Lieferung von Fahrzeugen in 5 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 21/Fahrzeuge/05
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahnconnect.com
Es handelt sich um eine gemeinsame Beschaffung der BwFuhrparkService GmbH (Mobilitätsdienstleister der Bundeswehr) und der Deutsche Bahn Connect GmbH (Mobilitätsdienstleister der Deutschen Bahn AG).
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Fahrzeugen in 5 Losen
Bei dem vorliegenden Vergabeverfahren handelt es sich um ein gemeinsames Projekt der BwFuhrparkService GmbH (BwFPS) und der Deutsche Bahn Connect GmbH (DBC). Die BwFPS ist der Mobilitätsdienstleister der Bundeswehr. Mit einem Fuhrpark von mehr als 35.000 Fahrzeugen ist sie einer der größten öffentlichen Fuhrparkmanager Deutschlands. Die Gesellschafter der GmbH sind das Bundesministerium der Verteidigung (75,1 %) und die Deutsche Bahn AG (24,9 %).
Die DBC ist der Mobilitätsdienstleister der Deutschen Bahn AG. Mit einem Fuhrpark von mehr als 22.000 Kraftfahrzeugen ist sie einer der größten öffentlichen Fuhrparkmanager Deutschlands.
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Fahrzeugen nebst zugehörigen Dienstleistungen, für die BwFPS und die DBC. Die Beschaffung der Fahrzeuge kann im Kauf (mit oder ohne Buy Back) und im Leasing erfolgen. Einzelheiten der zu erbringenden Leistung sind in dieser Bekanntmachung unter der losspezifischen Beschreibung aufgeführt.
Bei diesem Vergabeverfahren sollen mit so vielen unterschiedlichen Unternehmen wie möglich Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Fahrzeugen und zugehörigen Dienstleistungen in folgenden Losen geschlossen werden:
Los 1 Krafträder (KRAD)
Los 2 Personenkraftwagen (PKW)
Los 3 Transporter (TRAPO)
Los 4 Lastkraftwagen (LKW)
Los 5 Kraftomnibus (KOM)
Hierbei stellt in jedem Los die Beschaffungsart "Kauf" das Hauptangebot dar. Zugelassen sind für jedes Los ausschließlich folgende Nebenangebote:
1. Kaufmännisches Nebenangebot "Leasing".
Hierbei kann die alternative Finanzierung des Fahrzeugs im Wege des Leasings angeboten werden. Eine Einbindung Dritter ist nur nach Maßgabe des Verfahrensleitfadens (siehe Vergabeunterlagen) sowie der Rahmenvereinbarung Leasing (siehe Vergabeunterlagen) sowie ausschließlich in Form des sog. "Captive Leasing" zulässig. In diesem Fall tritt bei Bestellung eines Fahrzeugs zu den Konditionen der Rahmenvereinbarung Leasing mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber ein mit dem betreffenden Fahrzeughersteller im Sinne des §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen, in Bezug auf dieses Fahrzeug, als Leasinggeber in die Rechte und Pflichten des Bieters/der Bietergemeinschaft als bisherigem Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung Leasing ein. Diese Unternehmen muss bereits mit Angebotsabgabe benannt werden. Zusätzlich muss mit Angebotsabgabe eine rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung, zum Eintritt in die Rahmenvereinbarung Leasing, eingereicht werden. Das zugehörige Formular ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
2. Kaufmännisches Nebenangebot "Buy-Back".
Hierbei kann die eigene Vermarktung des Fahrzeugs im Wege des Buy-Back angeboten werden. Eine Einbindung Dritter ist nur nach Maßgabe des Verfahrensleitfadens (siehe Vergabeunterlagen) sowie der Rahmenvereinbarung Buy-Back (siehe Vergabeunterlagen) und mit einem mit der/dem betreffenden Bieter/Bietergemeinschaft im Sinne des §§ 15 ff. AktG verbundenen Restwertgaranten zulässig. In diesem Fall tritt bei Bestellung eines Fahrzeugs zu den Konditionen der Rahmenvereinbarung Buy-Back mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber ein mit dem betreffenden Fahrzeughersteller im Sinne des §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen, in Bezug auf dieses Fahrzeug, als Restwertgarant in die Rechte und Pflichten des Bieters/der Bietergemeinschaft als bisherigem Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung Kauf mit Buy-Back ein. Diese Unternehmen muss bereits mit Angebotsabgabe benannt werden und es muss mit Angebotsabgabe eine rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung, zum Eintritt in die Rahmenvereinbarung Buy-Back, eingereicht werden. Das zugehörige Formular ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Die Nebenangebote sind jeweils ausschließlich zu den Konditionen der auftraggeberseitig vorgegebenen Rahmenvereinbarung Leasing bzw. der Rahmenvereinbarung Kauf mit Buy-Back zulässig. Nebenangebote sind nur gemeinsam mit einem wertbaren Hauptangebot desselben Bieters für das betr. Los zugelassen.
Krafträder (KRAD)
1. Bereitstellung der Fahrzeuge:
Die Bereitstellung der Fahrzeuge muss in einem übergabe- und betriebsfähigen sowie arbeitsschutzsicheren Zustand deutschlandweit erfolgen.
Folgende Bereitstellungsszenarien innerhalb Deutschlands kommen in Betracht:
— an einen Vertragshändler der angebotenen Marke,
— an einem Anlieferort der DBC (Siehe Vergabeunterlagen – Anlage Bereitstellungsorte DBC),
— an einem Anlieferort der BwFPS (siehe Vergabeunterlagen Ziffer 2.14.1 der Leistungsbeschreibung),
— in einem Werk des Herstellers in Deutschland (Werksabholung),
— Abholung am Sammelplatz des Herstellers oder eines von ihm beauftragten Dienstleisters,
— Auslieferung an Dienststelle der DBC (siehe Vergabeunterlagen Ziffer 4.1.4.1 der Leistungsbeschreibung),
Bei der Bereitstellung der Fahrzeuge muss sichergestellt sein, dass alle notwendigen Arbeiten, wie beispielsweise eine Übergabeinspektion und DGUV (vormals UVV), erfolgt und dokumentiert sind und die Fahrzeuge unmittelbar mit Übergabe genutzt...
Vorab: Es soll mit so vielen unterschiedlichen Unternehmen wie möglich eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Folglich wird mit allen geeigneten Bietern/Bietergemeinschaften, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden u. unabhängig von den möglichen Antriebsarten der Fahrzeuge und der Anzahl der möglichen Fahrzeugmodelle, die sich im Produktportfolio des Bieters/der Bietergemeinschaft befinden, entsprechend ihrem Angebot für das betreffende Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Die Bieter sind daher aufgefordert, alle Fahrzeuge, die sich in ihrem Produktportfolio befinden und dem Los 1 (KRAD) zugeordnet werden können, anzubieten. Dies erfolgt durch Auflistung einzelner Fahrzeugmodelle oder ganzer Fahrzeugmodellreihen in der losspezifischen Anlage Vertragsgegenstand, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Im Los 1 prognostiziert der Auftraggeber aufgrund seiner Erfahrungswerte folgendes unverbindliches Gesamtvolumen bezogen auf 6 Jahre: ca. 470 Stück.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von 13.145.264,- EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.12.2027 begrenzt.
Beschaffungsvorhaben ist der Kauf, auch mit Buy-Back bzw. das Leasing von Fahrzeugen inkl. mit dem Fahrzeug-Chassis verbundener Aufbauten und optionalen Ausstattungsvarianten. Dies beinhaltet auch die Überführung und Rückführung, das Branding, die Beklebung, Folierung und Lackierung, die Einweisung in die ordnungsgemäße Nutzung und Bedienung, spezielle technische fahrzeugbezogene Schulungen, die Bereitstellung und Übermittlung technischer Unterlagen, ein Informationsdienst, die kaufmännische und technische Beratung, die Bereitstellung von elektronischen Schnittstellen für den elektronischen Datenaustausch sowie Connected-Car-Lösungen. Notwendige am Fahrzeuge vorzunehmende Umbauten und Einbauten, die Servicierbarkeit der Fahrzeuge sowie Instandhaltungsleistungen, die im Zuge von Gewährleistung, Garantie und Rückrufen erfolgen und in den Markenwerkstätten der Hersteller durchgeführt werden müssen, gehören ebenso zum Liefer- und Dienstleistungsumfang. Zum Beschaffungsvorhaben gehören darüber hinaus auch herstellerspezifische Ersatzteile, herstellerspezifisches Zubehör, herstellerspezifische Werkzeuge und Diagnosegeräte inklusive notwendiger Diagnosesoftware und deren Updates. Ersatzteile müssen innerhalb vorgegebener Fristen weltweit versandt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nicht benutzte, originalverpackte Ersatzteile und Zubehör, bis zu 3 Jahre nach Lieferung, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen. Zusätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer Werkzeuge und Diagnosegeräte nebst Diagnosesoftware, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen.
Das Los enthält handelsübliche Fahrzeuge und handelsübliche Fahrzeuge mit Sonderausstattungen (handelsübliche Optionspakete) (hü) sowie handelsübliche Fahrzeuge mit militärischer Sonderausstattung (hümS). Die genannten Fahrzeuge enthalten unterschiedlichste Antriebsarten. Zur militärischen Sonderausstattung können militärspezifische Geräte, Ausstattungen oder Rüstsätze zählen. Diese Sonderausstattungen werden ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, in Fahrzeuge ein-/aus-/umgebaut. Sie müssen mit vertretbarem Aufwand rückrüstbar sein. Die Handelsüblichkeit und zivile Wiedervermarktung stellen eine Prämisse dar.
Durch eine gegebenenfalls definierte Zusatzausstattung, wie beispielsweise durch Optionspakete (Siehe Vergabeunterlagen Anlage Optionspaketekatalog) oder Umbauten, dürfen die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale des jeweiligen Fahrzeuges nicht beeinträchtigt werden. Bei Umbauten kann es sich beispielsweise um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau von Waffenhalterungen und Vorrüstungen für Funkgeräte handeln. Hierfür sind sowohl Sachmängelhaftung als auch die vereinbarte Garantie zu übernehmen. Gleiches gilt für die Prozesssteuerung bis zur Übergabe des fertiggestellten Fahrzeuges gemäß Auftrag.
Die Sicherheit des Fahrzeuges muss nach dem Einbau von Zusatzausstattung und beim Mitführen entsprechender Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergonomischen sowie den aktuellen betriebssicherheitstechnischen Standards, auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge, vollständig entsprechen. Es muss sichergestellt werden, dass eine Dokumentation in deutscher Sprache für alle bestellten Funktionalitäten erstellt und dem Bordbuch, alternativ der Bedienungsanleitung, beigefügt ist.
Für Fahrzeuge, die über die Serienfertigung (wie in der jeweiligen EG-Typgenehmigung beschrieben) hinaus auf- bzw. umgebaut werden, ist eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Darauf aufbauend sind zusätzliche Bedienungs- und Wartungsanleitungen dem Fahrzeug, bzw. dem Bordbuch im Format DIN A5 kostenfrei beizufügen. Für die DBC sind Wartungsanleitungen und Gefährdungsbeurteilungen in digitaler Form ausreichend. Die Bedienungs- und Wartungsanleitungen für Fahrzeuge und Sonderausstattungen sind jedem Fahrzeug in deutscher Sprache beizufügen.
