Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Langenberg Referenznummer der Bekanntmachung: L-I-2021-25
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Langenberg
Wartung und Instandhaltung von Straßenbeleuchtung.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage der Gemeinde Langenberg 2022-2025
Ca. 157 LED-Leuchtstellen, ca. 642 konventionelle Leuchtstellen, wovon ca. 230 Leuchten mit LED-Retrofits bestückt sind.
Das Beleuchtungsnetz steht nicht im Eigentum des Auftraggebers und ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Standsicherheitsprüfungen und Mastanstriche sind Gegenstand der Ausschreibung.
Es besteht die Option einer einmaligen Verlängerung um 4 Jahre.
Es ist ausschließlich eine digitale Angebotsabgabe (Textform) zugelassen. Elektronische Angebote werden nur über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe akzeptiert (vgl. § 9 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung in das Berufssregister(Handwerkskammer oder IHK) als Elektrofachunternehmen mit Schwerpunkt Straßenbeleuchtung, nicht alter als 12 Monate ab EU – Bekanntmachung,
— Nachweis der Gewerbeanmeldung (Gewerbeanmaldung bei der Kommune oder Auszug Handelsregister), nicht alter als 12 Monate ab EU – Bekanntmachung.
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
— Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt bzw. eröffnet wurde, oder ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
— Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
— Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt worden ist, sofern eine solche Verpflichtung besteht. Sofern eine solche Verpflichtung nicht besteht, ist eine entsprechende Erklärung hierüber erforderlich.
Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Millionen EUR bei Personenschäden und mindestens 2 Millionen EUR bei Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall oder Bestätigung eines Versicherungsgebers über den Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung.
— Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Angabe von 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Ansprechpartners, der Art der ausgeführten Leistung, der Auftragssumme und des Ausführungszeitraums;
— Nachweis/Erklärung, dass der Bieter zur Erfüllung des Auftrags über ausreichende Elektrofachkräfte verfügt (Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal).
— Eintragung in das Berufssregister(Handwerkskammer oder IHK) als Elektrofachunternehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es ist ausschließlich eine digitale Angebotsabgabe (Textform) zugelassen. Elektronische Angebote werden nur über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe akzeptiert (vgl. § 9 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.