Wartung und Instandhaltung der USVen in den Dienststellen der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfallen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/willkommen
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Instandhaltung der USVen in den Dienststellen der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfallen
Wartung und Instandhaltung der unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) in den Dienststellen der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen.
40476 Düsseldorf Verschiedene Dienststellen der Finanzverwaltung NRW. Weitere Erfüllungsorte siehe Anlage „Dienststellen“.
Wartung und Instandhaltung der unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) in den Dienststellen der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe JG Batteriesysteme GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.jgbatteriesysteme.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY6YYM0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltungdes Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/willkommen