Kollaborationssystem Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0122-21-II-G
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Kollaborationssystem
Zeitlich befristete Überlassung von Software-Lizenzen für ein Kollaborationssystem sowie dazugehörige Pflegeleistungen und weitere Dienstleistungen.
Auftragsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung von Software-Lizenzen für ein Kollaborationssystem sowie dazugehörige Pflegeleistungen für 3 Jahre mit einjähriger Verlängerungsoption. Außerdem sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einführung des Kollaboraitonssystems beim Auftraggeber zu erbringen, u. a. Integration in die Infrastruktur des Auftraggebers, Dokumentation und Schulungen.
Der Auftraggeber hat die Option, die Überlassung des Kollaborationssystems und die Pflege einmalig zu den bestehenden Bedingungen um 12 Monate zu verlängern. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.
Es besteht die unter II.2.7) genannte Verlängerungsoption.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR (zzgl. USt.) wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
— Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
— Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
— Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B) Fragen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes, per E-Mail oder Fax an die unter Punkt I.3) genannte Stelle zu richten. Weitere Hinweise hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
C) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de („Meine e-Vergabe“) über die Funktion „Angebot abgeben“ einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion „Vergabestelle kontaktieren“ der e-Vergabe-Plattform des Bundes („Meine e-Vergabe“) als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
D) Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt einzureichen. Das Leistungsverzeichnis ist im „aidf-Format“ (Administration Intelligence Data Format) zu verwenden. Weitere Hinweise hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
E) Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
F) Bieterantworten (siehe Vergabeunterlagen)
Mit dem Angebot ist das Dokument „Bieterantworten“ (siehe Vergabeunterlagen) vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt einzureichen. Längere Ausführungen zu Bewertungskriterien sind in separaten Dokumenten einzureichen. Dabei ist zu beachten, dass die vorgegebenen Seitenzahlen nicht überschritten werden und dass eindeutig erkennbar sein muss, auf welches Bewertungskriterium die jeweiligen Ausführungen bezogen sind.
G) Bietergemeinschaften (siehe Vergabeunterlagen).
H) Nachunternehmen/Unteraufträge (siehe Vergabeunterlagen).
I) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
J) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.