Die Fahrzeuge werden im In- und teilweise auch im Ausland eingesetzt. Die Nutzung der Fahrzeuge entspricht üblichen Maßstäben gewerblicher Nutzung.
Der Auftraggeber hat bei allen technisch notwendigen Maßnahmen und Rückrufaktionen, die den Einsatz des Fahrzeugs als Arbeitsmittel gefährden, einen Anspruch auf kostenfreie Ersatzmobilität. Gleiches gilt auch, wenn Ersatzteile nicht fristgerecht geliefert werden.
Aufgrund der Zeilenbegrenzung dieses Formulars können hier nicht alle Details aufgeführt werden. Bitte sehen Sie zur Vervollständigung die Vergabeunterlagen ein.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (je Los) beginnt zum 1.1.2022 und ist bis zum 31.12.2025 befristet. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.12.2027 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
Bei diesem Beschaffungsvorhaben handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren.
Erste Stufe:
In d. 1. Stufe erfolgt d. Abschluss v. Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123,124 GWB ausgeschlossen werden u. deren Angebote nicht gem. § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- u. fristgerecht eingereicht werden u. den inhaltl. Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis d. in d. Auftragsbekanntmachung benannten Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, werden überprüft u. können nach Maßgabe des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden.
Folglich wird mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden u. unabhängig v. den möglichen Antriebsarten der Fahrzeuge u. d. Anzahl der mögl. Fahrzeugmodelle, die sich im Produktportfolio des Bieters befinden, entsprechend ihrem Angebot f. das jeweilige Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen!
Zweite Stufe:
Auf d. 2. Stufe erfolgt die Entscheidung über die Einzelauftragsvergabe im Wettbewerb d. Auftragnehmer des betreffenden Loses. Dieser beinhaltet:
1. Angebotsaufforderung
Der Auftraggeber konsultiert in Textform gem. § 126b BGB alle Rahmenvereinbarungspartner des Loses, die in d. Lage sind, den Auftrag auszuführen u. übermittelt alle für die Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen. In diesem Zuge setzt d. Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abgabe d. Angebote. Die Angebotsaufforderung kann jederzeit erfolgen. Sie erfolgt aber mind. zweimal jährlich durch Aufforderung zur Konditionsabgabe. Sofern ein Auftragnehmer seine Konditionen nicht form- u. fristgerecht aktualisiert, so gelten die bestehenden Konditionen fort. Die Angebotsaufforderung kann sich sowohl auf Fahrzeuge, Ausstattungen u. Optionspakete als auch in seltenen Fällen auf konkret konfigurierte Fahrzeuge beziehen. Soweit erforderlich prüft d. Auftraggeber v. einer Angebotsaufforderung auf Basis einer Aufklärung, welche Rahmenvereinbarungspartner in der Lage sind, den Auftrag auszuführen.
2. Angebotsabgabe, Angebotsöffnung
Die Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB u. in deutscher Sprache einzureichen. Der Auftragnehmer ist bis zum Ablauf d. Angebotsbindefrist an sein Angebot gebunden. So lange basieren alle ausgelösten Einzelbestellungen auf diesem eingereichten Angebot. Für die Angebotsabgabe d. Konditionen gilt: Sofern ein Auftragnehmer seine Konditionen nicht form- und fristgerecht aktualisiert, so gelten die bestehenden Konditionen fort. Die Angebotsöffnung durch den Auftraggeber findet erst nach Ablauf d. Angebotsfrist statt.
3. Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag
Der Auftraggeber vergibt die Einzelaufträge auf Grundlage d. im Verfahrensleitfaden Wettbewerb unter Ziffer 4 dargestellten Kriterien (Siehe Vergabeunterlagen, Verfahrensleitfaden Wettbewerb). Maßgebend sind dabei die ermittelten niedrigsten monatl. Gesamtkosten, die sich aus d. dort dargestellten Berechnungsmethode ergeben. Zur Verdeutlichung sind diese nachfolgend unter "Zuschlagskriterien f. Einzelauftragsvergabe/Berechnungsmethode" erläutert. Hierbei werden grundsätzlich die Kaufangebote, Buy-Back Angebote u. Leasingangebote im direkten Vergleich gegenübergestellt. Die Einzelauftragsvergabe (Bestellung) zu den vertraglich vereinbarten Konditionen erfolgt entsprechend dem Bedarf u. zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfs. Dies bedeutet insbesondere, dass im Rahmen d. Angebotsbewertung ausschließlich die einschlägigen bedarfsentsprechenden Parameter berücksichtigt werden. Bei einer Einzelauftragsvergabe (Bestellung) oberhalb d. jeweils gültigen Schwellenwerte (im Sinne des § 106 Abs. 2 GWB) werden zudem v. Erteilung des Zuschlags die Auftragnehmer, deren Angebote keine Berücksichtigung finden, über die beabsichtigte Bestellung unter Einhaltung d. Wartefrist nach § 134 GWB schriftlich informiert.
Zuschlagskriterien f. Einzelauftragsvergabe/Berechnungsmethode:
Die Einzelauftragsvergabe für den konkreten Bedarf erfolgt an den Auftragnehmer, dessen Angebot auf Basis, der in den Vergabeunterlagen im Verfahrensleitfaden Wettbewerb aufgeführten Berechnungsmethode, das wirtschaftlichste ist. Zur Bewertung d. Wirtschaftlichkeit vergleicht d. Auftraggeber die monatl. anteiligen Gesamtkosten, die durch die Nutzung d. Fahrzeuge bei ihm anfallen würden (Total Cost of Ownership). Im Rahmen d. Wirtschaftlichkeitsberechnung werden gem. § 68 VgV auch d. Energieverbrauch u. die Umweltauswirkungen berücksichtigt. Die monatlich anteiligen Gesamtkosten d. Fahrzeugnutzung berechnen sich als Summe aus folgenden Positionen:
— Finanzrate
— Kosten Einsteuerung
— Kosten Betrieb (Instandhaltung, Reifenkosten, Technische Prüfungen, Kraftfahrzeugsteuer)
— Kosten Aussteuerung (Kosten d. Rückholung [Begutachtung], Kosten d. Abmeldung)
— Kosten Umweltauswirkung (Emissionskosten)
— Kosten Energieverbrauch (Verbrauchskosten)
Den Vergabeunterlagen ist zur Veranschaulichung die Anlage Beispielrechnung für Fahrzeuge beigefügt. Diese verdeutlicht die Berechnung anhand des Loses 2 (PKW) u. beinhaltet jeweils einen Reiter mit einer Beispielrechnung Kauf, Buy-Back u. Leasing. Die jeweiligen Reiter zeigen auf, welche Ergebnisse aus d. im Verfahrensleitfaden Wettbewerb (Siehe Vergabeunterlagen) beschriebenen Berechnungen bzw. Erhebungen jeweils zu den monatlich anteiligen Gesamtkosten zusammenzufassen sind. Zur Klarstellung: Der Auftraggeber kauft (mit o. ohne Buy-Back) beim Auftragnehmer o. least ein Fahrzeug beim Leasinggeber bzw. bei d. mit dem Leasinggeber im Sinne der §§ 15 ff. AktG verb. Leasinggesellschaft. Zur Bewertung d. Konditionen kalkuliert d. Auftraggeber die monatl. Gesamtkosten unter Berücksichtigung v. versch. Einzelpositionen (siehe Vergabeunterlagen Anlage Beispielrechnung für Fahrzeuge). Diese monatl. Gesamtkosten geben die Wirtschaftlichkeit d. eingereichten Konditionen wieder. Zuschlagskriterium sind somit die niedrigsten monatl. Gesamtkosten.
Personenkraftwagen (PKW)
1) Bereitstellung der Fahrzeuge:
Die Bereitstellung der Fahrzeuge muss in einem übergabe- und betriebsfähigen sowie arbeitsschutzsicheren Zustand deutschlandweit erfolgen.
Folgende Bereitstellungsszenarien innerhalb Deutschlands kommen in Betracht:
— an einen Vertragshändler der angebotenen Marke
— an einem Anlieferort der DBC (Siehe Vergabeunterlagen - Anlage Bereitstellungsorte DBC)
— an einem Anlieferort der BwFPS (siehe Vergabeunterlagen Ziffer 2.14.1 der Leistungsbeschreibung)
— in einem Werk des Herstellers in Deutschland (Werksabholung)
— Abholung am Sammelplatz des Herstellers oder eines von ihm beauftragten Dienstleisters
— Auslieferung an Dienststelle der DBC (siehe Vergabeunterlagen Ziffer 4.1.4.1 der Leistungsbeschreibung)
Bei der Bereitstellung der Fahrzeuge muss sichergestellt sein, dass alle notwendigen Arbeiten, wie beispielsweise eine Übergabeinspektion und DGUV (vormals UVV), erfolgt und dokumentiert sind und die Fahrzeuge unmittelbar mit Übergabe genutzt...
Vorab: Es soll mit so vielen unterschiedlichen Unternehmen wie möglich eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Folglich wird mit allen geeigneten Bietern/Bietergemeinschaften, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden u. unabhängig von den möglichen Antriebsarten der Fahrzeuge und der Anzahl der möglichen Fahrzeugmodelle, die sich im Produktportfolio des Bieters/der Bietergemeinschaft befinden, entsprechend ihrem Angebot für das betreffende Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Die Bieter sind daher aufgefordert, alle Fahrzeuge, die sich in ihrem Produktportfolio befinden und dem Los 2 (PKW) zugeordnet werden können, anzubieten. Dies erfolgt durch Auflistung einzelner Fahrzeugmodelle oder ganzer Fahrzeugmodellreihen in der losspezifischen Anlage Vertragsgegenstand, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Im Los 2 prognostiziert der Auftraggeber aufgrund seiner Erfahrungswerte folgendes unverbindliches Gesamtvolumen bezogen auf 6 Jahre: ca. 69.480 Stück.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von 2.698.545.497,- EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.12.2027 begrenzt.
Beschaffungsvorhaben ist der Kauf, auch mit Buy-Back bzw. das Leasing von Fahrzeugen inkl. mit dem Fahrzeug-Chassis verbundener Aufbauten und optionalen Ausstattungsvarianten. Dies beinhaltet auch die Überführung und Rückführung, das Branding, die Beklebung, Folierung und Lackierung, die Einweisung in die ordnungsgemäße Nutzung und Bedienung, spezielle technische fahrzeugbezogene Schulungen, die Bereitstellung und Übermittlung technischer Unterlagen, ein Informationsdienst, die kaufmännische und technische Beratung, die Bereitstellung von elektronischen Schnittstellen für den elektronischen Datenaustausch sowie Connected-Car-Lösungen. Notwendige am Fahrzeuge vorzunehmende Umbauten und Einbauten, die Servicierbarkeit der Fahrzeuge sowie Instandhaltungsleistungen, die im Zuge von Gewährleistung, Garantie und Rückrufen erfolgen und in den Markenwerkstätten der Hersteller durchgeführt werden müssen, gehören ebenso zum Liefer- und Dienstleistungsumfang. Zum Beschaffungsvorhaben gehören darüber hinaus auch herstellerspezifische Ersatzteile, herstellerspezifisches Zubehör, herstellerspezifische Werkzeuge und Diagnosegeräte inklusive notwendiger Diagnosesoftware und deren Updates. Ersatzteile müssen innerhalb vorgegebener Fristen weltweit versandt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nicht benutzte, originalverpackte Ersatzteile und Zubehör, bis zu 3 Jahre nach Lieferung, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen. Zusätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer Werkzeuge und Diagnosegeräte nebst Diagnosesoftware, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen.
