Lieferung von polymeren Flockungsmitteln für die Zentralkläranlage Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VgV-08
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 2021-VgV-08
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von polymeren Flockungsmitteln für die Zentralkläranlage
Der Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Rheda-Wiedenbrück schreibt die Lieferung von jährlich ca. 150 t wasserlöslichem kationischem Polymer als Emulsion aus, welches in Einzelmengen von ca. 20 t über einen Zeitraum von 01.2022 bis Ende 12.2022 zur Kläranlage Rheda-Wiedenbrück zu transportieren ist. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Maximal mögliche Laufzeit bis 12.2023.
33378 Rheda-Wiedenbrück, Marienfelder Straße 2, Zentrale Kläranlage
Der Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Rheda-Wiedenbrück schreibt die Lieferung von jährlich ca. 150 t wasserlöslichem kationischem Polymer als Emulsion aus, welches in Einzelmengen von ca. 20 t über einen Zeitraum von 01.2022 bis Ende 12.2022 zur Kläranlage Rheda-Wiedenbrück zu transportieren ist.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Maximal mögliche Laufzeit bis 12.2023.
Gemäß den Regelungen der Düngemittelverordnung werden die angebotenen Polymere nur für den Einsatz auf der Kläranlage Rheda-Wiedenbrück zugelassen, soweit sich sämtliche Bestandteile und das Endprodukt um mindestens 20 % in 2 Jahren biologisch abbauen lassen.
Die Eignung des Produktes ist nach erfolgreich durchlaufenem Teilnahmewettbewerb und vor der Angebotsanfrage in Form eines Probeeinsatzes mit einer Menge von ca. 1 000 kg Polymer nachzuweisen.
Bei entsprechender Eignung entscheidet die Wirtschaftlichkeit, der Preis ist nicht alleiniges Zuschlagskriterium.
Die Kosten für die Probemenge werden mit [Betrag gelöscht] EUR/kg Polymer (netto) vom AG erstattet.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Maximal mögliche Laufzeit bis 12.2023.
Für die Wertung wird jeder der beiden Teilströme (Faulturm 1 und Faulturm 2) aufgrund der Unterschiedlichen Eigenschaften separat betrachtet. Die Wertung erfolgt für den Gesamtbedarf.
Folgende Kriterien werden untersucht:
a. Der günstigste Gesamtpreis je kg Ware erhält 18 Punkte.
Die Punkte der weiteren Angebote werden wie folgt ermittelt:
(1 – (3 * (Angebotspreis – Günstigster Preis) / Günstigster Preis)) * 18
b. Der günstigste Gesamtpreis für die Entsorgung von Klärschlamm, welcher sich aufgrund
Der Eigenschaften des Flockungshilfsmittels und der im Weiteren für die Kalkulation
Festgelegten Parameter errechnet, erhält 72 Punkte.
Für die Kalkulation werden folgende Parameter in Ansatz gebracht:
Jahresmenge Klärschlamm 3.600 Mg TR
Faulturm 1 / Faulturm 2 (40%/60%) 1.440 Mg TR / 2.160 Mg TR
Preis für die Entsorgung von 1 Mg Klärschlamm [Betrag gelöscht] EUR/Mg OS (Originalsubstanz)
Trockensubstanz TR des entwässerten Klärschlamms wird im Vorortversuch ermittelt
Die Punkte der weiteren Angebote werden wie folgt ermittelt:
(1 – (3 * (Ents.Preis – Günstigster Ents.Preis) / Günstigster Ents.Preis)) * 72
„Ents.Preis" ist der Gesamtpreis für die Entsorgung des jährlich anfallenden Klärschlamms.
c. Der geringste Abscheidegrad im Zentrat, gemessen in g/l Trockenrückstand (TR), erhält 5 Punkte.
Die Punkte der weiteren Angebote werden wie folgt ermittelt:
— bis 0,2 g/l über dem niedrigsten Wert 4 Punkte,
— bis 0,4 g/l über dem niedrigsten Wert 3 Punkte,
— bis 0,7 g/l über dem niedrigsten Wert 2 Punkte,
— bis 1 g/l über dem niedrigsten Wert 1 Punkte,
— mehr als 1 g/l über dem niedrigsten Wert 0 Punkte.
