Fahrrad-Leasing bei der Stadt Arnsberg, Abschluss eines Rahmenvertrages über 36 Monate
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrrad-Leasing bei der Stadt Arnsberg, Abschluss eines Rahmenvertrages über 36 Monate
Fahrrad-Leasing bei der Stadt Arnsberg Abschluss eines Rahmenvertrages über 36 Monate, Beginn: 1.12.2021.
Der Erfüllungsort liegt beim Leasingnehmer.
Abschluss eines Rahmenvertrages über Fahrrad-Leasing bei der Stadt Arnsberg. Der Vertrag wird über 36 Monate abgeschlossen, Beginn ist der 1.12.2021 (näheres siehe Leistungsbeschreibung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung Ausschlussgründe,
— Eigenerklärung Mindestlohngesetz,
— Eigenerklärung zur Eignung (Angaben zu Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angaben zur Zuverlässigkeit, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft).
— Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahren, Angaben zur Zahlung von Steuern).
— Eigenerklärung zur Eignung (Bestätigung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren ausgeführt wurden, Angaben zu Arbeitskräften).
Abschnitt IV: Verfahren
Gebäude der Stadtwerke Arnsberg GmbH (Campus), Zi. 0.03
Niedereimerfeld 22
59823 Arnsberg
Die Angebotsöffnung erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist durch 2 Mitarbeiter/innen des Beschaffungsmanagements. Bieter sind gemäß § 55 (2) Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.