Objektplanung Sanierung und Erweiterung GHS Hackenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 5640/18n
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Remscheid
NUTS-Code: DEA18 Remscheid, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42849
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.remscheid.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolter-hoppenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Sanierung und Erweiterung GHS Hackenberg
Die Stadt Remscheid beabsichtigt die Sanierung des Schulgebäudes der Gemeinschaftshauptschule (GHS) Hackenberg. Ziel der Maßnahme ist die Überführung des Schulgebäudes in einen Zustand, der dem heutigen baulichen Standard entspricht. Hierfür wurden verschiedene finanzielle Fördermaßnahmen vom Land beantragt und zur Umsetzung der Maßnahmen zwischenzeitlich bereitgestellt. Die verschiedenen Fördermaßnahmen sollen zusammen gebündelt und als eine Gesamtsanierungsmaßnahme umgesetzt werden.
Im weiteren Verlauf der Maßnahme soll auch eine Erweiterungsplanung realisiert werden. Ausgehend von einem Raum- / Platzbedarf von ca. 1 200 m2 NF soll im Nachgang bzw. im Übergang der Fertigstellung der Sanierung auch eine Erweiterung realisiert werden.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die Architektenleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Gesamtmaßnahme (Sanierung und Erweiterung). Es sollen sämtliche Leistungsphasen vergeben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Remscheid
Die Gesamtmaßnahme an der GHS-Hackenberg setzt sich aus verschiedenen Einzelmaßnahmen zusammen, die gemeinsam geplant und umgesetzt werden sollen.
Die Teilmaßnahme „Brandschutzmaßnahme“ umfasst die Behebung aller brandschutztechnischen Mängel, die durch die wiederkehrenden Prüfungen festgestellt worden sind, und die vollständige Umsetzung der Anforderungen des vorliegenden Brandschutzkonzeptes.
Im Rahmen der Teilmaßnahme „Gebäudehülle“ sollen die Außenfassade und die Dachfläche der Hauptschule energetisch saniert und dabei alle Gebäudeelemente (Fenster, Sonnenschutz, Schieferverkleidung, Dachaufbau) abgetragen und durch neue ersetzt werden.
Die Sanierung der Innenflächen beinhaltet die Erneuerung der Bodenbelege, neue Abhangdecken, Beleuchtung, Anstricharbeiten, Installation einer ELA, Erneuerung der Wärmeübergabe sowie die Teilerneuerung von Elektrounterverteilungen.
Zur Umsetzung der Fördermaßnahme „Gute Schule 2020“ sollen die vorhandenen Sanitäranlagen an der Schule überarbeitet werden. Hierbei werden die Trennwandanlagen, Wandfliesenbeläge, Bodenfliesenbeläge sowie die Sanitärelemente erneuert.
Im Zuge der Schadstoffsanierung müssen vorab alle vorhandenen Schadstoffe aus dem Gebäude zurückgebaut werden. Hierbei handelt es sich um den Rückbau von künstlichen Mineralfasern, PCB und asbesthaltige Faserzementplatten.
Im weiteren Verlauf der Maßnahme soll auch eine Erweiterungsplanung realisiert werden. Ausgehend von einem Raum- / Platzbedarf von ca. 1 200 m2 NF, soll im Nachgang bzw. im Übergang der Fertigstellung der Sanierung auch eine Erweiterung realisiert werden.
Für die Umsetzung der gesamten Sanierungsmaßnahme ist es schließlich notwendig, dass die Schule an einem anderen Standort unterzubringen ist. Die Umsetzung der Ausgliederung und des späteren Wiedereinzuges ist ebenfalls mit umzusetzen.
Auftragsgegenstand sind die Architektenleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Gesamtmaßnahme (Sanierung und Erweiterung). Es sollen sämtliche Leistungsphasen vergeben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85 %), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz - Grundkriterium - (Gewicht 15 %):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war Gegenstand der Referenz war die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude für den Umbau oder die Sanierung / Modernisierung eines Gebäudes.
b) Für dieses Vorhaben wurden mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude bearbeitet und sind (von ggf. baubegleitenden Änderungen abgesehen) abgeschlossen. Als Abschluss der LPh 5 gilt dabei die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 300 + 400 entspr. DIN 276) betrug mind. 1,5 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 1.8.2016 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 1.8.2016
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war (auch) ein Schulgebäude einer allgemeinbildenden Schule (keine reine Sporthalle) (Gewicht 15 %);
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand der Maßnahme war (auch) eine Fassadensanierung (Gewicht 15 %);
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand der Maßnahme war (auch) eine Brandschutzsanierung (Gewicht 20 %);
1.5) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Bearbeitung auch der LPhen 6 und 8, alle Bauherrnabnahmen sind erfolgt (Gewicht 15 %);
1.6) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB / A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5 %).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, im Inland als Architekt/in tätig zu werden (Gewicht 5 %);
2.2) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 5 %).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 bis 9 beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt als einheitliche Beauftragungsstufe weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war Gegenstand der Referenz war die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude für den Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes.
b) Für dieses Vorhaben wurden mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude bearbeitet und sind (von ggf. baubegleitenden Änderungen abgesehen) abgeschlossen. Als Abschluss der LPh 5 gilt dabei die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 300 + 400 entspr. DIN 276) betrug mind. 1,5 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 1.8.2016 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 1.8.2016.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, sowie sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell.
Bewerber müssen zu Ziffer 1 mindestens eine Referenz, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet; die Leistungsphasen 2 bis 5 müssen dabei abgeschlossen sein, wobei als Abschluss der LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) genügt.
Außerdem darf die Anzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, im Inland als Architekt/in tätig zu werden, umgerechnet in Vollzeitstellen nicht unter 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRM0Z.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]