Unterstützung der Energie- und Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich „Integrierte und zukunftssichere Energieversorgung für NRW“ (V1-2021) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-I-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.in4climate.nrw/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung der Energie- und Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich „Integrierte und zukunftssichere Energieversorgung für NRW“ (V1-2021)
Unterstützung der Energie- und Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich „Integrierte und zukunftssichere Energieversorgung für NRW“ (V1-2021).
NRW.Energy4Climate GmbH (vormals IN4climate.NRW GmbH)
Kaistraße 5
40221 Düsseldorf
Im Rahmen der Einzelabrufe können Tätigkeiten des AN im gesamten Land NRW und ausnahmsweise auch in Berlin, Brüssel u. Benelux notwendig werden.
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Nordrhein-Westfalen als Energieland zu stärken. Bezahlbare Energiepreise und Versorgungssicherheit stehen dabei im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes. Dabei bekennt sich die Landesregierung NRW zum Klimaschutzabkommen von Paris, um ab Mitte dieses Jahrhunderts weitgehend treibhausgasneutral zu wirtschaften und die globale Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau um nicht mehr als 2 Grad, nach Möglichkeit um nicht mehr als 1,5 Grad ansteigen zu lassen.
Die IN4climate.NRW GmbH ist eine Landesgesellschaft (100 %) im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE).
Am 29. September 2020 wurde die Neuaufstellung der operativen Klima- und Energiepolitik des Landes Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gegeben. Durch eine Erweiterung der IN4climate.NRW GmbH sollen perspektivisch alle klima- und energiepolitischen Aktivitäten des Landes zukünftig in dem Auftraggeber als einer Energie- und Klimaagentur (Arbeitstitel) gebündelt werden. Die Energie- und Klimaagentur (Arbeitstitel) dient dabei als zentraler Treiber zur Umsetzung der Energiewende sowie zur Einhaltung der Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Jahr 2021 dient zunächst der strukturellen Erweiterung sowie dem personellen Aufbau der Landesgesellschaft. Mit Beginn des Jahres 2022 soll die Energie- und Klimaagentur (Arbeitstitel) ihre erweiterten inhaltlichen Aktivitäten aufnehmen. Dieser Auftrag dient der Unterstützung der Aktivitäten des Auftraggebers im Bereich „Integrierte und zukunftssichere Energieversorgung für NRW“.
Im Rahmen der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen soll die Energieversorgung NRWs integriert, d.h. sektoren- und infrastrukturübergreifend betrachtet werden. Während die Energiewende in der Vergangenheit überwiegend singulär auf den Stromsektor abzielte, wächst mit dem Erfordernis der Treibhausgasminderung sämtlicher Sektoren im Hinblick auf die zukünftige Energieversorgung die Bedeutung und die Notwendigkeit einer systemischen Gesamtbetrachtung. Neben einer Betrachtung von gesicherten, innovativen und klimafreundlichen Erzeugungsstrukturen im Sinne eines umfassenden Umbaus der Energiebereitstellung durch den ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien und Neubau klimafreundlicher Kraftwerkskapazitäten umfasst dieser integrative Ansatz dabei ebenso die Einbeziehung weiterer Energieverbrauchssektoren (z. B. Wärme, Industrie und Verkehr) und deren zunehmendes Zusammenwachsen sowie eine übergreifende Betrachtung von Energieinfrastrukturen als wesentliche Voraussetzung für die Hebung von Optimierungspotenzialen.
In Anlehnung an die Energieversorgungsstrategie NRW ist das strategische Hauptziel der Leistungserbringung des AN, mit umfangreichen Maßnahmen einen Beitrag zur Identifizierung der konkreten Chancen und Potenziale einer integrierten, systemischen Betrachtung der Energieversorgung in NRW im Sinne der obigen Ausführungen zu leisten und gemeinsam mit relevanten Zielgruppen und Akteuren in Nordrhein-Westfalen die Entwicklung und Initiierung von konkreten Umsetzungsprojekten in NRW im Hinblick auf relevante Handlungsfelder der Energieversorgungsstrategie NRW anzustoßen und zu begleiten.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über Leistungen zur Unterstützung des AGs bei der Umsetzung der vorstehenden Ziele.
Die Details der zu erbringenden Leistungen sind den Vergabeunterlagen und insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie deren Anhängen zu entnehmen. Der Schwerpunkt der Leistungen des AN wird sich auf die folgenden 5 Arbeitsbereiche beziehen.
Diese Arbeitsbereiche sind:
— Innovative versorgungssichere Energiesysteme,
— Integrierte Energieinfrastrukturen,
— Smart Grid und Verteilnetze der Zukunft,
— Flexibilität und Speicher,
— Energiewende-Teilhabe und Diskurs,
Weitere Informationen zu den Arbeitsbereichen sind der Leistungsbeschreibung als Teil der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto [Betrag gelöscht] EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt, wobei die vorstehende Summe sowohl die feste Laufzeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung als auch die optionale Laufzeitverlängerung gemäß § 3 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung umfasst. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Abnahme von Leistungen bis zum Erreichen der vorstehenden Vergütungsobergrenze. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützung der Energie- und Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich “Integrierte und zukunftssichere Energieversorgung für NRW“ (V1-2021)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bet-energie.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über die Vergabeplattform der Kontaktstelle statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.