Erbringung von Planungsleistungen für die Kanalsanierung des Hauptsammlers 11 (HS-11) in Düren, Hier: Abschnitt 5 Referenznummer der Bekanntmachung: E21867756
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wver.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E21867756
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Planungsleistungen für die Kanalsanierung des Hauptsammlers 11 (HS-11) in Düren, Hier: Abschnitt 5
Wesentliche Planungsinhalte der Kanalbaumaßnahme:
— 2,60 Km Neubau einer Doppelröhre ca. 2*DN1000,
— Rückbau des Altkanals aus Asbestzement,
— Neubau von ca. 500 m RW‐Kanal bis DN1000,
— Straßenwiederherstellung und Straßenneubau in Teilbereichen,
— Hausanschlüsse für Abwasser und Regenwasser befahren, beurteilen und bei Anforderung neu verlegen,
— Neubau von Abluftbehandlungsanlagen,
— Erdbau für Versorgungsträger,
— Zuarbeiten für die interne und externe Kommunikation,
— Erbringung von Projektsteuerungsleistungen.
Düren, Rurstraße Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Beim HS 11 im Abschnitt 5 handelt es sich um einen Asbestzement-Kanal (AZ-Kanal) DN 1000-1200. Der Rückbau erfordert, vor allem auf Grund der innerstädtischen Lage, umfangreiche Sicherungsmaßnahmen. Ein geeignetes Rückbaukonzept wird durch eine Fachfirma erarbeitet und ist in der Objektplanung zu berücksichtigen. Das erarbeitete Sanierungskonzept sieht im Abschnitt 5 den Rückbau des Altkanals und die anschließende Verlegung einer Doppelröhre (ca. 2 * DN1000) in gleicher Trasse vor.
Auf Grund des Rückbaus des HS 11 sind zur Aufrechterhaltung der Abwasserableitung temporäre Abwasserlenkungsanlagen zu planen. Ebenso sind auch die temporären Überleitungen des RW-Kanals zu planen.
Grundsätzlich soll die Erneuerung des Regenwasserkanals der Stadtentwässerung Düren in gleicher Trasse erfolgen. In wie weit eine RW-Kanal Verlegung notwendig bzw. sinnvoll erscheint, ist in den weiteren Planungsschritten gemeinsam festzulegen.
Planerisch sind im Projekt Strassenwiederherstellungen und auch Staßenneubauarbeiten durchzuführen. Die Planungsvorgaben des Baulastträgers sind hier zu berücksichtigen und abzustimmen. Die anrechenbaren Kosten der Strassenwiederherstellungen werden im Objekt 1 (siehe Leistungsprogramm) berücksichtigt. Die anrechenbaren Kosten des Strassenneubaus werden im Objekt 4 berücksichtigt.
Für das Planungsgebiet ist zu untersuchen, wie die Hausanschlüsse zukünftig an den neu errichteten HS 11 angeschlossen werden sollen. Neben dem direkten Anschluss der Hausanschlüsse an den neuen Hauptsammler ist zu prüfen ob oder ggf. in welchen Teilbereichen ein separater Kanal zur Sammlung der Grundstücksentwässerungen möglich und sinnvoll ist.
Die Planung bzgl. notwendiger Sanierungen der Hausanschlüsse kann erst im Zuge der Bauausführung erfolgen. Nach Installation einer temporären Abwasserüberleitung sind die zu inspizierenden Hausanschlüsse (ca. 110 HAe) zu befahren, zu bewerten und ein Sanierungskonzept zu erstellen. Der Planer muss die Bewertung der HAe vornehmen, ein Schreiben an die Eigentümer vorbereiten, dass durch die Stadt Düren verschickt wird und anschließend die fachliche Beratung der Eigentümer übernehmen. Die Umsetzung der sanierungspflichtigen HA sind dann in der eigentlichen Baumaßnahme abschnittsweise umzusetzen. Die Grundstücksanschlüsse an den RW-Kanal (ca. 43) werden durch die Stadt Düren vor der Baumaßnahme befahren und die Ergebnisse (Videos) zur Berücksichtigung in der Planung zur Verfügung gestellt. Je nach Schadensbild sind die Haus- und Grundstücksanschlüsse nach Vorgabe der Stadt Düren zu erneuern. Zur dann notwendigen Kostenverrechnung der Stadt Düren mit den Haubesitzern muss im LV eine separate Kostenposition je Anschluss vorgesehen werden.
Auf Grund der durch die H2S Problematik möglichen Geruchsemissionen ist die Errichtung von Abluftbehandlungsanlagen vorzusehen.
Der Versorgungsträger der Stadt Düren sind die Leitungspartner. Im Zuge des Bauvorhabens werden Versorgungsleitungen neu- bzw.verlegt werden müssen. Die Leitungspartner werden diese Arbeiten selbst planen und durchführen. Lediglich die erforderlichen Erdarbeiten werden in der Planung und Ausführung dieses Ingenieurvertrages berücksichtigt.
Durch die innerstädtische Lage des Bauvorhabens, dem Umfang der durchzuführenden Bauarbeiten und der Interessenlagen der internen und externen Beteiligten wird im Rahmen des Projektes großer Wert auf eine begleitende und vorausschauende Kommunikation mit allen Beteiligten bzw. Betroffenen gelegt. Hierzu wird ein externes Büro für die Konzeptionierung und Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit beauftragt. Vom beauftragten Planer sind hierfür immer wieder Zuarbeiten und Informationen notwendig. Mindestens ist ein Bericht der anstehenden Arbeiten und sonstiger, für die Beteiligten und Betroffenen wichtiger Informationen alle 2 Monate zu erstellen.
