Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Müllgroßbehältern (MGB) aus Kunststoff mit unterschiedlichen Volumen mit einer Laufzeit vom 15.10.2021 bis zum 14.10.2024 zzgl. Option auf Verlängerung um 1 Jahr
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 221 / 922-1913
Fax: +49 221 / 922-1915
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awbkoeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Müllgroßbehältern (MGB) aus Kunststoff mit unterschiedlichen Volumen mit einer Laufzeit vom 15.10.2021 bis zum 14.10.2024 zzgl. Option auf Verlängerung um 1 Jahr
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Müllgroßbehältern mit unterschiedlichem Volumen.
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Müllgroßbehältern mit dem folgenden Behältervolumen: 40 l, 60 l, 80 l, 110 l, 120 l, 180 l, 240 l, 500 l, 660 l, 770 l, 1 100 l.
Optional ein Jahr Verlängerung möglich
Wir behalten uns vor, alle MGB werksseitig mit einem nicht programmierten HDX Transponder ausstatten zulassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung Ausschlussgründe,
— Erklärung Straftaten gegen den Wettbewerb (Korruptionsdelikte),
— Erklärung zum Gesamtumsatz.
Diese liegen den Ausschreibungsunterlagen als Vordruck bei.
— der jährliche Umsatz muss mind. 2,5 Mio. EUR betragen.
— Erklärung zu bestehenden Erfahrungen,
— Erklärung zum Unternehmen.
Diese liegen den Ausschreibungsunterlagen als Vordruck bei.
— gefordert werden 3 Referenzen mit einem vergleichbaren Volumen (Menge/Umsatz),
— keine Mindestanforderungen an Mitarbeiterzahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer wird darauf hingewiesen, dass ein solcher regelmäßig nur dann zulässig sein wird, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.