TGA Erweiterungsumbau Central, Düsseldorfer Schauspielhaus Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0553
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA Erweiterungsumbau Central, Düsseldorfer Schauspielhaus
TGA.
Düsseldorf
Aufgrund der Sanierung des Düsseldorfer Schauspielhauses sowie der Neugestaltung des Gustaf- Gründgens-Platzes spielte das Düsseldorfer Schauspielhaus zwischen 2015 bis zur Wiedereröffnung 2019 gut 4 Spielzeiten den überwiegenden Teil seiner Vorstellungen im Proben- und Produktionszentrum Central.
In dieser Zeit hat sich der Ort zu einem vom Publikum gut angenommenen Theaterort entwickelt, die technische Ausstattung der Säle wurde aufgewertet und mit der Brücke ist ein Begegnungsort und ästhetischer Blickfang in zentraler Lage in einem der vielfältigsten Düsseldorfer Stadtviertel um den Hauptbahnhof entstanden. Mit dem Rückzug des Spielbetriebs in das sanierte Schauspielhaus, wurde das Central wieder seiner ursprünglichen Bestimmung als gut ausgestattetes und bestens gelegenes Produktionszentrum für den Werkstatt- und Probenbetrieb zugeführt und wäre damit weitgehend für die Öffentlichkeit verschlossen.
Es ist dem Düsseldorfer Schauspielhaus gelungen, das Central als lebendigen Ort für neue, bisher nicht erreichte Communities, Generationen und Schichten dieser Stadt zu etablieren und dabei Synergien z. B. zur Stadtbibliothek nutzen und neue Kooperationen einzugehen. Da das Publikum den Spielort außerordentlich gut angenommen hat, entsteht aktuell eine Planung, das Central – neben seiner Funktion als Probenort und Produktionsstätte – zusätzlich als Barriere armen und niedrigschwelligen Spielort das ganze Jahr über zu nutzen.
Vor diesem Hintergrund soll das Central als Spiel- und Probenort erweitert werden. Es soll ab Spätsommer 2023 Spielort werden für das Junge Schauspiel (ca. 70 %), die Bürgerbühne (ca. 20 %), Sonderprojekte (z. B. Gastspiele) (ca. 10 %).
Das Central bleibt so als lebendiger Ort im Zentrum der Stadt erhalten und weiter für die Stadtgesellschaft – speziell die Jugend – geöffnet werden. Gleichzeitig leistet es weiter einen wichtigen Beitrag zur Belebung und Aufwertung des problematischen Bahnhofviertels leisten. Ab Herbst 2023 ist beabsichtigt, dass sowohl auf der kleinen Bühne und Studio wie auf der Brücke Central Vorstellungen stattfinden.
Zu diesem Zweck wurde durch das Schauspielhaus Düsseldorf bereits ein Objektplaner zur Durchführung der erforderlichen Planungsleistung bis einschließlich Leistungsphase 4 beauftragt. Der derzeitige Leistungsstand liegt im Bereich der Vorplanung.
Nach derzeitiger Vorplanung sind folgende bauliche Maßnahmen notwendig:
1. Brücke – Errichtung einer kleinen Bühne im hinteren Bereich der Brücke, samt Umbau der hinteren Nebenräume, BGF ca.: 330 m2,
2. Bühnen Süd – Errichtung von 2 Spielstätten für die Nutzung des Jungen Schauspielhauses und als Bürgerbühne, Errichtung eines Workshop Bereichs angrenzend an die Große Probebühne 2, BGF ca. 1 570 m2,
3. Nebenräume Süd – Umbau der Nebenräume, unteranderem zur Nutzung als Büro und als Garderoben, BGF ca.: 350 m2,
4. Bühnen Nord – Errichtung von 3 Probebühnen inklusive angrenzender Aufenthalts- und Nebenräume, BGF ca.: 800 m2,
5. Nebenräume Nord – Errichtung von Nebenräumen zu den Bühnen Nord, inklusive Lager, BGF ca.: 150 m2.
Summe Umbaumaßnahmen:
Ca. 3 200 m2 BGF, Grobkostenschätzung nach KG 200-700 nach DIN 276: ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto
Zur Durchführung der Maßnahme ist Folgendes zu beachten:
— Die Maßnahme wird mit öffentlichen Mitteln gefördert,
— Die Maßnahme findet im laufenden Betrieb statt,
— Parallel zu der Ausführung finden sowohl Arbeiten in der Werkstatt als auch Proben statt, so dass geräuschintensive Arbeiten außerhalb der Theaterferien nur bis 10:00 Uhr erfolgen können,
— Parallele technische Einrichtung der Bühnen/Probebühnen durch das Schauspielhaus nach Baufortschritt,
— Baufreiheit besteht jeweils in den Theaterferien, welche voraussichtlich parallel zu den Sommerferien des Landes Nordrhein Westfalen stattfinden.