Durch die Komplexität des Bauvorhabens und die besondere Bedeutung für die Infrastrukturerneuerung der Stadt Düren müssen die zuständigen Gremien laufend über die Entwicklung des Bauvorhabens unterrichtet werden. Auch hier ist die Beteiligung des Planers notwendig. Der Planer übernimmt zudem diverse Aufgaben der Projektsteuerung. Diese Aufgaben sind durch einen methoden- und sachkundigen, nicht im Planungsprozess involvierten, Mitarbeiter des Planers zu erbringen. Hierzu wird quartalsweise ein Bericht zu fertigen sein, der das Termin-, Kosten- und Qualitätsmanagement kritisch hinterfragt um frühzeitig Termin-, Kosten- und technische Problematiken zu erkennen. Eine weitere Aufgabe ist die Aufstellung und Fortschreibung eines Projekthandbuches. Eine quartalweise Erstellung und Vortrag einer Präsentation ist vorzusehen.
Nach der Beauftragung sind die Planungsleistungen der Leistungsphasen (LP) 1-4 zügig bis spätestens November 2023 fertigzustellen. Mit der Bezirksregierung Köln ist eine Genehmigungszeit von 3 Monaten zwischen Anfang Dezember 2023 und Ende Februar 2024 vorab besprochen worden. Aufgrund des Leistungsumfangs ist damit zu rechnen, dass die Ausschreibungen EU-weit veröffentlicht werden müssen. Der geplante Baubeginn im Juni 2025 ist hierauf abzustimmen. Die reine Bauzeit soll maximal 2,5 Jahre betragen.
Diese Kriterien gelten nur für die Auswahlstufe I.
Fachliche Eignung – Referenzen 40 %
Eignung des Ingenieurbüros/der Bietergemeinschaft 10 %
Qualifikation und Erfahrung der/des vorgesehenen Fachplaner/in 40 %
Technische Ausstattung des Ingenieurbüros/der Bietergemeinschaft 10 %
Nach den im Teilnahmeantrag aufgeführten Merkmalen.
Haben mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 VgV die gleiche Punktzahl in der Auswahlstufe I erreicht, kann die Auswahl unter den Punktgleichen Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Es werden mindestens 3 Referenzen erwartet. Davon muss mindestens eine Referenz größer 5 Mio. EUR netto Bausumme sein und weitere 2 Referenzen größer 2 Mio. EUR Bausumme netto.
Der Ablauf des Verfahrens erfolgt in aufeinander folgenden Stufen zur Verringerung der Teilnehmer am Wettbewerb.
Für die Teilnahme an der Auswahlstufe II, ist eine Mindestpunktzahl von 500 Punkten in der Auswahlstufe I zu erreichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung (Ingenieur) befugt ist.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als (Ingenieur), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013 / 55 / EU entspricht.
Nachweis Bauvorlageberechtigung gemäß § 67 Abs. 3 BauO NRW.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung Für die Auftragsvergabe ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und über mindestens 5 Mio. EUR für Sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirt- schaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Erklärung des Versicherungsgebers des Bewerbers/Bieters, dass im konkreten Auftragsfall die geforderte Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen für Personen- und Sonstige Schäden, abgeschlossen wird.
Erklärung des Bewerbers zur Größe realisierter Referenzprojekte (auf der den Bewerbungsunterlagen beiliegenden „Referenzliste“).
Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers (Referenzliste) der letzten 10 Jahre.
Für die Auflistung der Referenzprojekte ist das den Bewerbungsunterlagen beiliegende Formblatt „Referenzliste“ zu verwenden.
Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt „Referenzliste“ abgefragten Angaben zu machen. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Die Referenzprojekte sollen mit der gestellten Aufgabe hinsichtlich der Planungsleistungen vergleichbar sein. Es werden alle Referenzprojekte der letzten 10 Jahre gewertet, deren Urheberschaft und/ oder Projektbearbeitung den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist.
Gemäß § 70 Abs. 3 BauO NRW
Nachweis durch Eigenerklärung des Bewerbers zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen.
Nachweis der Berechtigung zur Führung der geforderten Berufsbezeichnung für den Projektverantwortlichen.
Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Vorlage aller geforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen.
Nachweis Bauvorlageberechtigung gemäß § 67 Abs. 3 BauO NRW.
Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 VgV.
Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GeWO, dem Vergaberegister gem. § 4 KorruptionsbG NRW und bei der Creditreform (Bonitätsprüfung) abrufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der „Teilnahmeantrag“ ist zusammen mit dem „Rückgabeexemplar“ und den geforderten Nachweisen und Erklärungen elektronisch über das Vergabeportal subreport-ELViS einzureichen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben.
3) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern/Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung – erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektronisch übermittelt.
Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebotsinhalts ebenfalls elektronisch einreichen.
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, behalten wir uns vor, auf die Nachforderung von fehlenden, unvollständigen, fehlerhaften unternehmensbezogene Unterlagen oder fehlende, unvollständige leistungsbezogene Unterlagen zu verzichten, sofern genügend Bewerbungen vorliegen, die die gestellten Kriterien vollständig erfüllen.
Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER (AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wver.de