Rahmenvertrag über eine kombinierte Versicherung für Bauleistungs-, Haftpflicht- und Umweltschäden Referenznummer der Bekanntmachung: 67_NETZE-2021-0031
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über eine kombinierte Versicherung für Bauleistungs-, Haftpflicht- und Umweltschäden
Der Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf ist als Netzbetreiber für die Unterhaltung des öffentlichen Abwassernetzes der Stadt Düsseldorf, die Instandhaltung und den Neubau von Abwasserkanälen zuständig. In den nächsten 4 Jahren wird in dem Bereich Netze bei der Umsetzung von Baumaßnahmen mit einem Volumen in Höhe von Brutto-Bausumme i. M. von 25 Mio. EUR / a gerechnet. Mit der Ausschreibung dieses Rahmenvertrages wird beabsichtigt, den bedarfsgerechten Versicherungsschutz für Tiefbaumaßnahmen mit einer kombinierten Bauleistungs-, Bauhaftpflicht- und Umweltschaden- versicherung abzusichern.
Landeshauptstadt Düsseldorf
Stadtentwässerungsbetrieb
Auf dem Draap 17
40221 Düsseldorf
Siehe Leistungsverzeichnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— ZV2 – Eigenerklärung_Ausschlussgründe.
— ZV 3 Bewerber Bietergemeinschaftserklärung, sofern erforderlich,
— ZV 4 Eignungsleihe Unterauftrag, sofern erforderlich,
— ZV 5 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer Eigungsleihe, sofern erforderlich,
— Das vom Versicherer/von der Versicherin mit der Schadenbearbeitung und Schadenregulierung beauftragte unabhängige Sachverständigenbüro für Bauwesen muss über eine langjährige Erfahrung in der selbständigen Bearbeitung von Versicherungsfällen im Tiefbaubereich (Bauleistungs- und Haftpflichtschadenfälle), verfügen. Ein Nachweis der letzten 3 Jahre ist beizufügen,
— Im Versicherungsfall ist die Präsenz am Schadenort in Düsseldorf, auch an Wochenenden und Feiertagen so unverzüglich sicherzustellen, dass eine vollumfängliche Schadenaufnahme möglich ist. Ein Nachweis bzw. Erklärung ist beizufügen,
— Vom Versicherer / von der Versicherin wird verlangt, dass für die Schadenabwicklung – unabhängig von der Versicherungssparte und Umfang des Schadens – für die Landeshauptstadt Düsseldorf nur eine Ansprechperson vorzusehen ist. Ein Nachweis bzw. Erklärung ist beizufügen,
— Nachweis über eine feste Beschäftigung von mindestens 4 technischen Sachverständigen in dem Sachverständigenbüro, die im Risikobereich des Versicherungsnehmers / der Versicherungsnehmerin erfahren sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 10 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.