Das Los enthält handelsübliche Fahrzeuge und handelsübliche Fahrzeuge mit Sonderausstattungen (handelsübliche Optionspakete) (hü) sowie handelsübliche Fahrzeuge mit militärischer Sonderausstattung (hümS). Die genannten Fahrzeuge enthalten unterschiedlichste Antriebsarten. Zur militärischen Sonderausstattung können militärspezifische Geräte, Ausstattungen oder Rüstsätze zählen. Diese Sonderausstattungen werden ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, in Fahrzeuge ein-/aus-/umgebaut. Sie müssen mit vertretbarem Aufwand rückrüstbar sein. Die Handelsüblichkeit und zivile Wiedervermarktung stellen eine Prämisse dar.
Durch eine gegebenenfalls definierte Zusatzausstattung, wie beispielsweise durch Optionspakete (Siehe Vergabeunterlagen Anlage Optionspaketekatalog) oder Umbauten, dürfen die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale des jeweiligen Fahrzeuges nicht beeinträchtigt werden. Bei Umbauten kann es sich beispielsweise um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau von Waffenhalterungen, Vorrüstungen für Funkgeräte und das Einbringen von Werkstattsystemen handeln. Hierfür sind sowohl Sachmängelhaftung als auch die vereinbarte Garantie zu übernehmen. Gleiches gilt für die Prozesssteuerung bis zur Übergabe des fertiggestellten Fahrzeuges gemäß Auftrag.
Die Sicherheit des Fahrzeuges muss nach dem Einbau von Zusatzausstattung und beim Mitführen entsprechender Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergonomischen sowie den aktuellen betriebssicherheitstechnischen Standards, auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge, vollständig entsprechen. Es muss sichergestellt werden, dass eine Dokumentation in deutscher Sprache für alle bestellten Funktionalitäten erstellt und dem Bordbuch, alternativ der Bedienungsanleitung, beigefügt ist.
Für Fahrzeuge, die über die Serienfertigung (wie in der jeweiligen EG-Typgenehmigung beschrieben) hinaus auf- bzw. umgebaut werden, ist eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Darauf aufbauend sind zusätzliche Bedienungs- und Wartungsanleitungen dem Fahrzeug, bzw. dem Bordbuch im Format DIN A5 kostenfrei beizufügen. Für die DBC sind Wartungsanleitungen und Gefährdungsbeurteilungen in digitaler Form ausreichend. Die Bedienungs- und Wartungsanleitungen für Fahrzeuge und Sonderausstattungen sind jedem Fahrzeug in deutscher Sprache beizufügen.
Die Fahrzeuge werden im In- und teilweise auch im Ausland eingesetzt. Die Nutzung d. Fahrzeuge entspricht üblichen Maßstäben gewerblicher Nutzung.
Der Auftraggeber hat bei allen technisch notwendigen Maßnahmen und Rückrufaktionen, die den Einsatz des Fahrzeugs als Arbeitsmittel gefährden, einen Anspruch auf kostenfreie Ersatzmobilität. Gleiches gilt auch, wenn Ersatzteile nicht fristgerecht geliefert werden. Aufgrund d. Zeilenbegrenzung dieses Formulars können hier nicht alle Details aufgeführt werden. Bitte sehen Sie zur Vervollständigung die Vergabeunterlagen ein.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (je Los) beginnt zum 01.01.2022 und ist bis zum 31.12.2025 befristet. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.12.2027 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
Bei diesem Beschaffungsvorhaben handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren.
Erste Stufe:
In d. 1. Stufe erfolgt d. Abschluss v. Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123,124 GWB ausgeschlossen werden u. deren Angebote nicht gem. § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- u. fristgerecht eingereicht werden u. den inhaltl. Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis d. in d. Auftragsbekanntmachung benannten Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, werden überprüft u. können nach Maßgabe des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden.
Folglich wird mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden u. unabhängig v. den möglichen Antriebsarten der Fahrzeuge u. d. Anzahl der mögl. Fahrzeugmodelle, die sich im Produktportfolio des Bieters befinden, entsprechend ihrem Angebot f. das jeweilige Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen!
Zweite Stufe:
Auf d. 2. Stufe erfolgt die Entscheidung über die Einzelauftragsvergabe im Wettbewerb d. Auftragnehmer des betreffenden Loses. Dieser beinhaltet:
1. Angebotsaufforderung
Der Auftraggeber konsultiert in Textform gem. § 126b BGB alle Rahmenvereinbarungspartner des Loses, die in d. Lage sind, den Auftrag auszuführen u. übermittelt alle für die Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen. In diesem Zuge setzt d. Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abgabe d. Angebote. Die Angebotsaufforderung kann jederzeit erfolgen. Sie erfolgt aber mind. zweimal jährlich durch Aufforderung zur Konditionsabgabe. Sofern ein Auftragnehmer seine Konditionen nicht form- u. fristgerecht aktualisiert, so gelten die bestehenden Konditionen fort. Die Angebotsaufforderung kann sich sowohl auf Fahrzeuge, Ausstattungen u. Optionspakete als auch in seltenen Fällen auf konkret konfigurierte Fahrzeuge beziehen. Soweit erforderlich prüft d. Auftraggeber v. einer Angebotsaufforderung auf Basis einer Aufklärung, welche Rahmenvereinbarungspartner in der Lage sind, den Auftrag auszuführen.
2. Angebotsabgabe, Angebotsöffnung
Die Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB u. in deutscher Sprache einzureichen. Der Auftragnehmer ist bis zum Ablauf d. Angebotsbindefrist an sein Angebot gebunden. So lange basieren alle ausgelösten Einzelbestellungen auf diesem eingereichten Angebot. Für die Angebotsabgabe d. Konditionen gilt: Sofern ein Auftragnehmer seine Konditionen nicht form- und fristgerecht aktualisiert, so gelten die bestehenden Konditionen fort. Die Angebotsöffnung durch den Auftraggeber findet erst nach Ablauf d. Angebotsfrist statt.
3. Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag
Der Auftraggeber vergibt die Einzelaufträge auf Grundlage d. im Verfahrensleitfaden Wettbewerb unter Ziffer 4 dargestellten Kriterien (Siehe Vergabeunterlagen, Verfahrensleitfaden Wettbewerb). Maßgebend sind dabei die ermittelten niedrigsten monatl. Gesamtkosten, die sich aus d. dort dargestellten Berechnungsmethode ergeben. Zur Verdeutlichung sind diese nachfolgend unter "Zuschlagskriterien f. Einzelauftragsvergabe/Berechnungsmethode" erläutert. Hierbei werden grundsätzlich die Kaufangebote, Buy-Back Angebote u. Leasingangebote im direkten Vergleich gegenübergestellt. Die Einzelauftragsvergabe (Bestellung) zu den vertraglich vereinbarten Konditionen erfolgt entsprechend dem Bedarf u. zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfs. Dies bedeutet insbesondere, dass im Rahmen d. Angebotsbewertung ausschließlich die einschlägigen bedarfsentsprechenden Parameter berücksichtigt werden. Bei einer Einzelauftragsvergabe (Bestellung) oberhalb d. jeweils gültigen Schwellenwerte (im Sinne des § 106 Abs. 2 GWB) werden zudem v. Erteilung des Zuschlags die Auftragnehmer, deren Angebote keine Berücksichtigung finden, über die beabsichtigte Bestellung unter Einhaltung d. Wartefrist nach § 134 GWB schriftlich informiert.
Zuschlagskriterien f. Einzelauftragsvergabe/Berechnungsmethode:
Die Einzelauftragsvergabe für den konkreten Bedarf erfolgt an den Auftragnehmer, dessen Angebot auf Basis, der in den Vergabeunterlagen im Verfahrensleitfaden Wettbewerb aufgeführten Berechnungsmethode, das wirtschaftlichste ist. Zur Bewertung d. Wirtschaftlichkeit vergleicht d. Auftraggeber die monatl. anteiligen Gesamtkosten, die durch die Nutzung d. Fahrzeuge bei ihm anfallen würden (Total Cost of Ownership). Im Rahmen d. Wirtschaftlichkeitsberechnung werden gem. § 68 VgV auch d. Energieverbrauch u. die Umweltauswirkungen berücksichtigt. Die monatlich anteiligen Gesamtkosten d. Fahrzeugnutzung berechnen sich als Summe aus folgenden Positionen:
— Finanzrate
— Kosten Einsteuerung
— Kosten Betrieb (Instandhaltung, Reifenkosten, Technische Prüfungen, Kraftfahrzeugsteuer)
— Kosten Aussteuerung (Kosten d. Rückholung [Begutachtung], Kosten d. Abmeldung)
— Kosten Umweltauswirkung (Emissionskosten)
— Kosten Energieverbrauch (Verbrauchskosten)
Den Vergabeunterlagen ist zur Veranschaulichung die Anlage Beispielrechnung für Fahrzeuge beigefügt. Diese verdeutlicht die Berechnung anhand des Loses 2 (PKW) u. beinhaltet jeweils einen Reiter mit einer Beispielrechnung Kauf, Buy-Back u. Leasing. Die jeweiligen Reiter zeigen auf, welche Ergebnisse aus d. im Verfahrensleitfaden Wettbewerb (Siehe Vergabeunterlagen) beschriebenen Berechnungen bzw. Erhebungen jeweils zu den monatlich anteiligen Gesamtkosten zusammenzufassen sind. Zur Klarstellung: Der Auftraggeber kauft (mit o. ohne Buy-Back) beim Auftragnehmer o. least ein Fahrzeug beim Leasinggeber bzw. bei d. mit dem Leasinggeber im Sinne der §§ 15 ff. AktG verb. Leasinggesellschaft. Zur Bewertung d. Konditionen kalkuliert d. Auftraggeber die monatl. Gesamtkosten unter Berücksichtigung v. versch. Einzelpositionen (siehe Vergabeunterlagen Anlage Beispielrechnung für Fahrzeuge). Diese monatl. Gesamtkosten geben die Wirtschaftlichkeit d. eingereichten Konditionen wieder. Zuschlagskriterium sind somit die niedrigsten monatl. Gesamtkosten.
Transporter (TRAPO)
1) Bereitstellung der Fahrzeuge:
Die Bereitstellung der Fahrzeuge muss in einem übergabe- und betriebsfähigen sowie arbeitsschutzsicheren Zustand deutschlandweit erfolgen.
Folgende Bereitstellungsszenarien innerhalb Deutschlands kommen in Betracht:
— an einen Vertragshändler der angebotenen Marke
— an einem Anlieferort der DBC (Siehe Vergabeunterlagen - Anlage Bereitstellungsorte DBC)
— an einem Anlieferort der BwFPS (siehe Vergabeunterlagen Ziffer 2.14.1 der Leistungsbeschreibung)
— in einem Werk des Herstellers in Deutschland (Werksabholung)
— Abholung am Sammelplatz des Herstellers oder eines von ihm beauftragten Dienstleisters
— Auslieferung an Dienststelle der DBC (siehe Vergabeunterlagen Ziffer 4.1.4.1 der Leistungsbeschreibung)
Bei der Bereitstellung der Fahrzeuge muss sichergestellt sein, dass alle notwendigen Arbeiten, wie beispielsweise eine Übergabeinspektion und DGUV (vormals UVV), erfolgt und dokumentiert sind und die Fahrzeuge unmittelbar mit Übergabe genutzt...