Der genaue Wert wird durch Interpolation errechnet.
d. Der niedrigste CSB erhält 5 Punkte.
Die Punkte der weiteren Angebote werden wie folgt ermittelt:
— bis 10 % über dem niedrigsten Wert 4 Punkte,
— bis 30 % über dem niedrigsten Wert 3 Punkte,
— bis 50 % über dem niedrigsten Wert 2 Punkte,
— bis 100 % über dem niedrigsten Wert 1 Punkte,
— über 100 % über dem niedrigsten Wert 0 Punkte.
Der genaue Wert wird durch Interpolation errechnet.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis über Berufs- oder Handelsregister mit Eintragungsort- und Eintragungsnummer oder Web-Adresse (URL) angeben, unter der der Nachweis elektronisch abrufbar ist.
— Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme i. H. v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden, zweifach maximiert pro Jahr (aktuellgültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers, Kopie ausreichend) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Kopie ausreichend).
Nachweis über Referenzobjekte, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, über einen Zeitraum der letzten 5 Jahre
Für jede Referenz ist folgendes anzugeben:
a) Angabe der jeweiligen Anwendung
— Entwässerung/Eindickung,
— Zentrifuge oder ggf. anderes Aggregat,
— kommunaler Faulschlamm/kommunaler Überschussschlamm.
b) jährliche Liefermenge
(Wertung der Referenzen: Gewichtung 0-10 pro Referenz, je nach Menge, Qualität und Vergleichbarkeit; [maximale Punktzahl somit für 3 Referenzen: 30 Punkte])
Qualitätssicherung:
— Bescheinigungen zur Gewährleistung der Qualität [bei Handelsbetrieben ist der Hersteller zu nennen sowie dessen Bescheinigungen]. Sofern die Unterlagen elektronisch abrufbar sind, bitte Angaben zu Web-Adresse (URL), bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente. (Gewertet werden nur DIN-Vorschriften, Richtlinien oder andere Qualitätsmaßnahmen, welche national oder international anerkannt sind mit 10 Punkten.),
— Servicekonzept für den Zeitraum der Produktumstellung mit Nennung von genauem Zeitaufwand und Berufsstand der Serviceperson (Wertung: 0-15 Punkten je nach klar erkennbaren Vorgehen/Strategie während der Umstellung auf ein neues Produkt),
— Darstellung der Möglichkeiten zur Optimierung der Ergebnisse während des Lieferzeitraums (im Bezug auf FHM-Aufbereitung, FHM-Verbrauch, TR-Austrag (Wertung: 0-20 Punkte je nach Qualität wie z. B. regelmäßige Beratungsgespräche vor Ort innerhalb des Lieferzeitraumes und ggf. Einstellung/Anpassung vor Ort),
— Produktempfehlung auf der Grundlage von Schlammproben mit Angaben des zu erwartenden spezifischen Produktbedarfes; Schlammproben werden vom Klärwerk zur Verfügung gestellt und können dort nach Voranmeldung abgeholt werden (Wertung: bei Nichtvorlage behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerber vom weiteren Verfahren auszuschließen)
— Angaben von Tätigkeitsjahren des Anwendungstechnikers innerhalb des Berufsbildes sowie die Reaktionszeit bis zum Eintreffen vor Ort und dessen Erreichbarkeit; Tätigkeitsjahre, Reaktionszeit in Stunden, Erreichbarkeit [direkt/indirekt] (Wertung: 0-5 Punkte je nach Qualifikation),
— Die genannten Produkte sind frei von Formaldehydverbindungen und Phenolethoxylaten. Sofern die Unterlagen elektronisch abrufbar sind, bitte Angaben zu Web-Adresse (URL), bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente. (Wertung: bei „Nein“ behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerber vom weiteren Verfahren auszuschließen).
Sicherheitsdatenblatt nach EU-Richtlinie (mit Angebotsabgabe)
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue- und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und VergabegesetzNordrhein-Westfalen – TVgG-NRW). DSGVO.
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (s. Bewerberbogen).
— Information DSGVO (Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.4.2016)).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vollständigen Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt zum Download bereitgestellt.
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
Die Angebote sind elektronisch in Textform abzugeben. Die Abgabe einer Bieteranfrage ist gestattet bis zum 25.8.2021, 10.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]