IT-Clients Referenznummer der Bekanntmachung: 030-2021-002ep
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fernuni-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Clients
Die FernUniversität hat die folgende Leistung ausgeschrieben: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsplatzrechner und Notebooks sowie Zubehör. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von einem Jahr sowie einer einmaligen Verlängerungsoption um ein Jahr.
Arbeitsplatzrechner
FernUniversität in Hagen
Universitätsstraße 47
58097 Hagen
Das geschätzte Auftragsvolumen pro Jahr wird auf ca. 20 Arbeitsplatzrechner geschätzt.
Notebooks
FernUniversität in Hagen
Universitätsstraße 47
58097 Hagen
Das geschätzte Auftragsvolumen pro Jahr wird auf ca. 160 Notebooks geschätzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Los 2: Notebooks
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44263
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Los 1: Arbeitsplatzrechner
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Everswinkel
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48351
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHTDEH4.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.