Vorab: Es soll mit so vielen unterschiedlichen Unternehmen wie möglich eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Folglich wird mit allen geeigneten Bietern/Bietergemeinschaften, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden u. unabhängig von den möglichen Antriebsarten der Fahrzeuge und der Anzahl der möglichen Fahrzeugmodelle, die sich im Produktportfolio des Bieters/der Bietergemeinschaft befinden, entsprechend ihrem Angebot für das betreffende Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Die Bieter sind daher aufgefordert, alle Fahrzeuge, die sich in ihrem Produktportfolio befinden und dem Los 3 (TRAPO) zugeordnet werden können, anzubieten. Dies erfolgt durch Auflistung einzelner Fahrzeugmodelle oder ganzer Fahrzeugmodellreihen in der losspezifischen Anlage Vertragsgegenstand, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Im Los 3 prognostiziert der Auftraggeber aufgrund seiner Erfahrungswerte folgendes unverbindliches Gesamtvolumen bezogen auf 6 Jahre: ca. 36.450 Stück.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von 1.529.008.465,- EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.12.2027 begrenzt.
Beschaffungsvorhaben ist der Kauf, auch mit Buy-Back bzw. das Leasing von Fahrzeugen inkl. mit dem Fahrzeug-Chassis verbundener Aufbauten und optionalen Ausstattungsvarianten. Dies beinhaltet auch die Überführung und Rückführung, das Branding, die Beklebung, Folierung und Lackierung, die Einweisung in die ordnungsgemäße Nutzung und Bedienung, spezielle technische fahrzeugbezogene Schulungen, die Bereitstellung und Übermittlung technischer Unterlagen, ein Informationsdienst, die kaufmännische und technische Beratung, die Bereitstellung von elektronischen Schnittstellen für den elektronischen Datenaustausch sowie Connected-Car-Lösungen. Notwendige am Fahrzeuge vorzunehmende Umbauten und Einbauten, die Servicierbarkeit der Fahrzeuge sowie Instandhaltungsleistungen, die im Zuge von Gewährleistung, Garantie und Rückrufen erfolgen und in den Markenwerkstätten der Hersteller durchgeführt werden müssen, gehören ebenso zum Liefer- und Dienstleistungsumfang. Zum Beschaffungsvorhaben gehören darüber hinaus auch herstellerspezifische Ersatzteile, herstellerspezifisches Zubehör, herstellerspezifische Werkzeuge und Diagnosegeräte inklusive notwendiger Diagnosesoftware und deren Updates. Ersatzteile müssen innerhalb vorgegebener Fristen weltweit versandt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nicht benutzte, originalverpackte Ersatzteile und Zubehör, bis zu 3 Jahre nach Lieferung, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen. Zusätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer Werkzeuge und Diagnosegeräte nebst Diagnosesoftware, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen.
Das Los enthält handelsübliche Fahrzeuge und handelsübliche Fahrzeuge mit Sonderausstattungen (handelsübliche Optionspakete) (hü) sowie handelsübliche Fahrzeuge mit militärischer Sonderausstattung (hümS). Die genannten Fahrzeuge enthalten unterschiedlichste Antriebsarten. Zur militärischen Sonderausstattung können militärspezifische Geräte, Ausstattungen oder Rüstsätze zählen. Diese Sonderausstattungen werden ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, in Fahrzeuge ein-/aus-/umgebaut. Sie müssen mit vertretbarem Aufwand rückrüstbar sein. Die Handelsüblichkeit und zivile Wiedervermarktung stellen eine Prämisse dar.
Durch eine gegebenenfalls definierte Zusatzausstattung, wie beispielsweise durch Optionspakete (Siehe Vergabeunterlagen Anlage Optionspaketekatalog) oder Umbauten, dürfen die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale des jeweiligen Fahrzeuges nicht beeinträchtigt werden. Bei Umbauten kann es sich beispielsweise um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau von Waffenhalterungen, Vorrüstungen f. Funkgeräte u. das Einbringen v. Werkstattsystemen handeln. Hierfür sind sowohl Sachmängelhaftung als auch die vereinbarte Garantie zu übernehmen. Gleiches gilt für die Prozesssteuerung bis zur Übergabe des fertiggestellten Fahrzeuges gemäß Auftrag.
Die Sicherheit des Fahrzeuges muss nach dem Einbau von Zusatzausstattung und beim Mitführen entsprechender Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergonomischen sowie den aktuellen betriebssicherheitstechnischen Standards, auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge, vollständig entsprechen. Es muss sichergestellt werden, dass eine Dokumentation in deutscher Sprache für alle bestellten Funktionalitäten erstellt und dem Bordbuch, alternativ der Bedienungsanleitung, beigefügt ist.
Für Fahrzeuge, die über die Serienfertigung (wie in der jeweiligen EG-Typgenehmigung beschrieben) hinaus auf- bzw. umgebaut werden, ist eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Darauf aufbauend sind zusätzliche Bedienungs- und Wartungsanleitungen dem Fahrzeug, bzw. dem Bordbuch im Format DIN A5 kostenfrei beizufügen. Für die DBC sind Wartungsanleitungen und Gefährdungsbeurteilungen in digitaler Form ausreichend. Die Bedienungs- und Wartungsanleitungen für Fahrzeuge und Sonderausstattungen sind jedem Fahrzeug in deutscher Sprache beizufügen.
Die Fahrzeuge werden im In- und teilweise auch im Ausland eingesetzt. Die Nutzung d. Fahrzeuge entspricht üblichen Maßstäben gewerblicher Nutzung.
Der Auftraggeber hat bei allen technisch notwendigen Maßnahmen und Rückrufaktionen, die den Einsatz des Fahrzeugs als Arbeitsmittel gefährden, einen Anspruch auf kostenfreie Ersatzmobilität. Gleiches gilt auch, wenn Ersatzteile nicht fristgerecht geliefert werden.
Aufgrund d. Zeilenbegrenzung dieses Formulars können hier nicht alle Details aufgeführt werden. Bitte sehen Sie zur Vervollständigung die Vergabeunterlagen ein.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (je Los) beginnt zum 01.01.2022 und ist bis zum 31.12.2025 befristet. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.12.2027 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
Bei diesem Beschaffungsvorhaben handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren.
Erste Stufe:
In d. 1. Stufe erfolgt d. Abschluss v. Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123,124 GWB ausgeschlossen werden u. deren Angebote nicht gem. § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- u. fristgerecht eingereicht werden u. den inhaltl. Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis d. in d. Auftragsbekanntmachung benannten Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, werden überprüft u. können nach Maßgabe des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden.
Folglich wird mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden u. unabhängig v. den möglichen Antriebsarten der Fahrzeuge u. d. Anzahl der mögl. Fahrzeugmodelle, die sich im Produktportfolio des Bieters befinden, entsprechend ihrem Angebot f. das jeweilige Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen!
Zweite Stufe:
Auf d. 2. Stufe erfolgt die Entscheidung über die Einzelauftragsvergabe im Wettbewerb d. Auftragnehmer des betreffenden Loses. Dieser beinhaltet:
1. Angebotsaufforderung
Der Auftraggeber konsultiert in Textform gem. § 126b BGB alle Rahmenvereinbarungspartner des Loses, die in d. Lage sind, den Auftrag auszuführen u. übermittelt alle für die Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen. In diesem Zuge setzt d. Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abgabe d. Angebote. Die Angebotsaufforderung kann jederzeit erfolgen. Sie erfolgt aber mind. zweimal jährlich durch Aufforderung zur Konditionsabgabe. Sofern ein Auftragnehmer seine Konditionen nicht form- u. fristgerecht aktualisiert, so gelten die bestehenden Konditionen fort. Die Angebotsaufforderung kann sich sowohl auf Fahrzeuge, Ausstattungen u. Optionspakete als auch in seltenen Fällen auf konkret konfigurierte Fahrzeuge beziehen. Soweit erforderlich prüft d. Auftraggeber v. einer Angebotsaufforderung auf Basis einer Aufklärung, welche Rahmenvereinbarungspartner in der Lage sind, den Auftrag auszuführen.
2. Angebotsabgabe, Angebotsöffnung
Die Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB u. in deutscher Sprache einzureichen. Der Auftragnehmer ist bis zum Ablauf d. Angebotsbindefrist an sein Angebot gebunden. So lange basieren alle ausgelösten Einzelbestellungen auf diesem eingereichten Angebot. Für die Angebotsabgabe d. Konditionen gilt: Sofern ein Auftragnehmer seine Konditionen nicht form- und fristgerecht aktualisiert, so gelten die bestehenden Konditionen fort. Die Angebotsöffnung durch den Auftraggeber findet erst nach Ablauf d. Angebotsfrist statt.
3. Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag
Der Auftraggeber vergibt die Einzelaufträge auf Grundlage d. im Verfahrensleitfaden Wettbewerb unter Ziffer 4 dargestellten Kriterien (Siehe Vergabeunterlagen, Verfahrensleitfaden Wettbewerb). Maßgebend sind dabei die ermittelten niedrigsten monatl. Gesamtkosten, die sich aus d. dort dargestellten Berechnungsmethode ergeben. Zur Verdeutlichung sind diese nachfolgend unter "Zuschlagskriterien f. Einzelauftragsvergabe/Berechnungsmethode" erläutert. Hierbei werden grundsätzlich die Kaufangebote, Buy-Back Angebote u. Leasingangebote im direkten Vergleich gegenübergestellt. Die Einzelauftragsvergabe (Bestellung) zu den vertraglich vereinbarten Konditionen erfolgt entsprechend dem Bedarf u. zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfs. Dies bedeutet insbesondere, dass im Rahmen d. Angebotsbewertung ausschließlich die einschlägigen bedarfsentsprechenden Parameter berücksichtigt werden. Bei einer Einzelauftragsvergabe (Bestellung) oberhalb d. jeweils gültigen Schwellenwerte (im Sinne des § 106 Abs. 2 GWB) werden zudem v. Erteilung des Zuschlags die Auftragnehmer, deren Angebote keine Berücksichtigung finden, über die beabsichtigte Bestellung unter Einhaltung d. Wartefrist nach § 134 GWB schriftlich informiert.
