Projekt Energetische Quartiersentwicklung am Hermeskeiler Platz in Köln: Wärme- und Stromversorgung eines Kleinquartiers in Köln im Rahmen des Energieliefer-Contractings (ELC)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerkekoeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Energetische Quartiersentwicklung am Hermeskeiler Platz in Köln: Wärme- und Stromversorgung eines Kleinquartiers in Köln im Rahmen des Energieliefer-Contractings (ELC)
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (im Folgenden: KVB), vertreten durch die Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (im Folgenden: WSK), und die WSK im eigenen Namen beabsichtigen, die Wärme- und Stromversorgung ihrer Liegenschaften innerhalb eines Kleinquartiers in Köln durch einen in diesem Vergabeverfahren zu ermittelnden Energieliefer-Contractor erbringen zu lassen.
Köln
Die Vergabestelle möchte 2 Bestandsobjekte und einen Neubau in Köln Sülz zentral durch einen Contractor mit Wärme- und Stromenergie versorgen lassen.
Die Gewährleistung der Wärme- und Stromversorgung des Kleinquartiers beinhaltet insbesondere:
— die technische Konzeptionierung (Planung),
— die Umsetzung (Bau und Errichtung),
— die Finanzierung und
— den Betrieb der Wärme- und Stromversorgung inklusive Gewährleistung der Versorgungssicherheit (Betrieb und Wärme- und Stromlieferung),
— Messdienstleistungen,
— Infrastruktur-Mieterstrom-Modell (Angebot der Versorgung aller Mieter mit Mieterstrom),
— Contracting Ladestationen (Angebot der Versorgung mit Ladestationen für Elektromobilität inklusive Abrechnung für Carsharing und für Stellplatzmieter) Bei den zu versorgenden Liegenschaften handelt es sich zum einen um die Bestandsgebäude „Hermeskeiler Str. 13 a-c“ und „Hermeskeiler Str. 15 a-d“ in 50935 Köln, welche beide im Alleineigentum der WSK stehen und zum anderen um die momentan im Bau befindlichen Neubauten „Hermeskeiler Str. 15 e-g“ und „Simmerer Str. 64-66“ in 50935 Köln, welche sich im Alleineigentum der KVB befinden. Zur besseren räumlichen Einordung des Projekts wird auf den als Anlage 8 angefügten Lageplan verwiesen.
Die Versorgung aller Gebäude mit Wärme für die Heizung soll zentral aus einer Technikzentrale aus einem Erdgas-BHKW (Grundlast) und einem oder mehreren Spitzenlast-Gasbrennwertkesselanlagen erfolgen.
Die Versorgung aller Gebäude mit elektrischer Energie soll ebenfalls über einen zentralen Netzanschlusspunkt erfolgen und als Mieterstromkonzept umgesetzt werden. Als Eigenstromerzeugungsanlage soll ein BHKW in der Technikzentrale in der Hermeskeiler Str. 15 a-d, eine Fotovoltaikanlage auf dem Neubau Hermeskeiler Platz und eine Fotovoltaikanlage auf dem Bestandsgebäude der Hermeskeiler Str. 13 a-c dienen.
Die Verteilung der Wärme soll über ein durch den Contractor konzipiertes Nahwärmenetz für die Gebäude erfolgen. Die Verteilung des Stroms wird teilweise über ein bestehendes Stromnetz des Auftraggebers, und teilweise über ein neues, im Neubau befindliches Stromnetz erfolgen. Die Netzinfrastruktur bis zu den Zählerplätzen verbleibt im Eigentum des Auftraggebers und wird von diesem verantwortet. Das Stromnetz wird als gemeinschaftliche Kundenanlage betrieben, was der Auftragnehmer sicherstellen soll. Etwaig anfallende Baukostenzuschüsse für den Netzanschluss der Kundenanlage sind durch den Auftragnehmer zu tragen.
Die Mieterstromversorgung wird als nicht nach EEG geförderter Mieterstrom ausgestaltet.
