Server Storage – Klinikum Gütersloh Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-071-2019
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Server Storage – Klinikum Gütersloh
Das Klinikum Gütersloh gGmbH (Auftraggeber, AG) plant die Erneuerung der vorhandenen Storage-Infrastruktur (siehe Leistungsbeschreibung).
Klinikum Gütersloh gemeinnützige GmbH
Reckenberger Straße 19
33332 Gütersloh
Warenannahme/Wirtschaftshof
Das Klinikum Gütersloh gGmbH (Auftraggeber, AG) plant die Erneuerung der vorhandenen Storage-Infrastruktur (siehe Leistungsbeschreibung)
Im Rahmen des „Server & Storage“-Projektes wird nur die reine Hardware benötigt, da nur der Anbieter des vorhandenen Krankenhausinformationssystems (Firma Dedalus) aufgrund der vertraglichen Situation in der Lage ist, die Migrations-Dienstleistung vom ALT-System auf die neue Lösung (inkl. der Verantwortung für einen störungsfreien Betrieb) zu erbringen.
Daher soll über ein offenes Verfahren nur die reine HW (Lieferung inkl. 60 Monate Hersteller-support mit HW-Austausch) für die Beschaffung der „Server & Storage-Lösung“ ausgeschrieben werden.
Die Installation / Inbetriebnahme ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Dedalus HealthCare GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.dedalus.eu/de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YYCM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.