Zuschlagskriterien f. Einzelauftragsvergabe/Berechnungsmethode:
Die Einzelauftragsvergabe für den konkreten Bedarf erfolgt an den Auftragnehmer, dessen Angebot auf Basis, der in den Vergabeunterlagen im Verfahrensleitfaden Wettbewerb aufgeführten Berechnungsmethode, das wirtschaftlichste ist. Zur Bewertung d. Wirtschaftlichkeit vergleicht d. Auftraggeber die monatl. anteiligen Gesamtkosten, die durch die Nutzung d. Fahrzeuge bei ihm anfallen würden (Total Cost of Ownership). Im Rahmen d. Wirtschaftlichkeitsberechnung werden gem. § 68 VgV auch d. Energieverbrauch u. die Umweltauswirkungen berücksichtigt. Die monatlich anteiligen Gesamtkosten d. Fahrzeugnutzung berechnen sich als Summe aus folgenden Positionen:
— Finanzrate
— Kosten Einsteuerung
— Kosten Betrieb (Instandhaltung, Reifenkosten, Technische Prüfungen, Kraftfahrzeugsteuer)
— Kosten Aussteuerung (Kosten d. Rückholung [Begutachtung], Kosten d. Abmeldung)
— Kosten Umweltauswirkung (Emissionskosten)
— Kosten Energieverbrauch (Verbrauchskosten)
Den Vergabeunterlagen ist zur Veranschaulichung die Anlage Beispielrechnung für Fahrzeuge beigefügt. Diese verdeutlicht die Berechnung anhand des Loses 2 (PKW) u. beinhaltet jeweils einen Reiter mit einer Beispielrechnung Kauf, Buy-Back u. Leasing. Die jeweiligen Reiter zeigen auf, welche Ergebnisse aus d. im Verfahrensleitfaden Wettbewerb (Siehe Vergabeunterlagen) beschriebenen Berechnungen bzw. Erhebungen jeweils zu den monatlich anteiligen Gesamtkosten zusammenzufassen sind. Zur Klarstellung: Der Auftraggeber kauft (mit o. ohne Buy-Back) beim Auftragnehmer o. least ein Fahrzeug beim Leasinggeber bzw. bei d. mit dem Leasinggeber im Sinne der §§ 15 ff. AktG verb. Leasinggesellschaft. Zur Bewertung d. Konditionen kalkuliert d. Auftraggeber die monatl. Gesamtkosten unter Berücksichtigung v. versch. Einzelpositionen (siehe Vergabeunterlagen Anlage Beispielrechnung für Fahrzeuge). Diese monatl. Gesamtkosten geben die Wirtschaftlichkeit d. eingereichten Konditionen wieder. Zuschlagskriterium sind somit die niedrigsten monatl. Gesamtkosten.
Lastkraftwagen (LKW)
1) Bereitstellung der Fahrzeuge:
Die Bereitstellung der Fahrzeuge muss in einem übergabe- und betriebsfähigen sowie arbeitsschutzsicheren Zustand deutschlandweit erfolgen.
Folgende Bereitstellungsszenarien innerhalb Deutschlands kommen in Betracht:
— an einen Vertragshändler der angebotenen Marke
— an einem Anlieferort der DBC (Siehe Vergabeunterlagen - Anlage Bereitstellungsorte DBC)
— an einem Anlieferort der BwFPS (siehe Vergabeunterlagen Ziffer 2.14.1 der Leistungsbeschreibung)
— in einem Werk des Herstellers in Deutschland (Werksabholung)
— Abholung am Sammelplatz des Herstellers oder eines von ihm beauftragten Dienstleisters
— Auslieferung an Dienststelle der DBC (siehe Vergabeunterlagen Ziffer 4.1.4.1 der Leistungsbeschreibung)
Bei der Bereitstellung der Fahrzeuge muss sichergestellt sein, dass alle notwendigen Arbeiten, wie beispielsweise eine Übergabeinspektion und DGUV (vormals UVV), erfolgt und dokumentiert sind und die Fahrzeuge unmittelbar mit Übergabe genutzt...
Vorab: Es soll mit so vielen unterschiedlichen Unternehmen wie möglich eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Folglich wird mit allen geeigneten Bietern/Bietergemeinschaften, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden u. unabhängig von den möglichen Antriebsarten der Fahrzeuge und der Anzahl der möglichen Fahrzeugmodelle, die sich im Produktportfolio des Bieters/der Bietergemeinschaft befinden, entsprechend ihrem Angebot für das betreffende Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Die Bieter sind daher aufgefordert, alle Fahrzeuge, die sich in ihrem Produktportfolio befinden und dem Los 4 (LKW) zugeordnet werden können, anzubieten. Dies erfolgt durch Auflistung einzelner Fahrzeugmodelle oder ganzer Fahrzeugmodellreihen in der losspezifischen Anlage Vertragsgegenstand, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Im Los 4 prognostiziert der Auftraggeber aufgrund seiner Erfahrungswerte folgendes unverbindliches Gesamtvolumen bezogen auf 6 Jahre: ca. 3.900 Stück.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von 980.961.528,- EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.12.2027 begrenzt.
Beschaffungsvorhaben ist der Kauf, auch mit Buy-Back bzw. das Leasing von Fahrzeugen inkl. mit dem Fahrzeug-Chassis verbundener Aufbauten und optionalen Ausstattungsvarianten. Dies beinhaltet auch die Überführung und Rückführung, das Branding, die Beklebung, Folierung und Lackierung, die Einweisung in die ordnungsgemäße Nutzung und Bedienung, spezielle technische fahrzeugbezogene Schulungen, die Bereitstellung und Übermittlung technischer Unterlagen, ein Informationsdienst, die kaufmännische und technische Beratung, die Bereitstellung von elektronischen Schnittstellen für den elektronischen Datenaustausch sowie Connected-Car-Lösungen. Notwendige am Fahrzeuge vorzunehmende Umbauten und Einbauten, die Servicierbarkeit der Fahrzeuge sowie Instandhaltungsleistungen, die im Zuge von Gewährleistung, Garantie und Rückrufen erfolgen und in den Markenwerkstätten der Hersteller durchgeführt werden müssen, gehören ebenso zum Liefer- und Dienstleistungsumfang. Zum Beschaffungsvorhaben gehören darüber hinaus auch herstellerspezifische Ersatzteile, herstellerspezifisches Zubehör, herstellerspezifische Werkzeuge und Diagnosegeräte inklusive notwendiger Diagnosesoftware und deren Updates. Ersatzteile müssen innerhalb vorgegebener Fristen weltweit versandt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nicht benutzte, originalverpackte Ersatzteile und Zubehör, bis zu 3 Jahre nach Lieferung, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen. Zusätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer Werkzeuge und Diagnosegeräte nebst Diagnosesoftware, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen.
Das Los enthält handelsübliche Fahrzeuge und handelsübliche Fahrzeuge mit Sonderausstattungen (handelsübliche Optionspakete) (hü) sowie handelsübliche Fahrzeuge mit militärischer Sonderausstattung (hümS). Die genannten Fahrzeuge enthalten unterschiedlichste Antriebsarten. Zur militärischen Sonderausstattung können militärspezifische Geräte, Ausstattungen oder Rüstsätze zählen. Diese Sonderausstattungen werden ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, in Fahrzeuge ein-/aus-/umgebaut. Sie müssen mit vertretbarem Aufwand rückrüstbar sein. Die Handelsüblichkeit und zivile Wiedervermarktung stellen eine Prämisse dar.
Durch eine gegebenenfalls definierte Zusatzausstattung, wie beispielsweise durch Optionspakete (Siehe Vergabeunterlagen Anlage Optionspaketekatalog) oder Umbauten, dürfen die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale des jeweiligen Fahrzeuges nicht beeinträchtigt werden. Bei Umbauten kann es sich beispielsweise um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau von Waffenhalterungen, Vorrüstungen f. Funkgeräte u. das Einbringen v. Werkstattsystemen handeln. Hierfür sind sowohl Sachmängelhaftung als auch die vereinbarte Garantie zu übernehmen. Gleiches gilt für die Prozesssteuerung bis zur Übergabe des fertiggestellten Fahrzeuges gemäß Auftrag.
Die Sicherheit des Fahrzeuges muss nach dem Einbau von Zusatzausstattung und beim Mitführen entsprechender Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergonomischen sowie den aktuellen betriebssicherheitstechnischen Standards, auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge, vollständig entsprechen. Es muss sichergestellt werden, dass eine Dokumentation in deutscher Sprache für alle bestellten Funktionalitäten erstellt und dem Bordbuch, alternativ der Bedienungsanleitung, beigefügt ist.
Für Fahrzeuge, die über die Serienfertigung (wie in der jeweiligen EG-Typgenehmigung beschrieben) hinaus auf- bzw. umgebaut werden, ist eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Darauf aufbauend sind zusätzliche Bedienungs- und Wartungsanleitungen dem Fahrzeug, bzw. dem Bordbuch im Format DIN A5 kostenfrei beizufügen. Für die DBC sind Wartungsanleitungen und Gefährdungsbeurteilungen in digitaler Form ausreichend. Die Bedienungs- und Wartungsanleitungen für Fahrzeuge und Sonderausstattungen sind jedem Fahrzeug in deutscher Sprache beizufügen.
Die Fahrzeuge werden im In- und teilweise auch im Ausland eingesetzt. Die Nutzung d. Fahrzeuge entspricht üblichen Maßstäben gewerblicher Nutzung.
Der Auftraggeber hat bei allen technisch notwendigen Maßnahmen und Rückrufaktionen, die den Einsatz des Fahrzeugs als Arbeitsmittel gefährden, einen Anspruch auf kostenfreie Ersatzmobilität. Gleiches gilt auch, wenn Ersatzteile nicht fristgerecht geliefert werden.
Aufgrund d. Zeilenbegrenzung dieses Formulars können hier nicht alle Details aufgeführt werden. Bitte sehen Sie zur Vervollständigung die Vergabeunterlagen ein.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (je Los) beginnt zum 01.01.2022 und ist bis zum 31.12.2025 befristet. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.12.2027 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
Bei diesem Beschaffungsvorhaben handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren.
Erste Stufe:
In d. 1. Stufe erfolgt d. Abschluss v. Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123,124 GWB ausgeschlossen werden u. deren Angebote nicht gem. § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- u. fristgerecht eingereicht werden u. den inhaltl. Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis d. in d. Auftragsbekanntmachung benannten Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, werden überprüft u. können nach Maßgabe des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden.
Folglich wird mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden u. unabhängig v. den möglichen Antriebsarten der Fahrzeuge u. d. Anzahl der mögl. Fahrzeugmodelle, die sich im Produktportfolio des Bieters befinden, entsprechend ihrem Angebot f. das jeweilige Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen!
Zweite Stufe:
Auf d. 2. Stufe erfolgt die Entscheidung über die Einzelauftragsvergabe im Wettbewerb d. Auftragnehmer des betreffenden Loses. Dieser beinhaltet:
1. Angebotsaufforderung
Der Auftraggeber konsultiert in Textform gem. § 126b BGB alle Rahmenvereinbarungspartner des Loses, die in d. Lage sind, den Auftrag auszuführen u. übermittelt alle für die Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen. In diesem Zuge setzt d. Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abgabe d. Angebote. Die Angebotsaufforderung kann jederzeit erfolgen. Sie erfolgt aber mind. zweimal jährlich durch Aufforderung zur Konditionsabgabe. Sofern ein Auftragnehmer seine Konditionen nicht form- u. fristgerecht aktualisiert, so gelten die bestehenden Konditionen fort. Die Angebotsaufforderung kann sich sowohl auf Fahrzeuge, Ausstattungen u. Optionspakete als auch in seltenen Fällen auf konkret konfigurierte Fahrzeuge beziehen. Soweit erforderlich prüft d. Auftraggeber v. einer Angebotsaufforderung auf Basis einer Aufklärung, welche Rahmenvereinbarungspartner in der Lage sind, den Auftrag auszuführen.
2. Angebotsabgabe, Angebotsöffnung
Die Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB u. in deutscher Sprache einzureichen. Der Auftragnehmer ist bis zum Ablauf d. Angebotsbindefrist an sein Angebot gebunden. So lange basieren alle ausgelösten Einzelbestellungen auf diesem eingereichten Angebot. Für die Angebotsabgabe d. Konditionen gilt: Sofern ein Auftragnehmer seine Konditionen nicht form- und fristgerecht aktualisiert, so gelten die bestehenden Konditionen fort. Die Angebotsöffnung durch den Auftraggeber findet erst nach Ablauf d. Angebotsfrist statt.
3. Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag
Der Auftraggeber vergibt die Einzelaufträge auf Grundlage d. im Verfahrensleitfaden Wettbewerb unter Ziffer 4 dargestellten Kriterien (Siehe Vergabeunterlagen, Verfahrensleitfaden Wettbewerb). Maßgebend sind dabei die ermittelten niedrigsten monatl. Gesamtkosten, die sich aus d. dort dargestellten Berechnungsmethode ergeben. Zur Verdeutlichung sind diese nachfolgend unter "Zuschlagskriterien f. Einzelauftragsvergabe/Berechnungsmethode" erläutert. Hierbei werden grundsätzlich die Kaufangebote, Buy-Back Angebote u. Leasingangebote im direkten Vergleich gegenübergestellt. Die Einzelauftragsvergabe (Bestellung) zu den vertraglich vereinbarten Konditionen erfolgt entsprechend dem Bedarf u. zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfs. Dies bedeutet insbesondere, dass im Rahmen d. Angebotsbewertung ausschließlich die einschlägigen bedarfsentsprechenden Parameter berücksichtigt werden. Bei einer Einzelauftragsvergabe (Bestellung) oberhalb d. jeweils gültigen Schwellenwerte (im Sinne des § 106 Abs. 2 GWB) werden zudem v. Erteilung des Zuschlags die Auftragnehmer, deren Angebote keine Berücksichtigung finden, über die beabsichtigte Bestellung unter Einhaltung d. Wartefrist nach § 134 GWB schriftlich informiert.
Zuschlagskriterien f. Einzelauftragsvergabe/Berechnungsmethode:
Die Einzelauftragsvergabe für den konkreten Bedarf erfolgt an den Auftragnehmer, dessen Angebot auf Basis, der in den Vergabeunterlagen im Verfahrensleitfaden Wettbewerb aufgeführten Berechnungsmethode, das wirtschaftlichste ist. Zur Bewertung d. Wirtschaftlichkeit vergleicht d. Auftraggeber die monatl. anteiligen Gesamtkosten, die durch die Nutzung d. Fahrzeuge bei ihm anfallen würden (Total Cost of Ownership). Im Rahmen d. Wirtschaftlichkeitsberechnung werden gem. § 68 VgV auch d. Energieverbrauch u. die Umweltauswirkungen berücksichtigt. Die monatlich anteiligen Gesamtkosten d. Fahrzeugnutzung berechnen sich als Summe aus folgenden Positionen:
— Finanzrate
— Kosten Einsteuerung
— Kosten Betrieb (Instandhaltung, Reifenkosten, Technische Prüfungen, Kraftfahrzeugsteuer)
— Kosten Aussteuerung (Kosten d. Rückholung [Begutachtung], Kosten d. Abmeldung)
— Kosten Umweltauswirkung (Emissionskosten)
— Kosten Energieverbrauch (Verbrauchskosten)
Den Vergabeunterlagen ist zur Veranschaulichung die Anlage Beispielrechnung für Fahrzeuge beigefügt. Diese verdeutlicht die Berechnung anhand des Loses 2 (PKW) u. beinhaltet jeweils einen Reiter mit einer Beispielrechnung Kauf, Buy-Back u. Leasing. Die jeweiligen Reiter zeigen auf, welche Ergebnisse aus d. im Verfahrensleitfaden Wettbewerb (Siehe Vergabeunterlagen) beschriebenen Berechnungen bzw. Erhebungen jeweils zu den monatlich anteiligen Gesamtkosten zusammenzufassen sind. Zur Klarstellung: Der Auftraggeber kauft (mit o. ohne Buy-Back) beim Auftragnehmer o. least ein Fahrzeug beim Leasinggeber bzw. bei d. mit dem Leasinggeber im Sinne der §§ 15 ff. AktG verb. Leasinggesellschaft. Zur Bewertung d. Konditionen kalkuliert d. Auftraggeber die monatl. Gesamtkosten unter Berücksichtigung v. versch. Einzelpositionen (siehe Vergabeunterlagen Anlage Beispielrechnung für Fahrzeuge). Diese monatl. Gesamtkosten geben die Wirtschaftlichkeit d. eingereichten Konditionen wieder. Zuschlagskriterium sind somit die niedrigsten monatl. Gesamtkosten.
Kraftomnibus (KOM)
1) Bereitstellung der Fahrzeuge:
Die Bereitstellung der Fahrzeuge muss in einem übergabe- und betriebsfähigen sowie arbeitsschutzsicheren Zustand deutschlandweit erfolgen.
Folgende Bereitstellungsszenarien innerhalb Deutschlands kommen in Betracht:
— an einen Vertragshändler der angebotenen Marke
— an einem Anlieferort der DBC (Siehe Vergabeunterlagen - Anlage Bereitstellungsorte DBC)
— an einem Anlieferort der BwFPS (siehe Vergabeunterlagen Ziffer 2.14.1 der Leistungsbeschreibung)
— in einem Werk des Herstellers in Deutschland (Werksabholung)
— Abholung am Sammelplatz des Herstellers oder eines von ihm beauftragten Dienstleisters
— Auslieferung an Dienststelle der DBC (siehe Vergabeunterlagen Ziffer 4.1.4.1 der Leistungsbeschreibung)
Bei der Bereitstellung der Fahrzeuge muss sichergestellt sein, dass alle notwendigen Arbeiten, wie beispielsweise eine Übergabeinspektion und DGUV (vormals UVV), erfolgt und dokumentiert sind und die Fahrzeuge unmittelbar mit Übergabe genutzt...
Vorab: Es soll mit so vielen unterschiedlichen Unternehmen wie möglich eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Folglich wird mit allen geeigneten Bietern/Bietergemeinschaften, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden u. unabhängig von den möglichen Antriebsarten der Fahrzeuge und der Anzahl der möglichen Fahrzeugmodelle, die sich im Produktportfolio des Bieters/der Bietergemeinschaft befinden, entsprechend ihrem Angebot für das betreffende Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Die Bieter sind daher aufgefordert, alle Fahrzeuge, die sich in ihrem Produktportfolio befinden und dem Los 5 (KOM) zugeordnet werden können, anzubieten. Dies erfolgt durch Auflistung einzelner Fahrzeugmodelle oder ganzer Fahrzeugmodellreihen in der losspezifischen Anlage Vertragsgegenstand, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Im Los 5 prognostiziert der Auftraggeber aufgrund seiner Erfahrungswerte folgendes unverbindliches Gesamtvolumen bezogen auf 6 Jahre: ca. 300 Stück.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von 91.818.369,- EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.12.2027 begrenzt.
Beschaffungsvorhaben ist der Kauf, auch mit Buy-Back bzw. das Leasing von Fahrzeugen inkl. mit dem Fahrzeug-Chassis verbundener Aufbauten und optionalen Ausstattungsvarianten. Dies beinhaltet auch die Überführung und Rückführung, das Branding, die Beklebung, Folierung und Lackierung, die Einweisung in die ordnungsgemäße Nutzung und Bedienung, spezielle technische fahrzeugbezogene Schulungen, die Bereitstellung und Übermittlung technischer Unterlagen, ein Informationsdienst, die kaufmännische und technische Beratung, die Bereitstellung von elektronischen Schnittstellen für den elektronischen Datenaustausch sowie Connected-Car-Lösungen. Notwendige am Fahrzeuge vorzunehmende Umbauten und Einbauten, die Servicierbarkeit der Fahrzeuge sowie Instandhaltungsleistungen, die im Zuge von Gewährleistung, Garantie und Rückrufen erfolgen und in den Markenwerkstätten der Hersteller durchgeführt werden müssen, gehören ebenso zum Liefer- und Dienstleistungsumfang. Zum Beschaffungsvorhaben gehören darüber hinaus auch herstellerspezifische Ersatzteile, herstellerspezifisches Zubehör, herstellerspezifische Werkzeuge und Diagnosegeräte inklusive notwendiger Diagnosesoftware und deren Updates. Ersatzteile müssen innerhalb vorgegebener Fristen weltweit versandt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nicht benutzte, originalverpackte Ersatzteile und Zubehör, bis zu 3 Jahre nach Lieferung, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen. Zusätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer Werkzeuge und Diagnosegeräte nebst Diagnosesoftware, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen.
Das Los enthält handelsübliche Fahrzeuge und handelsübliche Fahrzeuge mit Sonderausstattungen (handelsübliche Optionspakete) (hü) sowie handelsübliche Fahrzeuge mit militärischer Sonderausstattung (hümS). Die genannten Fahrzeuge enthalten unterschiedlichste Antriebsarten. Zur militärischen Sonderausstattung können militärspezifische Geräte, Ausstattungen oder Rüstsätze zählen. Diese Sonderausstattungen werden ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, in Fahrzeuge ein-/aus-/umgebaut. Sie müssen mit vertretbarem Aufwand rückrüstbar sein. Die Handelsüblichkeit und zivile Wiedervermarktung stellen eine Prämisse dar.
Durch eine gegebenenfalls definierte Zusatzausstattung, wie beispielsweise durch Optionspakete (Siehe Vergabeunterlagen Anlage Optionspaketekatalog) oder Umbauten, dürfen die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale des jeweiligen Fahrzeuges nicht beeinträchtigt werden. Bei Umbauten kann es sich beispielsweise um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau von Waffenhalterungen, Vorrüstungen f. Funkgeräte u. das Einbringen v. Werkstattsystemen handeln. Hierfür sind sowohl Sachmängelhaftung als auch die vereinbarte Garantie zu übernehmen. Gleiches gilt für die Prozesssteuerung bis zur Übergabe des fertiggestellten Fahrzeuges gemäß Auftrag.
Die Sicherheit des Fahrzeuges muss nach dem Einbau von Zusatzausstattung und beim Mitführen entsprechender Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergonomischen sowie den aktuellen betriebssicherheitstechnischen Standards, auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge, vollständig entsprechen. Es muss sichergestellt werden, dass eine Dokumentation in deutscher Sprache für alle bestellten Funktionalitäten erstellt und dem Bordbuch, alternativ der Bedienungsanleitung, beigefügt ist.
Für Fahrzeuge, die über die Serienfertigung (wie in der jeweiligen EG-Typgenehmigung beschrieben) hinaus auf- bzw. umgebaut werden, ist eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Darauf aufbauend sind zusätzliche Bedienungs- und Wartungsanleitungen dem Fahrzeug, bzw. dem Bordbuch im Format DIN A5 kostenfrei beizufügen. Für die DBC sind Wartungsanleitungen und Gefährdungsbeurteilungen in digitaler Form ausreichend. Die Bedienungs- und Wartungsanleitungen für Fahrzeuge und Sonderausstattungen sind jedem Fahrzeug in deutscher Sprache beizufügen.
Die Fahrzeuge werden im In- und teilweise auch im Ausland eingesetzt. Die Nutzung d. Fahrzeuge entspricht üblichen Maßstäben gewerblicher Nutzung.
Der Auftraggeber hat bei allen technisch notwendigen Maßnahmen und Rückrufaktionen, die den Einsatz des Fahrzeugs als Arbeitsmittel gefährden, einen Anspruch auf kostenfreie Ersatzmobilität. Gleiches gilt auch, wenn Ersatzteile nicht fristgerecht geliefert werden.
Aufgrund d. Zeilenbegrenzung dieses Formulars können hier nicht alle Details aufgeführt werden. Bitte sehen Sie zur Vervollständigung die Vergabeunterlagen ein.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (je Los) beginnt zum 01.01.2022 und ist bis zum 31.12.2025 befristet. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.12.2027 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
Bei diesem Beschaffungsvorhaben handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren.