Es werden insgesamt 3 Ladesäulen mit jeweils 2 Ladepunkten durch den Auftragnehmer in einer Tiefgarage eingebracht, soweit zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen keine davon abweichende Anzahl von Ladepunkten oder Vorbereitungen in Bezug auf die Ladeinfrastruktur realisiert werden müssen. Die Ladepunkte sind nicht öffentlich zugänglich im Sinne der Ladesäulenverordnung. Der Strom für die Ladepunkte soll direkt aus der Kundenanlage stammen (ein eigener Netzanschluss ist nicht vorzusehen). Der Auftragnehmer stellt die Abrechnung des Ladestroms gegenüber einem Carsharing Anbieter und den Stellplatzmietern sicher. Stellplatzmieter können die privaten Wohnungsmieter aus dem Quartier, die Mieter der Gewerbeflächen und der Kita-Betreiber sein.
Der Zuschlag ist für Anfang bis Mitte Dezember 2021 geplant. Die Aufnahme der Energielieferungen des Contractors ist nach der bisherigen Planung spätestens bis zur Inbetriebnahme des Neubaus (Hermeskeiler Str. 15 e-g und Simmerer Str. 64-66) am 1.9.2022 zu gewährleisten bzw. vorgesehen. Genauere Ausführungs- und Inbetriebnahmezeiten werden im anschließenden Verhandlungsverfahren erörtert und weiter präzisiert. Grundsätzlich sind die für die Umsetzung des Projektes notwendigen Planungs- und Bauleistungen unverzüglich nach Zuschlag zu beginnen.
Die Vertragslaufzeit von 15 Jahren ab Lieferbeginn soll als Verlängerungsoptionen um zweimal 5 Jahre verlängert werden können.
Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine bewusste Abweichung zu den Regelungen der §§ 2 bis 34 AVBFernwärmeV. Die Vertragslaufzeit soll als individuelle Sondervereinbarung anstatt der in § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV geregelten Höchstlaufzeit von 10 Jahren gelten.
Die Vertragslaufzeit von 15 Jahren ab Lieferbeginn soll durch Verlängerungsoptionen um zweimal 5 Jahre verlängert werden können.
Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine bewusste Abweichung zu den Regelungen der §§ 2 bis 34 AVBFernwärmeV. Die Vertragslaufzeit soll als individuelle Sondervereinbarung anstatt der in § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV geregelten Höchstlaufzeit von 10 Jahren gelten.
Ein Bieter muss mindestens 3 vergleichbare Referenzen einreichen. Es können und sollen jedoch mehr als 3 Referenzen eingereicht werden, wobei maximal 8 vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als 8 Referenzobjekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzobjekte in die Wertung gelangen sollen. Falls keine Festlegung erfolgt, werden die nach Auswertung der Vergabestelle besten Referenzen gewertet.
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Eine Referenz kann maximal 13 Punkte erreichen. Die maximal erzielbare Bewertung für 8 Referenzprojekte beträgt somit 104 Punkte. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:
— Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet. Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn die folgenden Punkte erfüllt sind:
—— Wärme- und Stromversorgung einer Liegenschaft im Rahmen des Energieliefer-Contractings (ELC),
—— Ähnliche Nutzung der zu versorgenden Gebäude (Wohnung und/oder Gewerbe),
—— Brutto-Grundfläche (BGF) der versorgten Liegenschaft(en): Mindestens 6 000 qm,
—— Die Energielieferung wurde in den letzten 8 Jahren aufgenommen.
Werden diese Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
— die Punkteverteilung und die Voraussetzungen für das Erreichen der Höchstpunktzahl ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“:
1. Versorgung von (baulich getrennten) Lieferstellen durch BHKW: Lieferstelle innerhalb des Objekts (1 Punkt), 1 baulich getrennte Lieferstelle (2 Punkte), mehr als 1 baulich getrennte Lieferstelle (3 Punkte), Wert Lieferstellen (max. 3 Punkte),
2. Mieterstrom: Keine Versorgung der Anwohner mit Mieterstrom (0 Punkte), Versorgung der Anwohner mit Mieterstrom (2 Punkte), Wert Mieterstrom (max. 2 Punkte),
3. Ladestationen für Elektromobilität: Keine Ladestationen (0 Punkte), Bereitstellung und Betrieb von Ladestationen (2 Punkte), Wert Ladestationen (max. 2 Punkte),
4. Brutto-Grundfläche (BGF) der versorgten Liegenschaft(en): bis 7 000 qm (1 Punkt), zwischen 7 001 qm und 8 000 qm (2 Punkte), mehr als 8 000 qm (3 Punkte), Wert Leistungsfähigkeit (max. 3 Punkte),
5. Versorgung von Neubauten und/oder Bestandsbauten: Neubau (1 Punkt), Bestandsbau (2 Punkte), Neubau und Bestandsbau (3 Punkte), Wert Neubauten/Bestandsbauten (max. 3 Punkte).
Die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als 5 Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als 5 Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 bzw. dritten Rang 4 bzw. vierten Rang 3 bzw. fünften Rang 2 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Formale Anforderungen an den Teilnahmeantrag:
Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten:
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich). Sie sind aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig und zu öffnen sind. Sollten sich Teile der digitalen Vergabeunterlagen als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bewerber die Vergabestelle hierüber unverzüglich zu informieren. Die dem Bewerber insofern nicht direkt zugänglichen Vergabeunterlagen werden schnellstmöglich erneut elektronisch oder in Papierform übersandt.
Teilnahmeanträge müssen über das Vergabeportal eingereicht werden. Dabei müssen die Vergabeunterlagen
— mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“),
— mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt),
— mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
— mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“),
— mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und
— mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) eingereicht werden.
Die vorliegende Vergabeunterlage mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen aber dem Teilnahmeantrag nicht beigefügt werden.
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
— Nachweis einer Betreiber- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR pro Schadenereignis, 2-fach maximiert je Versicherungsjahr, für Sach-, Personen- und Vermögensschäden und Nachweis einer Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR pro Schadenereignis, einfach maximiert je Versicherungsjahr. Die Selbstbehalte in den vorgenannten Versicherungsverträgen dürfen [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall nicht übersteigen (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken, insbesondere bei einer ARGE),
— Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers
— Nachweis von insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) Gesamtumsatz in Addition der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (Addition der Jahre 2018, 2019, 2020, Nachweis durch Bilanzen oder Bestätigung der Geschäftsführung bzw. Wirtschaftsprüfer/Steuerberater)
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglieder nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Eine „Addition“ bzgl. des Gesamtumsatzes aller ARGE-Mitglieder ist aufgrund der jeweils gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Mitglieder nicht möglich.
Ein Mitglied muss daher für sich alleine gesehen den geforderten Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren nachweisen und eine positive Bankauskunft vorlegen.
— Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzprojekten. Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn die folgenden Punkte kumulativ erfüllt sind:
—— Wärme- und Stromversorgung einer Liegenschaft im Rahmen des Energieliefer-Contractings (ELC),
—— Ähnliche Nutzung der zu versorgenden Gebäude (Wohnung und/oder Gewerbe),
—— Brutto-Grundfläche (BGF) der versorgten Liegenschaft(en): mindestens 6 000 qm,
—— Die Energielieferung wurde in den letzten 8 Jahren aufgenommen.
— Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal und dessen jeweilige Qualifikation (Nachweis von mindestens 5 Jahren Berufserfahrung),
— Angaben über das für die Qualitätskontrolle vorgesehene Personal und dessen jeweilige Qualifikation,
— Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (Mindestens 15 Mitarbeiter)
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungs-fähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
5.6 Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Parkgürtel 26 50823 Köln Telefon +49 (0) 221 178 66500 Fax +49 (0) 221 178 90550 E-Mail: [gelöscht] Website: www.stadtwerkekoeln.de/wsk Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten:
Name: Sven Schäfer-Günther -Datenschutzbeauftragter-
Parkgürtel 26 50823 Köln Telefon +49 (0) 221 178 66500 E-Mail: [gelöscht] Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:
Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW eingehalten werden. Aufgrund der mittlerweile erfolgten Änderung dieses Gesetzes ist nunmehr allein die Vereinbarung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) vorgeschrieben. Sie finden die entsprechenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB TVgG NRW – Formular 513 EU) in der Anlage 15.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Siehe § 135 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Siehe ferner § 160 GWB zu Nachprüfungsanträgen vor der Vergabekammer:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.