Auftrag Schulbuchvergabe 2021/2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 40/2021/01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaarst
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kaarst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auftrag Schulbuchvergabe 2021/2022
Schulbücher für Kaarster Schulen für das Schuljahr 2021/2022.
Schulbücher
Stadt Kaarst — Die Bürgermeisterin
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Schulbücher für Kaarster Schulen für das Schuljahr 2021/2022.
Zuschlag durch Losentscheid aufgrund Buchpreisbindung
Schulbücher
Stadt Kaarst — Die Bürgermeisterin
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Schulbücher für Kaarster Schulen für das Schuljahr 2021/2022.
Zuschlag durch Losentscheid aufgrund Buchpreisbindung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulbücher
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulbücher
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDJDRS5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/bri-internet/vergabekammer/
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Die Stadt Kaarst weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Kaarst gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weieter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevenbroich
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rhein-kreis-neuss.de