Erste Stufe:
In d. 1. Stufe erfolgt d. Abschluss v. Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123,124 GWB ausgeschlossen werden u. deren Angebote nicht gem. § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- u. fristgerecht eingereicht werden u. den inhaltl. Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis d. in d. Auftragsbekanntmachung benannten Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, werden überprüft u. können nach Maßgabe des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden.
Folglich wird mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden u. unabhängig v. den möglichen Antriebsarten der Fahrzeuge u. d. Anzahl der mögl. Fahrzeugmodelle, die sich im Produktportfolio des Bieters befinden, entsprechend ihrem Angebot f. das jeweilige Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen!
Zweite Stufe:
Auf d. 2. Stufe erfolgt die Entscheidung über die Einzelauftragsvergabe im Wettbewerb d. Auftragnehmer des betreffenden Loses. Dieser beinhaltet:
1. Angebotsaufforderung
Der Auftraggeber konsultiert in Textform gem. § 126b BGB alle Rahmenvereinbarungspartner des Loses, die in d. Lage sind, den Auftrag auszuführen u. übermittelt alle für die Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen. In diesem Zuge setzt d. Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abgabe d. Angebote. Die Angebotsaufforderung kann jederzeit erfolgen. Sie erfolgt aber mind. zweimal jährlich durch Aufforderung zur Konditionsabgabe. Sofern ein Auftragnehmer seine Konditionen nicht form- u. fristgerecht aktualisiert, so gelten die bestehenden Konditionen fort. Die Angebotsaufforderung kann sich sowohl auf Fahrzeuge, Ausstattungen u. Optionspakete als auch in seltenen Fällen auf konkret konfigurierte Fahrzeuge beziehen. Soweit erforderlich prüft d. Auftraggeber v. einer Angebotsaufforderung auf Basis einer Aufklärung, welche Rahmenvereinbarungspartner in der Lage sind, den Auftrag auszuführen.
2. Angebotsabgabe, Angebotsöffnung
Die Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB u. in deutscher Sprache einzureichen. Der Auftragnehmer ist bis zum Ablauf d. Angebotsbindefrist an sein Angebot gebunden. So lange basieren alle ausgelösten Einzelbestellungen auf diesem eingereichten Angebot. Für die Angebotsabgabe d. Konditionen gilt: Sofern ein Auftragnehmer seine Konditionen nicht form- und fristgerecht aktualisiert, so gelten die bestehenden Konditionen fort. Die Angebotsöffnung durch den Auftraggeber findet erst nach Ablauf d. Angebotsfrist statt.
3. Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag
Der Auftraggeber vergibt die Einzelaufträge auf Grundlage d. im Verfahrensleitfaden Wettbewerb unter Ziffer 4 dargestellten Kriterien (Siehe Vergabeunterlagen, Verfahrensleitfaden Wettbewerb). Maßgebend sind dabei die ermittelten niedrigsten monatl. Gesamtkosten, die sich aus d. dort dargestellten Berechnungsmethode ergeben. Zur Verdeutlichung sind diese nachfolgend unter "Zuschlagskriterien f. Einzelauftragsvergabe/Berechnungsmethode" erläutert. Hierbei werden grundsätzlich die Kaufangebote, Buy-Back Angebote u. Leasingangebote im direkten Vergleich gegenübergestellt. Die Einzelauftragsvergabe (Bestellung) zu den vertraglich vereinbarten Konditionen erfolgt entsprechend dem Bedarf u. zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfs. Dies bedeutet insbesondere, dass im Rahmen d. Angebotsbewertung ausschließlich die einschlägigen bedarfsentsprechenden Parameter berücksichtigt werden. Bei einer Einzelauftragsvergabe (Bestellung) oberhalb d. jeweils gültigen Schwellenwerte (im Sinne des § 106 Abs. 2 GWB) werden zudem v. Erteilung des Zuschlags die Auftragnehmer, deren Angebote keine Berücksichtigung finden, über die beabsichtigte Bestellung unter Einhaltung d. Wartefrist nach § 134 GWB schriftlich informiert.
Zuschlagskriterien f. Einzelauftragsvergabe/Berechnungsmethode:
Die Einzelauftragsvergabe für den konkreten Bedarf erfolgt an den Auftragnehmer, dessen Angebot auf Basis, der in den Vergabeunterlagen im Verfahrensleitfaden Wettbewerb aufgeführten Berechnungsmethode, das wirtschaftlichste ist. Zur Bewertung d. Wirtschaftlichkeit vergleicht d. Auftraggeber die monatl. anteiligen Gesamtkosten, die durch die Nutzung d. Fahrzeuge bei ihm anfallen würden (Total Cost of Ownership). Im Rahmen d. Wirtschaftlichkeitsberechnung werden gem. § 68 VgV auch d. Energieverbrauch u. die Umweltauswirkungen berücksichtigt. Die monatlich anteiligen Gesamtkosten d. Fahrzeugnutzung berechnen sich als Summe aus folgenden Positionen:
— Finanzrate
— Kosten Einsteuerung
— Kosten Betrieb (Instandhaltung, Reifenkosten, Technische Prüfungen, Kraftfahrzeugsteuer)
— Kosten Aussteuerung (Kosten d. Rückholung [Begutachtung], Kosten d. Abmeldung)
— Kosten Umweltauswirkung (Emissionskosten)
— Kosten Energieverbrauch (Verbrauchskosten)
Den Vergabeunterlagen ist zur Veranschaulichung die Anlage Beispielrechnung für Fahrzeuge beigefügt. Diese verdeutlicht die Berechnung anhand des Loses 2 (PKW) u. beinhaltet jeweils einen Reiter mit einer Beispielrechnung Kauf, Buy-Back u. Leasing. Die jeweiligen Reiter zeigen auf, welche Ergebnisse aus d. im Verfahrensleitfaden Wettbewerb (Siehe Vergabeunterlagen) beschriebenen Berechnungen bzw. Erhebungen jeweils zu den monatlich anteiligen Gesamtkosten zusammenzufassen sind. Zur Klarstellung: Der Auftraggeber kauft (mit o. ohne Buy-Back) beim Auftragnehmer o. least ein Fahrzeug beim Leasinggeber bzw. bei d. mit dem Leasinggeber im Sinne der §§ 15 ff. AktG verb. Leasinggesellschaft. Zur Bewertung d. Konditionen kalkuliert d. Auftraggeber die monatl. Gesamtkosten unter Berücksichtigung v. versch. Einzelpositionen (siehe Vergabeunterlagen Anlage Beispielrechnung für Fahrzeuge). Diese monatl. Gesamtkosten geben die Wirtschaftlichkeit d. eingereichten Konditionen wieder. Zuschlagskriterium sind somit die niedrigsten monatl. Gesamtkosten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck hat der Bieter/die Bietergemeinschaft die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorzulegen, welches die Eignung verleiht. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
Vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen
Unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III. 1.3) zu beachten.
Allgemeine Angaben des Bieters (Vordruck)
— Teilnahme als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft,
— Angaben zur Aufgabenteilung bei Bietergemeinschaft und Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
— Unterbeauftragung von Leistungen,
Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.)
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1. Gültig für das Los 1 - Krafträder (KRAD):
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0 Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben
Zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz im Bereich der Lieferung von Krafträdern (Krad), aus den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2018, 2019, 2020).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf auf
Lieferung von Krafträdern (Krad), folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Jahr erforderlich:
Mindestens 4.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2018
Mindestens 4.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2019
Mindestens 4.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2020
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2. Gültig für das Los 2 - Personenkraftwagen (PKW):
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0 Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben
Zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz im Bereich der Lieferung von Personenkraftwagen (PKW), aus den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2018, 2019, 2020).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf auf
Lieferung von Personenkraftwagen (PKW), folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Jahr erforderlich:
Mindestens 71.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2018
Mindestens 71.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2019
Mindestens 71.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2020
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3. Gültig für das Los 3 - Transporter (TRAPO):
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0 Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben
Zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz im Bereich der Lieferung von Transportern (TRAPO), aus den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2018, 2019, 2020).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf auf
Lieferung von Transportern (TRAPO), folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Jahr erforderlich:
Mindestens 83.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2018
Mindestens 83.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2019
Mindestens 83.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2020
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4. Gültig für das Los 4 - Lastkraftwagen (LKW):
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0 Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben
Zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz im Bereich der Lieferung von Lastkraftwagen (LKW), aus den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2018, 2019, 2020).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf auf
Lieferung von Lastkraftwagen (LKW), folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Jahr erforderlich:
Mindestens 76.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2018
Mindestens 76.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2019
Mindestens 76.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2020
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5. Gültig für das Los 5 - Kraftomnibusse (KOM):
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0 Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben
Zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz im Bereich der Lieferung von Kraftomnibussen (KOM), aus den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2018, 2019, 2020).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf auf
Lieferung von Kraftomnibussen (KOM), folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Jahr erforderlich:
Mindestens 28.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2018
Mindestens 28.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2019
Mindestens 28.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2020
1. Gültig für das Los 1 - Krafträder (KRAD):
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0 Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes,
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf auf
Lieferung von Krafträdern (Krad), folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Geschäftsjahr erforderlich:
Mindestens 4.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2018
Mindestens 4.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2019
Mindestens 4.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2020
Sofern der geforderte Mindestjahresumsatz von 4.000.000,- Euro brutto pro aufgeführtem Geschäftsjahr unterschritten ist, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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2. Gültig für das Los 2 - Personenkraftwagen (PKW):
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0 Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes,
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf auf
Lieferung von Personenkraftwagen (PKW), folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Geschäftsjahr erforderlich:
Mindestens 71.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2018
Mindestens 71.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2019
Mindestens 71.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2020
Sofern der geforderte Mindestjahresumsatz von 71.000.000,- Euro brutto pro aufgeführtem Geschäftsjahr unterschritten ist, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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3. Gültig für das Los 3 - Transporter (TRAPO):
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0 Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes,
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf auf
Lieferung von Transporter (TRAPO), folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Geschäftsjahr erforderlich:
Mindestens 83.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2018
Mindestens 83.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2019
Mindestens 83.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2020
Sofern der geforderte Mindestjahresumsatz von 83.000.000,- Euro brutto pro aufgeführtem Geschäftsjahr unterschritten ist, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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4. Gültig für das Los 4 - Lastkraftwagen (LKW):
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0 Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes,
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf auf
Lieferung von Lastkraftwagen (LKW), folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Geschäftsjahr erforderlich:
Mindestens 76.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2018
Mindestens 76.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2019
Mindestens 76.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2020
Sofern der geforderte Mindestjahresumsatz von 76.000.000,- Euro brutto pro aufgeführtem Geschäftsjahr unterschritten ist, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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5. Gültig für das Los 5 - Kraftomnibusse (KOM):
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0 Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes,
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf auf
Lieferung von Kraftomnibusse (KOM), folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Geschäftsjahr erforderlich:
Mindestens 28.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2018
Mindestens 28.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2019
Mindestens 28.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2020
Sofern der geforderte Mindestjahresumsatz von 28.000.000,- Euro brutto pro aufgeführtem Geschäftsjahr unterschritten ist, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
1. Gültig für das Los 1 - Krafträder (KRAD):
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird ein Qualitätsmanagementsystem gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob Ihr Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob Ihr Unternehmen über ein Qualitätsmanagement verfügt, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist.
