2021-164 Lieferung von ca. 80 Stück Halb-Unterflur-Abfallsammelsystemen und Lieferung von ca. 80 Stück Halb-Unterflur-Abfallsammelsystemen zur Option Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-164 WBD
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-164 Lieferung von ca. 80 Stück Halb-Unterflur-Abfallsammelsystemen und Lieferung von ca. 80 Stück Halb-Unterflur-Abfallsammelsystemen zur Option
Lieferung von ca. 80 Stück Halb-Unterflur-Abfallsammelsystemen für den Hauptleistungszeitraum vom 1.10.2021 - 30.9.2022 und Lieferung von ca. 80 Stück Halb-Unterflur-Abfallsammelsystemen als Option vom 1.10.2022- 30.9.2023.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR Recyclinghof Duisburg Süd
Kaiserswerther Str. 210
47259 Duisburg
Lieferung von ca. 80 Stück Halb-Unterflur-Abfallsammelsystemen für den Hauptleistungszeitraum vom 1.10.2021 - 30.9.2022 und Lieferung von ca. 80 Stück Halb-Unterflur-Abfallsammelsystemen als Option vom 1.10.2022 - 30.9.2023
— Nettonutzvolumen von 2 200 l,
— Behälterbodenkappen und Einbaurahmen: feuerverzinkt,
— Materialstärke Seitenwände: 2 mm, Dach: 3 mm,
— 3 Hakenaufnahme, Abstand jeweils 250 mm, feuerverzinkt.
— ca. 80 Stück Halb-Unterflur-Abfallsammelsystemen als Option vom 1.10.2022 - 30.9.2023.
Die AG ist berechtigt bei nicht rechtzeitig erbrachter Leistung (Überschreitung des Fixtermins der verbindlich kürzesten Lieferfrist nach erfolgtem Einzelabruf), ohne das Setzen einer Nachfrist, Verzugszinsen in Höhe von 0,3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme je Werktag (Montag - Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage), höchstens jedoch 5 % der Brutto-Schlussrechnungssumme für den ausstehenden Teil der Gesamtauftragsmenge des Einzelabrufs zu verlangen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die erforderliche Eignung wird u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem / der Bieter /-in die nachfolgend aufgeführte Abfrage / Erklärung in der Anlage 2 („Checkliste“) mit „Ja“ beantwortet wird:
a) Erklärung des / der Bieters /-in zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle,
Das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer.
Der / die Bieter /-in hat zur Beurteilung seiner / ihrer grundsätzlichen Eignung dem Angebot nachfolgend aufgeführte Unterlagen bzw. Nachweise zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, beizubringen:
b) Gewerbezentralregisterauszug (oder Präqualifikation oder EEE — „Einheitliche Europäische Eigenerklärung)“
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F1 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die „EEE“ für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F7 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die „EEE“ ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
Der / die Bieter /-in hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 3 zur Ausschreibung — Formblätter — enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre — siehe Anlage 3, Formblatt F2 — (oder Präqualifikation oder EEE),
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren — siehe Anlage 3, Formblatt F3 — (oder Präqualifikation oder EEE),
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, abgaben und Sozialbeiträgen — siehe Anlage 3, Formblatt F4 — (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit entsprechenden
Bescheinigungen der zuständigen Finanzbehörde und Sozialversicherungsträger),
d) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. [Betrag gelöscht] EUR für Personen- [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und min. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden betragen muss — siehe Anlage 3, Formblatt F7 — (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung),
e) Nur auf besondere Anforderung des / der AG ist darüber hinaus kurzfristig eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank des / der Bieters /-in einzureichen.
Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F1 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikations-verzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die „EEE“ für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F7 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die „EEE“ ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
Der / die Bieter /-in hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 5 zur Ausschreibung — Formblätter — enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a)Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste)
— siehe Anlage 3, Formblatt F1— (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot, die die entsprechenden Referenzen enthalten),
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen — siehe Anlage 3, Formblatt F5 — (oder Präqualifikation oder EEE),
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
— siehe Anlage 3, Formblatt F6 — (oder Präqualifikation oder EEE),
d) Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) — siehe Anlage 3, Formblatt F10 — (oder Präqualifikation oder EEE*).
*EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F1 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikations-verzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die „EEE“ für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F7 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die „EEE“ ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
4 Quartal 2022 oder bei Ziehung der Option erst im 4 Quartal 2023
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBD65K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht][gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.