Lieferung von Erdgas für die Dienststellen des LVR ab 1.1.2022 Referenznummer der Bekanntmachung: Z2430-2021-0014
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas für die Dienststellen des LVR ab 1.1.2022
Lieferung von Erdgas für alle Liegenschaften des LVR ab dem 1.1.2022.
Los 1 — Region Nord
Lieferung von Erdgas für die Region Nord des LVR ab dem 1.1.2022.
Laufzeit/Optionen: 1.1.2022 - 31.12.2024, es besteht eine 1-malige Option des LVR die Rahmenverträge zu gleichbleibender Handelsmarge und Grundpreis jeweils um 1 weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenverträge enden somit spätestens zum 31.12.2025.
Los 2 — Region Ost
Lieferung von Erdgas für die Region Ost des LVR ab dem 1.1.2022.
Laufzeit/Optionen: 1.1.2022 - 31.12.2024, es besteht eine 1-malige Option des LVR die Rahmenverträge zu gleichbleibender Handelsmarge und Grundpreis jeweils um 1 weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenverträge enden somit spätestens zum 31.12.2025.
Los 3 — Region West
Lieferung von Erdgas für die Region West des LVR ab dem 1.1.2022.
Laufzeit/Optionen: 1.1.2022 - 31.12.2024, es besteht eine 1-malige Option des LVR die Rahmenverträge zu gleichbleibender Handelsmarge und Grundpreis jeweils um 1 weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenverträge enden somit spätestens zum 31.12.2025.
Los 4 — Region Süd
Lieferung von Erdgas für die Region Süd des LVR ab dem 1.1.2022.
Laufzeit/Optionen: 1.1.2022 - 31.12.2024, es besteht eine 1-malige Option des LVR die Rahmenverträge zu gleichbleibender Handelsmarge und Grundpreis jeweils um 1 weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenverträge enden somit spätestens zum 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ ist auszufüllen.
Es ist eine Eigenerklärung als Bestätigung beizufügen, dass der Bieter „Versorger nach Energiewirtschaftsgesetz“ ist. Dies kann in Form eines gültigen Zertifikats als auch mittels Eigenerklärung (hierfür ist das separate Blatt „Anschreiben“ zu verwenden) geschehen.
Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Vertragserfüllungsbürgschaft wird gefordert: 5 % Jahresauftragswert (brutto) je Los bzw. der Summe aller Lose auf die geboten wird. Diese ist spätestens 3 Wochen nach Aufforderung an den Auftraggeber auszuhändigen.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (Erdgas), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf eines der letzten 3 Geschäftsjahre.
Mindeststandard: Der Jahresumsatz des Bieters muss mindestens doppelt so hoch sein, wie der geschätzte Jahresauftragswert (brutto) des Loses bzw. der Summe der Lose auf die ein Angebot abgegeben wird.
Der Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ ist auszufüllen.
Es ist eine Eigenerklärung als Bestätigung beizufügen, dass der Bieter „Versorger nach Energiewirtschaftsgesetz“ ist. Dies kann in Form eines gültigen Zertifikats als auch mittels Eigenerklärung (hierfür ist das separate Blatt „Anschreiben“ zu verwenden) geschehen.
Aktuelle Referenzliste Erdgas mit mindestens einer gleichwertigen Referenz über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit Erdgas.
Mindeststandards: Die Referenz muss mindestens so viele Abnahmestellen und mindestens die gleiche Liefermenge enthalten wie die ausgeschriebene Lieferleistung des angebotenen Loses bzw. der Summe der Lose auf die ein Angebot abgegeben wird. Es können auch verschiedene Referenzen sein, die jeweils ein Kriterium erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.