Die in diesem Verfahren zu vergebende Leistung umfasst sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 in den Leistungsbildern der technischen Ausrüstung Anlagegruppen 1, 2, 3 und 4.
Es ist zu beachten, dass seitens des erfolgreichen Bieters die Leistungen vollständig bis zum Abschluss der Leistungsphase 2 zu bearbeiten sind. Nach Abschluss der Leistungsphase 2 gehen die Ergebnisse in eine Entscheidungsvorlage ein. Der Planungsbeginn ist sofort nach Beauftragung vorgesehen.
Der Baubeginn ist nach derzeitigem Grobterminplan im 2. Quartal 2022. Die Maßnahme sollte in den Theaterferien starten, die voraussichtlich parallel zu den Schulferien liegen. Die Fertigstellung ist voraussichtlich am 31.7.2023. Es ist zu beachten, dass parallel zu den Maßnahmen die technische Einrichtung der Bühnen/Probebühnen stattfinden wird. Gegenstand des Vertrages sind Leistungen aus der Technischen Gebäudeausrüstung für die Leistungsbereiche gemäß §§ 55 HOAI.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.2.3) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen aufgeführt ist.
Folgende Eignungskriterien werden gewertet:
(1) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit – vorhandene/vorgesehene Deckungssummen je Personen- und Sachschadensfall (Bei Bewerbergemeinschaften arithmetisches Mittel): 6 %
Vorhandene/vorgesehene Deckungssummen je sonstigem Schadensfall (Vermögensschäden) (Bei Bewerbergemeinschaften arithmetisches Mittel): 6 %.
(2) Fachliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens – mittlere Anzahl beschäftigter Fach- und Führungskräfte der letzten 3 Jahre: 6 %.
Anzahl für das Projekt vorgesehenen Fach- und Führungskräfte: 6 %
(3) Fachliche Eignung des Bewerbers – Fachplaner TGA, Berufserfahrung in Jahren: 7 %
Fachplaner TGA, Anzahl vergleichbarer Projekte: 7 %
Bauleiter TGA, Berufserfahrung in Jahren: 6 %
Bauleiter TGA, Anzahl vergleichbarer Projekte: 6 %
(4) Projektreferenzen – Art des Auftraggebers: 12 %
Erbrachte Leistung: 8 %
Gegenstand des Auftrags: 18 %
BGF in m2: 4 %
Baukosten KG 300 nach DIN 276 in Euro brutto: 4 %
Baukosten KG 400 nach DIN 276 in Euro brutto: 4 %
Die Bewertungsmatrix liegt der Bewerbungsunterlage bei. Innerhalb der gewichteten Kriterien werden, entsprechend den mit den eingereichten Unterlagen gemachten Angaben, jeweils bis zu 6 Punkte vergeben. Die Punktezahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 600.
Nach Auswertung der Bewerbungen unter Anwendung dieser Matrix wird die o. g. Zahl der Bewerber aufgefordert ein Angebot einzureichen und zum Verhandlungstermin eingeladen.
Bei der Auftragserteilung sind folgende Stufen vorgesehen
Stufe 1: LPH 1-2
Stufe 2: LPH 3
Stufe 3: LPH 4
Stufe 4: LPH 5-7
Stufe 5: LPH 8
Stufe 6: LPH 9
Die stufenweise Übertragung von Leistungen erfolgt jeweils durch schriftliche Mitteilung.
Aus der stufenweisen Beauftragung sind keine weiteren Ansprüche abzuleiten.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung sämtlicher Leistungen besteht nicht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die weiteren Leistungsphasen bei Beauftragung zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 17 (11) VgV das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlung zu gehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Verpflichtungserklärungen gemäß dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 31. Januar 2017 sind vorzulegen. Die Verpflichtungserklärungen werden jedoch erst im Rahmen des Angebotsverfahrens von dem Bieter welcher den Zuschlag erhalten soll angefordert.
Die Bewerber haben die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen.
