.
Entsprechende Referenzbescheinigungen sind der Bewerbung beizufügen.
Bei Arbeitsgemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt, der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied einzeln zu führen.
Die Referenzen sind mit dem Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern Nachzuweisen (ggf. mit Beiblättern für die Kurzbeschreibungen).
Bewerbungsbogen_ Abschnitt 2.3.3
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft (siehe Eignungsmatrix)vorlegen.
Die angegebenen Referenzen müssen bis zum 31.12.2020 fertig gestellt und Abgerechnet sein!
Als Referenzzeitraum ist der 1.1.2011 bis zum 31.12.2020 definiert.
Die Referenzschreiben sind vom angegebenen Referenzgeber (Auftraggegber) mit unterschrift auf vertragsgerechte Erfüllung zu bestätigen, eine Eigenerklärung ist Ebenfalls zulässig mit entsprechenden Nachweisen vom Vertragspartner.
Siehe dazu auch die beiliegende Eignungsmatix mit entsprechenden Kriterien und Bepunktungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Hinweis – Vergaberegister
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.
Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten)
Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt:
BLB NRW Zentrale
Justiziariat
Mercedesstr.12
40470 Düsseldorf
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYBJU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de