Neubau 3-fach-Sporthalle Ravensberger Gymnasium Herford — 430 Raumlufttechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001765
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.herford.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 3-fach-Sporthalle Ravensberger Gymnasium Herford — 430 Raumlufttechnische Anlagen
Raumlufttechnische Anlage nach DIN 18379 im Rahmen des Neubaus der 3-fach-Sporthalle.
Raumlufttechnische Anlagen nach DIN 18379 im Rahmen des Neubaus der 3-fach Sporthalle des Ravensberger Gymnasium
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau 3-fach-Sporthalle Ravensberger Gymnasium Herford - 430 Raumlufttechnische Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Damme
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49401
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.airpool.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abgabe von mehr als einem Angebot ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.