RV Active Noise Canceling Headsets Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 13.03 - 99102/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Active Noise Canceling Headsets
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ANC-Headsets.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Active Noise Cancellation (ANC)-Headsets.
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] EUR (netto) abgerufen werden.
Zweimalige Verlängerung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Jahresumsatz:
Bitte geben Sie getrennt die Höhe des Jahresumsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren an.
Bitte geben Sie zusätzlich den Durchschnitt der summierten Jahresumsätze dieser 3 Geschäftsjahre an.
Der Durchschnitt der summierten Jahresumsätze muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen.
Ist dabei die Höhe des Jahresumsatzes eines oder mehrerer Jahre geringer als [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr, muss die Umsatzentwicklung zwingend einen stetig aufsteigenden Trend aufzeigen.
Listen Sie die geforderten Jahresumsätze auf einer eigens zu erstellenden Anlage auf.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger
Abrufberechtigt sind:
— Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik,
— Deutschland und folgende Bedarfsträger:,
— Akademie der Künste,
— Aldb GmbH,
— Alexander von Humboldt-Stiftung,
— Berufsgenossenschaft für Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege,
— Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation,
— Bund der Vertriebenen,
— Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
— Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
— Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_1; BIMASRM_3; BIMASRM_5,
— Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung,
— Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost,
— Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur,
— Deutsche Forschungsgesellschaft,
— Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V,
— Deutsche Nationalbibliothek,
— Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt,
— Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.,
— Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin),
— Deutsches Jugendinstitut e.V.,
— Deutsches Maritimes Zentrum e.V.,
— Die Autobahn GmbH des Bundes,
— DRK Suchdienst,
— Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag,
— Friedrich-Ebert-Stiftung,
— Georg-Speyer-Haus,
— Germany Trade & Invest GmbH,
— Hanns-Seidel-Stiftung e.V.,
— Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) GmbH,
— Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten,
— Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie eV,
— Max Weber Stiftung – Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland,
— Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin,
— Nationale Anti Doping Agentur,
— Otto-von-Bismarck-Stiftung,
— Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH,
— Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus,
— Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus,
— Stiftung Preußischer Kulturbesitz,
— Stiftung Wissenschaft und Politik,
— Unfallversicherung Bund und Bahn,
— Verbraucherzentrale Bundesverband eV,
— Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.