Bodenbelagsarbeiten Schlossallee Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0137
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbelagsarbeiten Schlossallee
Bodenbelagsarbeiten.
Schlossallee, Düsseldorf
Untergrundvorbereitung
— 3 817 m2 Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung,
— 3 817 m2 Voranstrich des Untergrundes aus Zementestrich,
— 3 817 m2 Ganzflächige Spachtelung, mind. 2 mm,
— 3 817 m2 Vollflächiges Schützen.
Linoleumbeläge
— 3 356 m2 Bodenbelag aus Linoleum DIN EN ISO 24011, 2,5 mm, Typ 1,
— 89 m2 Bodenbelag aus Linoleum DIN EN ISO 24011, 2,5 mm, Typ 2,
— 45 m2 Bodenbelag aus Linoleum DIN EN ISO 24011, 2,5 mm, Typ 3,
— 3 490 m2 Verfugen Linoleum mit Schmelzdraht,
— 108 m Dehnfugen-Einspachtelprofil Edelstahl für 10 mm Fugenbreite, H 3 mm,
— 2 106 m Holz-Sockelleiste, gerundet, 100 x 12 mm, Weiß,
— 2 106 m Elastische Verfugung am Übergang Boden / Sockel Silikon,
— 210 m Abschluss- / Übergangsschienen Edelstahl.
Kautschuk-Beläge
— 327 m2 Bodenbelag aus Kautschuk 2 mm,
— 327 m2 Verfugen Kautschuk-Belag,
— 17 m Dehnfugen-Einspachtelprofil Edelstahl für 10 mm Fugenbreite, H 3 mm,
— 153 m Holz-Sockelleiste, gerundet, 100 x 12 mm, Weiß,
— 153 m Elastische Verfugung am Übergang Boden / Sockel Silikon,
— 4 m Abschluss- / Übergangsschienen Edelstahl..
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bodenbelagsarbeiten Schlossallee
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Morsbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51597
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.