Abschluss eines Vertrages zur Lieferung von Arzneimittel zur Behandlung von Gerinnungsstörungen in der Zeit vom 1.8.2021 bis max. zum 31.7.2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Essen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.spectrumK.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Vertrages zur Lieferung von Arzneimittel zur Behandlung von Gerinnungsstörungen in der Zeit vom 1.8.2021 bis max. zum 31.7.2023
Die Krankenkassen beabsichtigen den Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130 a Abs. 8 bzw. § 130 c Abs. 1 zu den unten stehenden Präparaten. Dieser Rabattvertrag beinhaltet die Erstattung von Arzneimitteln und die Versorgung der Versicherten. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 1.8.2021. Der Vertrag kann einmalig um maximal 6 Monate verlängert werden.
Jivi®, Damoctocog alfa pegol
Kovaltry®, Octocog alfa.
Die Krankenkassen beabsichtigen den Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130 a Abs. 8 zu den unten stehenden Präparaten. Dieser Rabattvertrag beinhaltet die Erstattung von Arzneimitteln und die Versorgung der Versicherten. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 1.8.2021. Der Vertrag kann einmalig um maximal 6 Monate verlängert werden.
Jivi®, Damoctocog alfa pegol
Kovaltry®, Octocog alfa.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Aufgrund der Besonderheit von Arzneimitteln zur Behandlung von Gerinnungsstörungen und zur SIcherstellung der Versorgung von Versicherten wird dieser Vertrag mit dem Originalanbieter geschlossen.
Rabattverträge können zu gleichen Bedingungen mit anderen pharmazeutischen Unternehmen geschlossen werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis auf § 135 Abs. 3 GWB: Abweichend des unter Ziff. V.2.1) – Tag der Zuschlagsentscheidung – genannten Termins wird der Vertrag nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen.
Der unter II.1.7 und V.2.4 angegebene Gesamtwert der Beschaffung liegt über 1 EUR. Dieser kann jedoch jetzt auf Grund der Marktgegebenheiten noch nicht näher spezifiziert werden.
Die spectrumK handelt im Namen der folgenden gesetzlichen Krankenkassen:
— BKK EWE,
— BKK RWE,
— BIG Direkt Gesund,
— BKK Herkules,
— BKK Ernst & Young,
— BKK exklusiv,
— Energie-BKK,
— BKK 24,
— BKK Stadt Augsburg,
— BKK Technoform,
— BKK Werra-Meissner,
— BKK VDN,
— BKK Pfalz,
— BKK Wirtschaft & Finanzen,
— BKK VerbundPlus,
— Siemag BKK,
— BKK B.Braun Aesculap,
— BKK Miele,
— BKK ProVita,
— Debeka BKK,
— BKK Linde,
— BKK Melitta plus,
— BKK Public,
— BKK Salzgitter,
— BKK TUI,
— BKK SCHEUFELEN,
— BKK Textilgruppe Hof,
— Continentale BKK,
— BKK Rieker.Ricosta.Weisser,
— BKK EUREGIO,
— BKK MAHLE,
— WMF BKK,
— Pronova BKK,
— R+V Betriebskrankenkasse,
— BKK Würth,
— BKK MOBIL OIL,
— BKK ZF & Partner,
— Bosch BKK,
— BKK VBU,
— SVLFG.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Kontaktstelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionswirkung gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1-4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland