Objektplanung Revierpark Vonderort
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58455
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freizeit.ruhr
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Revierpark Vonderort
Die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH beabsichtigt, das Gesundheits- und Freizeitbad Revierpark Vonderort klimafreundlich möglichst vollständig zu erneuern / neu zu errichten, wobei ggf. noch brauchbare Bestandsstruktur einbezogen werden kann. Für den Ersatzneubau des Gesundheits- und Freizeitbades sind Planungsleistungen zunächst der Objektplanung sowie Heizungs- und Lüftungstechnik und Statik einschließlich der Rückbauplanung für die nicht zu erhaltenden Gebäudeteile erforderlich, um einen Förderantrag vorbereiten zu können, der bei Erfolg Grundlage für die weitere Planung und Realisierung würde. Die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH hat bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt, die von den zuständigen Gremien freigegeben wurde. Es ist vorgesehen die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen und zunächst die Leistungen bis zum Fördermittelantrag (LP 1 – 2/3) fest zu beauftragen und die weiteren Leistungsphasen stufenweise abzurufen. Die vorgenannten Leistungen werden gebündelt vergeben, da es für eine klimafreundliche Umsetzung unabdingbar scheint, die architektonische Gestaltung aus ökologischen Baustoffen mit innovativer Technik unter Berücksichtigung der statischen Erfordernisse und der Anforderungen an ein modernes Bad gewährleisten zu können. Aus der intensiven, gesamtschuldnerischen Zusammenarbeit von Architekturbüro, TGA-Ingenieuren und Statikern soll ein Entwurf entstehen und umgesetzt werden, der architektonische Gestaltung aus ökologischen Baustoffen mit innovativer Technik unter Berücksichtigung der statischen Erfordernisse und der Anforderungen an ein modernes Bad überzeugend verbinden kann.
Witten und Oberhausen
Für den Neubau des Gesundheits- und Freizeitbads Revierpark Vonderort sind zunächst sämtliche Planungsleistungen für die Objektplanung sowie Heizung-Lüftung und Statik erforderlich bis zur Vorlage eines erfolgversprechenden Fördermittelantrags.
Als Planungsziel sind voraussichtlich die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2, d. h. eine Grundlagenermittlung, die Vorplanung sowie Projekt- und Planungsvorbereitung sowie ein Förderantrag vom Auftragnehmer zu erstellen. Die weiteren Leistungsphasen können vom Auftraggeber durch einseitigen schriftlichen Abruf stufenweise abgerufen werden.
Als besondere Leistungen des ersten, fest zu beauftragenden Leistungspakets werden ein digitales 3D-Modell mit Darstellung der Schlagschatten und eine thermische Simulation gefordert.
Der zeitliche Ablauf sieht vor, dass die Leistungen für die Fertigstellung des Fördermittelantrages (LP 1-2/3) bis zum 3. Quartal 2022 zu erbringen sind, Fertigstellungstermin wäre voraussichtlich das dritte Quartal 2024. Die Gesamtkosten (KG 300 + 400) belaufen sich auf ca. 18 Mio. EUR, dabei liegt die KG 300 bei ca. 11 Mio. EUR und die KG 400 bei ca. 7 Mio. EUR (jeweils netto).
Im Rahmen des mit dem Angebot abzugebenden Konzepts zur ökologischen Gestaltung sind auch Grundrisse, Schnitte und Ansichten zu skizzieren.
Abruf der weiteren Leistungsphasen 3-9 durch einseitigen schriftlichen Abruf des Auftraggebers.
Zu den Einzelheiten der Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.2.2) durch den Bieter über die elektronische Vergabeplattform subreport (https://www.subreport.de/E16913776) zu dieser Ausschreibung hochzuladen. Zu verwenden sind als elektronische Formate nur PDF (.pdf) und Excel (.xls oder .xlsx). Der von der Vergabestelle über Subreport bereitgestellte Bewerberbogen ist für die Bewerbung zu verwenden. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 74 VgV durchgeführt, bei welchem zunächst nur der Teilnahmeantrag einzureichen ist. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs.2 VgV bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Nach Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge werden die geeigneten Bewerber zeitgleich zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Auch die Angebote sind dann wieder elektronisch über Subreport zu dieser Ausschreibung einzureichen und anschließend werden sich voraussichtlich Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) erfolgt in elektronischer Form ausschließlich über Subreport. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche/Vor-Ort Termine werden potentiell weiterhin persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt werden, sofern nicht aus seuchenpräventiven Gründen die Verhandlungen über Zoom durchgeführt werden. Bewerberfragen können bis 8 Tage vor Angebotsfrist über Subreport gestellt werden. Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden nach Eingang geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 VgV bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde voraussichtlich im Zeitraum 26.7. — 6.8.2021 geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch entsprechend § 17 Abs.11 VgV vor, auch unmittelbar auf die ersten Angebote den Zuschlag zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, nur mit Bietern in Verhandlungen einzutreten, deren Angebote nach einer Zwischenwertung streng anhand der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Mit den Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.