Sofern hier zweimal mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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2. Gültig für das Los 2 - Personenkraftwagen (PKW):
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird ein Qualitätsmanagementsystem gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob Ihr Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob Ihr Unternehmen über ein Qualitätsmanagement verfügt, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist.
Sofern hier zweimal mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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3. Gültig für das Los 3 - Transporter (TRAPO):
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird ein Qualitätsmanagementsystem gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob Ihr Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob Ihr Unternehmen über ein Qualitätsmanagement verfügt, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist.
Sofern hier zweimal mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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4. Gültig für das Los 4 - Lastkraftwagen (LKW):
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird ein Qualitätsmanagementsystem gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob Ihr Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob Ihr Unternehmen über ein Qualitätsmanagement verfügt, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist.
Sofern hier zweimal mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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5. Gültig für das Los 5 - Kraftomnibusse (KOM):
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird ein Qualitätsmanagementsystem gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob Ihr Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob Ihr Unternehmen über ein Qualitätsmanagement verfügt, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist.
Sofern hier zweimal mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
1. Gültig für das Los 1 - Krafträder (KRAD):
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird ein Qualitätsmanagementsystem gefordert, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob Ihr Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob Ihr Unternehmen über ein Qualitätsmanagement verfügt, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist.
Sofern hier zweimal mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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2. Gültig für das Los 2 - Personenkraftwagen (PKW):
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird ein Qualitätsmanagementsystem gefordert, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob Ihr Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob Ihr Unternehmen über ein Qualitätsmanagement verfügt, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist.
Sofern hier zweimal mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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3. Gültig für das Los 3 - Transporter (TRAPO):
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird ein Qualitätsmanagementsystem gefordert, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob Ihr Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob Ihr Unternehmen über ein Qualitätsmanagement verfügt, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist.
Sofern hier zweimal mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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4. Gültig für das Los 4 - Lastkraftwagen (LKW):
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird ein Qualitätsmanagementsystem gefordert, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob Ihr Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob Ihr Unternehmen über ein Qualitätsmanagement verfügt, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist.
Sofern hier zweimal mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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5. Gültig für das Los 5 - Kraftomnibusse (KOM):
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird ein Qualitätsmanagementsystem gefordert, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob Ihr Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob Ihr Unternehmen über ein Qualitätsmanagement verfügt, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist.
Sofern hier zweimal mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
Begründete Sonderfälle gem. § 21 Abs. 6 VgV: 1. Der Auftragnehmer soll an die elektronischen Schnittstellen der Flottenmanagementsysteme der BwFPS und DBC und an das Lieferantenportal / Ersatzteilversorgung der BwFPS angebunden werden. Beteiligen sich Unternehmen an dem Vergabeverfahren, so müssen diese für die Entwicklung der Schnittstellen hohe Investitionen aufnehmen, um funktionsfähige Schnittstellen bereitstellen zu können. Um den Wettbewerbsvorteil der aktuellen Leistungserbringer, welche bereits über die Schnittstellen verfügen, auszugleichen, ist die Amortisierungskurve möglichst flach zu halten, um eine Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen. Diese sachlichen Gründe sind auf den besonderen Gegenstand der konkreten Rahmenvereinbarung bezogen. Denn vorliegend entstehen beim Auftragnehmer Entwicklungskosten sowie Implementierungsaufwände, welche sich erst über eine längere Vertragslaufzeit hinaus amortisieren können. 2. Das grundsätzliche Ziel von Rahmenvereinbarungen - Ermöglichung von Effizienzgewinnen - wäre durch die Vertragslaufzeit von vier Jahren gefährdet ist. Anerkannt ist, dass technische Gegebenheiten des Leistungsgegenstandes eine längere Laufzeit zulässig machen. In diesen Fällen wird erst durch eine längere Laufzeit wirtschaftlicher Wettbewerb geschaffen. So verhält es sich hier. Während der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber (BwFPS) Fahrzeuge beschaffen, die der Auftragnehmer nach vorherigen fahrzeugtechnischen Anpassungen bereitstellt. Vor Inverkehrbringung müssen diese Fahrzeuge eine Freigabe erhalten, die aufgrund einer mehrmonatigen integrierten Nachweisführung erteilt wird. Hinzu addieren sich die Lieferfristen. Das Zeitfenster bis zur Auslieferung kann bis zu zwei Jahre umfassen. Die tatsächliche Vertragslaufzeit - also die Zeit, in welcher der Beschaffungsbedarf gedeckt wird - kann sich somit auf zwei Jahre verkürzen. In dieser kurzen Laufzeit kann der einer Rahmenvereinbarung immanente Effizienzgewinn nicht umgesetzt werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Beschaffungsvorhaben handelt es sich um eine gemeinsame Beschaffung der BwFuhrparkService GmbH und der Deutsche Bahn Connect GmbH. Die federführende Vergabestelle ist die der BwFuhrparkService GmbH.
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Abweichend zu § 41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug auf § 41 Abs. 3 VgV in Verbindung mit § 5 Abs. 3 VgV in diesem Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar. Die Angebotsfrist ist daher gemäß § 41 Abs. 1 S. 2 VgV um 5 Kalendertage verlängert. Zusätzlich wurde die Angebotsfrist um weitere angemessene 9 Tage
Verlängert.
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Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
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Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
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Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
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Vergabeart: Offenes Verfahren gemäß § 14 Absatz 1 VgV i. V. m. § 15 VgV.
Verfahrensart: Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern je Los gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV in Verbindung mit Abs. 5 VgV.
Hintergrund ist:
Als Vertragsart kommt ausschließlich eine Rahmenvereinbarung in Betracht, da in den Vergabeunterlagen nicht alle Bedingungen zur Durchführung und Erbringung der Leistung festgelegt sind.
Diese Rahmenvereinbarungen dienen dazu, den Rahmen für die zu erbringende Leistung und den Rahmen und die Bedingungen für die Aufträge, die während der Vertragslaufzeit vergeben werden sollen, festzulegen.
Nachfolgend sind die Stufen dargelegt:
Erste Stufe - Abschluss der Rahmenvereinbarungen je Los:
In der ersten Stufe erfolgt je Los der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden und deren Angebote nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- und fristgerecht eingereicht werden und den inhaltlichen Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis der in der Auftragsbekanntmachung benannten Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, werden überprüft und können nach Maßgabe des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden.
Folglich wird mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden und unabhängig von den möglichen Antriebsarten der Fahrzeuge und der Anzahl der möglichen Fahrzeugmodelle, die sich im Produktportfolio des Bieters befinden, entsprechend ihrem Angebot für das jeweilige Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
Zweite Stufe - Wettbewerb der Auftragnehmer je Los:
Auf der zweiten Stufe erfolgt die Entscheidung über die Einzelauftragsvergabe im Wettbewerb (Miniwettbewerb) der Auftragnehmer. Dieser Wettbewerb erfolgt ausschließlich zwischen den Auftragnehmern des betreffenden Loses. Die detaillierten Einzelheiten hierzu sind nachfolgend aufgeführt und können zusätzlich aus dem Verfahrensleitfaden zum Wettbewerb zwischen den losspezifischen Auftragnehmern (Verfahrensleitfaden Wettbewerb unter Auftragnehmern je Los) entnommen werden.
Der Wettbewerb um die Einzelauftragsvergabe/n beinhaltet die nachstehend geschilderten Stufen.
1. Angebotsaufforderung
Der Auftraggeber konsultiert in Textform gemäß § 126 b BGB alle losspezifischen Rahmenvereinbarungspartner, die in der Lage sind, den Auftrag auszuführen und übermittelt alle für die Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen. In diesem Zuge setzt der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abgabe der Angebote.
Die Angebotsaufforderung kann jederzeit erfolgen. Sie erfolgt aber mindestens zweimal jährlich durch Aufforderung zur Konditionsabgabe. Sofern ein Auftragnehmer seine Konditionen nicht form- und fristgerecht aktualisiert, so gelten die bestehenden Konditionen fort.
Die Angebotsaufforderung kann sich sowohl auf Fahrzeuge, Ausstattungen und Optionspakete, als auch in seltenen Fällen auf konkret konfigurierte Fahrzeuge beziehen. Soweit erforderlich prüft der Auftraggeber vor einer Angebotsaufforderung auf Basis einer Aufklärung, welche Rahmenvereinbarungspartner in der Lage sind, den Auftrag auszuführen. Die zugehörigen Rahmenbedingungen sind bereits in der ersten Stufe in den Vergabeunterlagen festgelegt.
2. Angebotsabgabe, Angebotsöffnung
Die Angebote sind in Textform gemäß § 126b BGB und in deutscher Sprache einzureichen.
Der Auftragnehmer ist bis zum Ablauf der Angebotsbindefrist an sein Angebot gebunden. So lange basieren alle unter "Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag" ausgelösten Einzelbestellungen auf diesem eingereichten Angebot.
Für die Angebotsabgabe der Konditionen gilt: Sofern ein Auftragnehmer seine Konditionen nicht form- und fristgerecht aktualisiert, so gelten die bestehenden Konditionen fort.
Die Angebotsöffnung durch den Auftraggeber findet erst nach Ablauf der Angebotsfrist statt.
3. Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag
Der Auftraggeber vergibt die Einzelaufträge auf Grundlage der unter Ziffer 4 des "Verfahrensleitfadens Wettbewerb unter den Auftragnehmern je Los" dargestellten Kriterien (Siehe Vergabeunterlagen). Maßgebend sind dabei die ermittelten niedrigsten Gesamtkosten, die sich aus der unter Ziffer 4 des "Verfahrensleitfadens Wettbewerb unter den Auftragnehmern je Los" dargestellten Berechnungsmethode ergeben.
Hierbei werden grundsätzlich die Kaufangebote, Buy-Back Angebote und Leasingangebote im direkten Vergleich gegenübergestellt.
Die Einzelauftragsvergabe (Bestellung) zu den vertraglich vereinbarten Konditionen erfolgt in jedem Los entsprechend dem Bedarf und zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfs. Dies bedeutet insbesondere, dass im Rahmen der Angebotsbewertung ausschließlich die einschlägigen bedarfsentsprechenden Parameter berücksichtigt werden.
Bei einer Einzelauftragsvergabe (Bestellung) oberhalb der jeweils gültigen Schwellenwerte (im Sinne des § 106 Abs. 2 GWB) werden zudem vor Erteilung des Zuschlags die Auftragnehmer, deren Angebote keine Berücksichtigung finden, über die beabsichtigte Bestellung unter Einhaltung der Wartefrist nach § 134 GWB schriftlich informiert.
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Konditionen für das erste Halbjahr 2022:
Die Bieter werden bereits im Rahmen des Offenen Verfahrens aufgefordert, die Konditionen für das erste Halbjahr 2022 einzureichen (vgl. Vergabeunterlagen Ziffer 2.12.6 der Leistungsbeschreibung). Diese werden als Grundlage für die unter Ziffer 3.3 des Verfahrensleitfadens "Wettbewerb unter den Auftragnehmern je Los" genannte Einzelauftragsvergabe für das erste Halbjahr 2022 herangezogen (Siehe Vergabeunterlagen), sofern mit dem Bieter eine Rahmenvereinbarung geschlossen wird.
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Aufgrund der Zeilenbegrenzung dieses Formulars sind keine weiteren Angaben möglich. Bitte entnehmen Sie
Alle weiteren Daten den Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHURM01
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.