FE 03.0604/2020/DGB – Entwicklung von Einsatzkriterien für nicht vollständig signalisierte Knotenpunkte unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 03.0604/2020/DGB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 03.0604/2020/DGB – Entwicklung von Einsatzkriterien für nicht vollständig signalisierte Knotenpunkte unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit
FE 03.0604/2020/DGB – „Entwicklung von Einsatzkriterien für nicht vollständig signalisierte Knotenpunkte unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit“.
Eine Sonderform der Verkehrsregelung an Knotenpunkten stellen nicht vollständige Signalisierungen dar. Diese sind mittlerweile weit verbreitet und finden beispielsweise bei Ortsdurchfahrten oder für die Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ihre Anwendung.
In der Praxis gibt es immer wieder Fälle, in denen teilsignalisierte Knotenpunkte als Unfallhäufungen in Erscheinung treten (u. a. durch Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung) und in der Folge vollständig signalisiert werden müssen. Aussagen zur Verkehrssicherheit und sicherheitsrelevanten Einsatzmöglichkeiten von Teilsignalisierungen auf Basis einer repräsentativen Stichprobe fehlen jedoch bislang in Deutschland.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, Handlungsempfehlungen zur Teilsignalisierung von Knotenpunkten für die praktische Arbeit in den Landestraßenbauverwaltungen und Kommunen sowie für die Fortschreibung der RiLSA bereitzustellen. Hierfür sollen auf Basis einer repräsentativen Stichprobe verschiedene Arten der Teilsignalisierung einer empirischen Untersuchung zur Verkehrssicherheit und zum Verkehrsablauf durchgeführt werden. Dabei sind die Belange und Möglichkeiten für eine prioritäre Behandlung des Radverkehrs (Sicherheit und Qualität) explizit zu berücksichtigen. Als Ergebnis der Untersuchung sollen Empfehlungen zu verkehrlichen und gestalterischen Einsatzkriterien unter Berücksichtigung aller Verkehrsbeteiligungsarten, zu Berechnungsansätzen sowie den Auswirkungen auf das Verkehrsverhalten und die Verkehrssicherheit erstellt werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
Und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
1) Erfahrung und Fachkenntnisse im Bereich der Lichtsignalanlagensteuerung, Nachzuweisen durch mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren (siehe Referenzliste 1).
2) Erfahrung und Fachkenntnisse im Bereich der Erhebung des nicht motorisierten Individualverkehrs (NMIV), Nachzuweisen durch mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren (siehe Referenzliste 2).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Bergisch Gladbach
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.