Folgende Nachweise/Selbsterklärungen sind unter Verwendung des unter der Vergabeplattform der Stadt Düsseldorf https://vergabe.duesseldorf.de/
Herunterzuladenden Bewerberbogens mit der Bewerbung auszufüllen (weitere Details siehe Bewerberbogen):
Anlage 5 – Nachweis der Deckungszusage der Berufshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat spätestens mit Angebotsabgabe den Nachweis zu führen, dass er über eine Versicherungsdeckung bei Schäden (Betriebshaftpflicht) über eine Mindestsumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden sowie über 2 Mio. EUR für sonstige Schäden verfügt. Mit Abgabe des Angebotes weist der Bieter eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mittels Erklärung der Versicherung oder vergleichbarer Urkunde nach. Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird.
Der endgültige Nachweis einer Versicherung mit den vorgenannten Versicherungssummen ist auf Anforderung durch den Auftraggeber mittels seiner Beitragszahlungsbestätigung des Versicherungsgebers für den aktuellen Versicherungszeitraum zu erbringen.
Folgende Nachweise/Selbsterklärungen sind unter Verwendung des unter der Vergabeplattform der Stadt Düsseldorf https://vergabe.duesseldorf.de/ herunterzuladenden Bewerberbogens mit der Bewerbung auszufüllen (weitere Details siehe Bewerberbogen):
Anlage 6 – Nachweis der Befähigung der Projektleitungen und Verantwortlichen
Anlage 7 – Nachweis fachliche Eignung durch 3 Referenzprojekte
Gewertet werden 3 vergleichbare Projekte hinsichtlich der Technische Ausrüstung, die in den letzten 6 Jahren (Juli 2015 bis Juni 2021) fertiggestellt wurden.
Als Fertigstellung zählt im Allgemeinen der Abschluss der Leistungsphase 8.
Hiervon müssen mindestens 2 Projekte durch den in Anlage 6 eingetragenen Verantwortlichen Fachplaner Technische Ausrüstung und mindestens 1 Projekt durch den in Anlage 6 eingetragenen Bauleiter Technische Ausrüstung in vergleichbarer Position erbracht worden sein.
Voraussetzung zur Bewertung der Referenzprojekte ist:
— Nachweis von mindestens 3 vergleichbaren Umbauten für die öffentliche Nutzung eingeordnet in mind. Honorarzone II nach §§ 53 ff. HOAI,
— Kosten KG 300 > [Betrag gelöscht] EUR brutto (je Projekt),
— Kosten KG 400 > [Betrag gelöscht] EUR brutto (je Projekt),
— Hiervon mindestens einen Umbau eines Projektes im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers,
— BGF mind. 3 000 m2 je Projekt,
— Mindestens bearbeitete Leistungsphasen je Projekt: 2-8 HOAI,
— Mindestens bearbeitete Anlagegruppen: 1, 2, 3 und 4.
Anlage 8 – Erklärung zu beschäftigten Fach- und Führungskräften
Erklärung über die Anzahl der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren durchschnittlich festangestellten Fach- und Führungskräfte. Es sind mindestens 3 festangestellte Fach- und Führungskräfte nachzuweisen.
Anlage 9 – Erklärung zur technischen Ausstattung
Es sind Angaben zum Technologieeinsatz und den zu verwendenden EDV-Software zu machen.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Projektleiter müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Nachweise/Selbsterklärungen sind unter Verwendung des unter der Vergabeplattform der Stadt Düsseldorf https://vergabe.duesseldorf.de/ herunterzuladenden Bewerberbogens mit der Bewerbung auszufüllen:
Anlage 2 – Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen:
Sofern der Bieter die geforderte Leistung nicht selbst erbringt und/oder Subunternehmer einsetzen will, hat er den Teil der Leistung zu beschreiben, den er durch Subunternehmer erbringen lassen will.
Sofern der Subunternehmer bereits bekannt ist, so hat er auch vom Subunternehmer die entsprechenden Eignungsnachweise zu erbringen. Fehlende Erklärungen oder Nachweise sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass die zwingend zu verwendende Bewerberunterlage ausschließlich zum Download unter der Vergabeplattform der Stadt Düsseldorf zur Verfügung steht.
Die Abgabe der Bewerbungsunterlagen muss in digitaler Form ebenfalls über die Vergabeplattform der Stadt Düsseldorf erfolgen.
Rückfragen zu den Teilnahmeantragsunterlagen und Anforderung von weiteren Informationen sind bis 10 Tage vor Submissionstermin ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform der Stadt Düsseldorf an die in Abschnitt I.3) Kommunikation genannte Auskunftsstelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.