Standardnetzanschlüsse Referenznummer der Bekanntmachung: 1524413
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.do-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Standardnetzanschlüsse
Standardnetzanschlüsse.
Stadtgebiet Dortmund
Rahmenvertrag für die Erstellung von Standardnetzanschlüssen. Im gesamten Netzgebiet wurden im Mittel der letzten 3 Jahre 800 Standardnetzanschlüsse jährlich, vom Einzel- bis zum Mehrspartenanschluss ausgeführt. Die in der Ausschreibung vorhandenen Massenansätze orientieren sich an dieser Anzahl. Die vorgenannten angegebenen Mengen sind Richtwerte, deren Über- bzw. Unterschreitung wir uns vorbehalten. Eine Verpflichtung zur Beauftragung der vorgegebenen Mengen besteht somit für die DONETZ nicht. Standardnetzanschlüsse sind Neuanschlüsse für Gas und Wasser der Rohrdimensionen DA32 – DA63 sowie für Strom (ohne Straßenbeleuchtung) mit Kabelquerschnitten bis 150 mm2.
Für Standardnetzanschlüsse bei Neubauten werden überwiegend Mehrspartenhauseinführungen verwendet, die bauseits vom Kunden eingebaut werden. Darüber hinaus sind für Telekommunikationsnetzbetreiber (z. B. Telekom, DOKOM21, Vodafone) im Zuge unserer Arbeiten ggf. Telekommunikationsleitungen und Leerrohre mitzulegen und zu montieren.
Der Rahmenvertrag kann optional im gegenseitigen Einvernehmen 4 Mal für jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gemäß § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrags/Angebotes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung nach
1. Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB,
2. Eigenerklärung nach § 123 Abs. 3 GWB,
3. Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4, Nr. 1 GWB,
4. Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1, Nr. 2 GWB,
5. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG vorzulegen.
Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bieter seine Eignung anhand des Formulars PQ-SNA.pdf nachzuweisen.
Der Auftragnehmer (AN) hat zur Teilnahme am Wettbewerb die Qualifikation seines Unternehmens zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung sowie Qualitätssicherungsmaßnahmen bezüglich
Der Herstellungs?, Produkt? und Organisationsqualität seines Unternehmens nachzuweisen. Neben den Bestimmungen der DIN sowie der DVGW und AGFW Regelwerke und die sich daraus ergebenen
Qualifikationsmerkmale sind weitere Qualifikationen und Ausstattungen im Zuge dieser Qualifikationsabfrage nachzuweisen.
Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bieter:
Mindestens 3 Referenzen für das angebotene Leistungsspektrum (eine Referenz kann sich auch auf mehrere Leistungsbereiche beziehen).
Die in der Anlage „Qualifikationsnachweise“ aufgeführten Qualifikationskriterien.
Organigramm zu Funktionsbereichen und Funktionsträgern.
Hierin sind auch die Bauleiter nach BauO NRW § 59a namentlich zu benennen.
Die Bescheinigungen der Gütezeichen nach
— RAL?GZ?962/1 ? oder
— RAL?GZ?962/2 ?
Oder Qualifikationsnachweise/Zertifikate nach
— VDE?AR?N 4220 ? oder
— DVGW GW 381 ? oder
— AGFW FW 600 ? (zu beachten, hier nicht AGFW FW 601)
Liegen vor. Entsprechende Nachweise sind als Anlage beizufügen.
Die Leistungen werden per Gutschrift abgerechnet.
Hierzu ist zwingend die Leistungserfassung durch den Auftragnehmer in unserem Online-System „Extranet für Dienstleister“ erforderlich.
Abschlagszahlungen bzw. Teilaufmaße werden innerhalb 21 Tagen, Schlusszahlung innerhalb 30 Tagen jeweils netto Kasse gezahlt.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre.
Die Urkalkulation ist nach Auftragsvergabe innerhalb von 14 Tagen dem AG vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDFD64N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.