EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Abfall- Sammel- und Transportverband Oberberg (ASTO)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.asto.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Abfall- Sammel- und Transportverband Oberberg (ASTO)
Die Gesamtleistung wird in 3 Losen vergeben:
— Los 1: Sammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall und Altpapier,
— Los 2: Sammlung und Transport von Sperrmüll, E-Schrott/Altmetall und sperrigem Grünabfall,
— Los 3: Sammlung und Transport von schadstoffhaltigen Abfällen (inkl. Elektrokleingeräten).
Sammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall und Altpapier
— Gestellung von Restabfall-, Bioabfall- und Altpapierbehältern (inkl. Erstausteilung zum Leistungsbeginn),
— Behälteränderungsdienst und Behälterbestandspflege,
— Behältergestützte Sammlung von Restabfall im vierwöchentlich bzw. 2-wöchentlichen Rhythmus,
— Behältergestützte Sammlung von Bioabfall im wöchentlichen Rhythmus (April bis Oktober) bzw. 2-wöchentlichen Rhythmus (November bis März),
— Behältergestützte Sammlung von Altpapier im vierwöchentlichen Rhythmus,
— Gestellung von Containern zur Erfassung von „Wildem Müll“ und Abfällen aus der Straßenpapierkorbentleerung an den Bauhöfen der Verbandskommunen und bedarfsweise Leerung der befüllten Container auf Abruf,
— Bedarfsweise Leerung von Behältern zur CD-/DVD-Erfassung in den Rathäusern der Verbandskommunen,
— Transport der gesammelten/erfassten Abfälle zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle.
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um 1 Jahr (bis zum 31.12.2030), wenn er nicht spätestens 12 Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Sammlung und Transport von Sperrmüll, E-Schrott/Altmetall und sperrigem Grünabfall
— Straßensammlung von Sperrmüll an festen Terminen im vierwöchentlichen Rhythmus auf Anforderung durch den Haushalt,
— Straßensammlung von E-Schrott/Altmetall an festen Terminen im vierwöchentlichen Rhythmus auf Anforderung durch den Haushalt,
— Straßensammlung von sperrigem Grünabfall an zwei festen Terminen pro Jahr (Frühjahr/Herbst) auf Anforderung durch den Haushalt,
— Transport der gesammelten Abfälle zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle.
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um 1 Jahr (bis zum 31.12.2030), wenn er nicht spätestens 12 Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Sammlung und Transport von schadstoffhaltigen Abfällen (inkl. Elektrokleingeräten)
— Mobile Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen und Elektrokleingeräten,
— Bedarfsweise Leerung von Spezialbehältern zur Erfassung von Flüssigkeiten und Stoffen unbekannter Herkunft und Zusammensetzung auf den Bauhöfen der Verbandskommunen (inkl. Behältergestellung),
— Transport der gesammelten/erfassten Abfälle zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle.
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um 1 Jahr (bis zum 31.12.2030), wenn er nicht spätestens 12 Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall und Altpapier
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung und Transport von Sperrmüll, E-Schrott/Altmetall und sperrigem Grünabfall
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung und Transport von schadstoffhaltigen Abfällen (inkl. Elektrokleingeräten)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über den Vergabemarktplatz „www.evergabe.nrw.de ". Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz „www.evergabe.nrw.de“ an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf dem Vergabemarktplatz „www.evergabe.nrw.de“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland