TBR – Prüfung Jahresabschluss Referenznummer der Bekanntmachung: 21/Verg/2549
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tbrheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
TBR – Prüfung Jahresabschluss
Prüfung des Jahresabschlusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt Rheine „Technische Betriebe Rheine“; Testierung jeweils bis spätestens Mitte Juni des Folgejahres.
Technische Betriebe Rheine
Am Bauhof 12
48431 Rheine
Die Technischen Betriebe Rheine verwenden für ihre Buchführung SAP ERP 6.0. Die Buchführung und der Jahresabschluss erfolgen durch die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH. Der Jahresabschluss wird nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung aufgestellt.
Der Auftrag umfasst die jährliche Prüfung diese Jahresabschlusses inkl. testiertem Prüfbericht und die mündliche Berichterstattung in einem Gremium. Die Prüfung beginnt jeweils im März des Folgejahres und muss bis Mitte Juni abgeschlossen sein.
Der Auftrag umfasst zunächst die Jahresabschlussprüfung für die Jahre 2021, 2022 und 2023.
Er verlängert sich automatisch um die Jahresabschlüsse 2024 und 2025, wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum 30.6.2024 gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bescheinigung der Berufszulassung bzw. der beruflichen Befähigung des Inhabers/Geschäftsführers der Gesellschaft und der zuständigen Prüfer.
2. Aktueller Auszugs (nicht älter als 3 Monate) aus dem Handelsregister des Sitzes des Bieters, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
3. Eigenerklärung des Bieters ob und auf welche Art er wirtschaftlich mit Unternehmern verknüpft ist, und ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet.
Bei Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben einzureichen)
Bei Nachunternehmern:
Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer mit Angabe der betreffenden Nachunternehmerleistungen.
4. Eigenerklärung des Bieters darüber, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des § 123 Abs. 1, Ziff. 1. bis 10 und Abs. 4 Ziff. 1 und 2 GWB oder des § 124 Abs. 1 Ziff. 1 bis 9 GWB vorliegen.
5. Eigenerklärungen des Bieters über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
6. Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten jeweils für die letzten 3 Jahre und jeweils gegliedert nach Berufsgruppen.
7. Eigenerklärung des Bieters über Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen (Prüfung Jahresabschluss) in den letzten 3 Geschäftsjahren (Angabe von Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang).
Zugelassener Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfger gem. Wirtschaftsprüferordnung, eingetragen bei der Wirtschaftsprüferkammer.
Abschnitt IV: Verfahren
Digital
Keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten sowohl durch die unter Ziff. I dieser Bekanntmachung angeführte Vergabestelle als auch den dort genannten öffentlichen Auftraggeber erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u. a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNYR6WK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 Abs. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unwirksam, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.